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Schluss mit absurden Sortimentsbeschränkun​gen.

Bis 2008 konn­ten Tank­stel­len­shops Bratwürste ver­kau­fen, so­lange sie offen hat­ten. Dann ver­bot die Bun­des­ver­wal­tung den Tank­stel­len­shops an den Au­to­bah­nen, diese zu ver­kau­fen. Seit­her müssen die Shops, auch wenn sie die ganze Nacht offen ha­ben, einen Teil des Sor­ti­ments ab­sper­ren. Das ist irr­sin­nig. Warum soll das Per­so­nal, wel­ches wegen der geöffneten Tank­stel­le, wegen des geöffneten Ki­o­sks, nachts nicht auch das glei­che Sor­ti­ment ver­kau­fen dürfen wie tagsüber? Mit die­ser klei­nen Gesetzesänderung wird die­ser wi­der­sin­ni­gen Sortimentsbeschränkun​g ein Ende ge­setzt. Es geht nur um Tank­stel­len an Au­to­bah­nen und an Haupt­ver­kehrs­we­ge​n mit star­kem Rei­se­ver­kehr. Es geht nicht um Öffnungszeiten – die blei­ben Kantonssache.

Stimmen Sie auch ja, um der realitätsfremden Regelung der Verwaltung ein Ende zu setzen.

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