Erstmals äus­sert sich ein Bun­des­rich­ter dazu, was das Rah­men­ab­kom­men für das oberste Ge­richt der Schweiz be­deu­ten wür­de. SP-­Bun­des­rich­ter An­dreas Zünd bestätigt die Be­fürch­tun­gen, dass die EU Ur­teile des Lau­san­ner Ge­richts in­frage stel­len könnte.

Für SP-Bundesrichter Andreas Zünd wäre das Bundesgericht mit dem EU-Rahmenabkommen nicht mehr die letzte Instanz, wie der ehemalige Aargauer Oberrichter in seinem Gastkommentar für die «Schweiz am Wochenende» schreibt.
Heute entscheidet das Bundesgericht selbstständig über die Anwendung von EU-Recht. Dabei habe es den Grundsatz angewendet, «wenn immer möglich» der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu folgen, wie der ehemalige Aargauer Oberrichter schreibt.

Wie stark wird das Bundesgericht vom Rahmenabkommen der Schweiz mit der EU tangiert?

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Wie stark wird das Bundesgericht vom Rahmenabkommen der Schweiz mit der EU tangiert?

© KEYSTONE

EU-Ra​​​​​​​​hmenabkommen ja oder nein?

Mit dem Rahmenabkommen ändere sich dies. Sei die EU mit einem Entscheid des Bundesgerichts zur Anwendung von EU-Recht nicht einverstanden, könnten EU-Beamte den Fall in den Gemischten Ausschuss der Schweiz und der EU bringen. Finde auch dieser keine Lösung, gehe der Fall ans gemeinsame Schiedsgericht. Gemischter Ausschuss und Schiedsgericht gefährdeten aber im institutionellen Abkommen «die Rechtsstaatlichkeit der Entscheidungen des Bundesgerichts».

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Schlussfolgeru​n​​​g​

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Das INSTA ist ein völkerrechtlicher Vertrag und alles was dort drin steht geht unserem Landesrecht vor. So wollte es das Schweizer Volk kürzlich.

Der Entscheid des Schiedsgericht, (auch wenn die Schweiz Nein sagt und Ausgleichsmassnahmen auferlegt bekommt), ist final und geht unserem Landesrecht vor. Mit dieser dynamischen Rechtsübernahme wird unser direkt demokratisches System zur Makulatur. Brüssel befielt – die Schweiz bezahlt und setzt um! Beispiel:

Brüssel befiehlt z.B. die 35-Std Woche. Die CH sagt zwar nein und bezahlt Ausgleichmassnahmen, doch der EU-Arbeitnehmer klagt vor dem Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg und bekommt Recht.

Dies, weil der Rahmenvertrag unserem Landesrecht vor geht.

Bei den kommenden Parlamentswahlen im Oktober 2019 bitte hinterfragen Sie bei diesem Sachverhalt ernsthaft, ob eventuell noch in Frage kommende Kandidaten/Innen von FDP, CVP, SP und den Grünen – deren Parteien bekanntlich unisono für den EU-Rahmenvertrag votieren – welche Kandidaten/Innen sich ebenfalls für diesen äusserst fragwürdigen EU-Rahmenvertrag persönlich ins Zeug legen – jetzt unter diesen Umständen immer noch als Bundesparlamentarier/​Innen wählbar sind.