Bis 2008 konnten Tankstellenshops Bratwürste verkaufen, solange sie offen hatten. Dann verbot die Bundesverwaltung den Tankstellenshops an den Autobahnen, diese zu verkaufen. Seither müssen die Shops, auch wenn sie die ganze Nacht offen haben, einen Teil des Sortiments absperren. Das ist irrsinnig. Warum soll das Personal, welches wegen der geöffneten Tankstelle, wegen des geöffneten Kiosks, nachts nicht auch das gleiche Sortiment verkaufen dürfen wie tagsüber? Mit dieser kleinen Gesetzesänderung wird dieser widersinnigen Sortimentsbeschränkung ein Ende gesetzt. Es geht nur um Tankstellen an Autobahnen und an Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr. Es geht nicht um Öffnungszeiten – die bleiben Kantonssache.
Stimmen Sie auch ja, um der realitätsfremden Regelung der Verwaltung ein Ende zu setzen.
Keine Kommentare
Kommentar verfassen Cancel