Mit Emotionen kann man in der Schweiz Abstimmungen gewinnen. Darauf setzt nun auch das Initiativkomitee für die Waffeninitiative, das mit einem Teddybär mit einer blutigen Schussverletzung die Kampagne startet. Dass Teddybären nicht bluten können, spielt ihnen dabei wohl kaum eine Rolle. Zudem wird auf den Plakaten nur auf die Militärwaffen hingewiesen, obwohl dies nicht dem Initiativtext entspricht, denn dort sind alle Waffen in den Schweizer Haushalten betroffen.
Wir alle fordern, dass der Umgang mit Waffen mit mehr Sicherheit verbunden sein muss. Darum ist der BundesratDer Bundesrat der Schweiz bildet die Exekutive bzw. Regierun... seit der Einreichung der InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... nicht untätig geblieben. Das Waffengesetz wurde den Schengenrichtlinien angepasst, das heisst die Kantone müssen Informationssysteme führen und der Zugriff zu den Daten für Strafverfolgungs- und Justizbehörden wurde geregelt. Die Ordonnanzwaffen können freiwillig und kostenlos im Zeughaus abgegeben werden, die Taschenmunition wurde schon vorher eingesammelt. Armeeangehörige werden bei der Rekrutierung einer Sicherheitsprüfung unterzogen. Dies wirkt sich dann so aus, dass einzelne keinen Militärdienst leisten können, andere während ihrer Dienstpflicht keine Waffe erhalten. Beim Beenden der Dienstpflicht können die Armeewaffen nur mit einem Waffenschein erworben werden. Die Kantone nehmen das Thema mit den Waffen ernst und haben zum Teil selber schon Einsammelaktionen durchgeführt, dies vor allem mit Waffen, die in Privathaushalten gelagert werden.
Die Möglichkeit die Waffen abzugeben oder zentral zu lagern besteht schon heute. Dennoch gibt es Schützen, Jäger oder Sammler, die ihre Waffen auch in Zukunft zu Hause lagern könnten. Aus diesem Grund vermittelt die InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... eine trügerische Sicherheit. Zudem werden viele Waffen weggeschlossen, die nirgends registriert sind und kaum alle freiwillig abgegeben werden. Das Einsammeln dieser Waffen könnte höchstens mit einem riesigen Polizeieinsatz gewährleistet werden.
Ich lehne diese InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... ab, denn ich will keine weitere Ergänzung der Bundesverfassung mit Forderungen, die einmal mehr, nicht umsetzbar sind.
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Kommentare anzeigen Hide commentsDie Toten zeigen ein anderes Bild.
In allen anderen Bereichen werden Unsummen ausgegeben um Tote zu verhindern (Bsp. Autoindustrie). Aber eine ganze einfache Massnahem wie in dieser Initiative enthalten, rüttelt an eine Art rechtsbürgerliches “Menschenrecht”. Zudem Betrifft dieses Gesetz den anständigen Bürger nicht. Jeder Schütze und jeder Jäger erhält weiterhin seine Waffe. Mit diesem Gesetzt werden einzig viele Selbstmorde verhindert.
Lieber Herr Meier
Wer sich selber töten will, tut es leider auch dann, wenn keine Waffe zur Hand ist.Früher war es in der Küche der Gashahn, in der Garage das Abgas der Autos, an der Aare der Fluss.
Allerdings: Sich zu erschiessen, ist unsäglich unästhetisch. Aber nur deswegen brauchen wir kein neues Gesetz.
Gruss! Markus Meyer
Ohne Waffe misslingt die Selbsttötung öfters oder der Selbstmörder kommt auf dem Weg zur nächsten Brücke zur Besinnung.
Herr Meier, können Sie mir bitte kurz erklären, warum Länder mit viel strengeren Waffengesetzen als die Schweiz in der aktuellen Statistik mehr Selbsttötungen pro 100’000 Einwohner haben als wir? Länder, in denen überhaupt keine Schusswaffen in Privathand sind?
http://de.wikipedia.org/wiki/Suizidrate_nach_L%C3%A4ndern
Die Anzahl ist ja abhängig von den Selbstmordwilligen.
Aber wie viele der ca. 300 CH-Waffen-Selbstmörder pro Jahr würden mit einem weniger effizienten Tötungsmittel noch leben? Sicher einige und mir reicht einer um dieser Initiative zuzustimmen.
Aha, danke.
Grundsätzlich gehe ich mal davon aus, dass auch Sie nicht die Lottozahlen vorhersagen können, somit können weder Sie noch ich sagen, ob mit einem noch schärferen Waffengesetz ein Suizid verhindert werden kann.
Zweitens entlarven Sie sich gerade selber, indem Sie “Selbstmord” schreiben. Selbsttötung ist das Recht eines mündigen Bürgers über den Zeitpunkt seines Ablebens zu entscheiden. Sollte diese Selbstbestimmung ein Problem darstellen, so kümmern wir uns doch bitte um die Ursachen und nicht um die Mittel.
Ach ja, und falls es Sie beruhigt, ich hatte in der Feuerwehr dreimal das “Vergnügen” eine Leiche von den Geleisen zu bergen. Ich kann Ihnen bestätigen, dass es eine sehr effiziente Tötungsmethode ist und ja, ich sehe auch nach Jahren die Bilder noch vor mir und nein, ich bin den Menschen, die sich da getötet haben nicht böse.
Ich habe langsam das Gefühl, dass die Waffenlobby genau davor Angst hat, dass klar wird, wie die Selbsttötungen in einem der glücklichsten und reichsten Länder der Erde zurückgehen wird, wenn nicht mehr überall in den Haushalten jederzeit Schusswaffen zur Verfügung stehen, mit denen sehr oft im Affekt so viel Leid verursacht wird. Und drum stimme ich zu: Wenn nur 1 Suizid oder Mord an Angehörigen im Jahr verhindert werden kann, weil die Tat im Affekt nicht mehr stattfindet, dann hat sich die Annahme der Initiative gelohnt!
Waffen töten keine Menschen. Menschen töten Menschen…
Autos fahren nicht schnell, der Mensch drückt das Gaspedal! Also Ende der Geschwindigkeitsbeschränkungen innerorts, die ist nur vernünftig, aber gegen unsere Freiheit! Moment mal????
Nur eine kurze Frage: Wer bezahlt eigentlich solche Initiativen?? Ich nehme an hierfür wird nicht die SP aufkommen?? Die SP möchte überall sparen jedoch wie schon bei der Steuerinitiative haben sie nur kosten verursacht!! Übrigens der SP’s neues Schlagwort nach Rentenklau, Abzocker, ist nun Tranzparenz laut den Aussagen von Frau Wyss in der letzten Arena…. viel Glück dabei… wie währs wenn die Linke wieder auf das Volk hören würde und nicht ihre Energie in jammern stecken würde…
die leidtragenden sind wie immer alle die vernünftig sind. immer wird auf den schützen herumgehackt.
wahrscheinlich währe es ohnehin am sichersten wenn wir die gesamte bevölkerung in ihrem zuhause einmauert…
Von den 1888 Personen in Untersuchungshaft am 2. September 2009 waren 21% Schweizer, 21% Ausländer mit einer Aufenthaltsbewilligung, 7% Personen aus dem Asylbereich und 51% Ausländer ohne Aufenthaltsbewilligung (Touristen, Grenzgänger, Illegale) http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/19/03/05/key/ueberblick/kommentar​.html . Wer töten will, der findet einen Weg dazu. Ob mit, oder ohne Waffe…. ob Schweizer oder Ausländer. Vor dem Gesetz sollten alle gleich sein, oder etwa nicht, wenn man bedenkt, dass alle Menschen den gleichen Ursprung haben….. Also gleiches Recht für alle (kriminelle Schweizer auch ausschaffen – wohin denn nur? – und die Möglichkeit zu morden entsprechend verhindern. Denke jeder Mord ist einer zuviel und wenn durch die Abgabe der Waffe und Munition einige verhindert werden hätten können wäre es doch schon etwas….. Für den Rest zeigt doch die Rückfallquote, dass die Kuscheljustiz doch was gut macht 😉 http://www.nzz.ch/nachrichten/hintergrund/dossiers/dossier_strafrecht_in_der_kritik_/hintergrundartikel_/unterschiedliche_rueckfallquoten_bei_jungen_straftaetern_1.2977288.html
Welche Eigenschaft zeichnet Kriminelle ab?
Dass sie sich nicht an Gesetze halten! Weshalb sollten sie sich dann gerade an das Waffengesetz halten?!?
Falls diese sinnlose Entwaffnungs-Initiative am 13. Februar 2011 durchkommen wird, wird JEDER private Waffenbesitzer den Behörden ein Bedürfnis glaubhaft machen müssen. Jeder Waffenbesitzer ist direkt davon betroffen, sowohl Sportschützen wie Jäger. Kein Sportschütze wird nämlich den Behörden das Bedürfnis glaubhaft machen können für die Ausübung des Schiesssportes ein Sturmgewehr benutzen zu müssen!!! Unser für’s Sportschiessen extrem beliebtes Sturmgewehr 90 besitzt technische Merkmale, die jeder bedürfnisnachweiserteilenden Behörde ein Dorn im Auge sind. Ein Sportschütze braucht nämlich weder einen Klappschaft, noch eine Mündungsbremse, noch ein Gewehrgranatring, noch eine Nachtvisierung aus Tritium, noch 20-Schussmagazine, etc., etc. für’s präzise Treffen auf 300m -> ergo… KEIN Bedürfnis für ein Sturmgewehr 90!!! Und wie will ein Jäger eine zweite Bockbüchsflinte oder einen Drilling den Behörden als Bedürfnis glaubhaft machen, wenn er doch bereits ein ähnliches Gewehr besitzt?? Die Behörde wird dem antragstellenden Jäger KEIN Bedürfnis bescheinigen!!!
Ich bin der Meinung, dass in einem demokratischen Rechtsstaat der BLOSSE WUNSCH eines unbescholtenen Bürgers Bedürfnis genug ist!
Wacht auf Leute! Diese Initiative zielt einzig und allein auf die totale Entwaffnung gesetzestreuer Bürger. Man will quasi englische Verhältnisse herbeiführen. In England wurde 1997 der Besitz von grosskalibrigen Faustfeuerwaffen (wie unsere Armeepistole Modell 75 in 9mmPara) gänzlich verboten. Hunderttausende rechtschaffene Bürger mussten im Zuge von staatlichen Enteignungsaktionen unter Androhung drakonischer Strafen im Widersetzungsfall ihre privat erworbenen Schusswaffen abgeben. Resultat -> Kriminelle schreiten seither immer unbesonnener und arroganter zu ihren Straftaten, da ihre Opfer wehr- und damit schutzlos gemacht wurden.
Englands Kriminalitätsrate ist seit 1997 fast exponentiell gestiegen.
Auf der einen Seite das Leid und die Ohnmacht der Verbrechensopfer zu beklagen und gleichzeitig deren Wehrlosigkeit zu fordern ist nicht überzeugend!
Hmm, das Recht sich zu wehren finde ich i.O. Doch bin ich beunruhigt, wenn in der Schweiz ca. 300 Menschen durch Armeewaffen getötet werden, die Armee scheinbar weder die Kontrolle über den Standort von Armeewaffen und Munition hat. Also denke ich, es ist durchaus möglich, dass es auch im Ausland Tote dank unserer Armeewaffen gibt und die Zahl der Opfer höher liegt. Sollte ich nicht beunruhigt sein, wenn der Bundesrat zwar ab nächstem Jahr die freiwillige Abgabe der Waffen ermöglicht, gleichzeitig jedoch den Mehraufwand kleinlich rechnet bei der Initiative? http://www.humanrights.ch/home/de/Schweiz/Inneres/Gewalt/Waffengesetz/idcatart_5847-content.html . Ich denke kaum, dass Jäger mit einem Jagdpatent und weisser Weste nicht mehr auf die Jagd gehen kann. Doch wenn (Selbst-)Morde verhindert werden können finde ich es schon mal viel Wert……..
2 Wer Feuerwaffen und Munition erwerben, besitzen, tragen, gebrauchen oder
überlassen will, muss den Bedarf dafür nachweisen und die erforderlichen Fähigkeiten
mitbringen. Das Gesetz regelt die Anforderungen und die Einzelheiten, insbesondere
für:
a. Berufe, bei denen sich der Bedarf aus der Aufgabe ergibt;
b. den gewerbsmässigen Handel mit Waffen;
1 SR 101
2 BBl 2009 2125
3 BBl 2010 137
4 SR 101
Volksinitiative «für den Schutz vor Waffengewalt». BB
170
c. das Sportschützenwesen;
d. die Jagd;
e. das Sammeln von Waffen.
Das obrige sagt einen Teil des Gesetzestextes der Initiative und der andere Link zeigt die Voraussetzungen über den Erwerb eines Waffenscheines. Denke ohne Waffenschein kommt man auch bloss über den Schwarzmarkt etc. zu Waffen… Das Waffengesetz vom 1. Januar 1999 unterscheidet zwischen Waffenerwerbs- und Waffentragschein sowie der Waffenhandelsbewilligung.[1]
Der Waffenerwerbsschein ist für den Erwerb einer Waffe im Handel sowie neuerdings auch unter Privatleuten vorgeschrieben. Bis 2010 benötigte man für den Erwerb einer Feuerwaffe von einer Privatperson lediglich einen Handänderungsvertrag, welcher beim Bundesamt für Waffen (FEDPOL) eingereicht werden musste. Für den Waffenerwerbsschein wird ein Auszug aus dem Zentralstrafregister benötigt. Für den Waffenverkauf unter Privatpersonen gelten nun die selben Bedingungen wie für den Erwerb einer Waffe aus dem Fachhandel. Selbstverteidigungssprays der Giftklassen G1 und G2 sind bewilligungspflichtig. Langwaffen wie Ordonnanzrepetiergewehre, einschüssige Jagd- und Sportgewehre, einschüssige Kaninchentöter sowie Bolzenschussapparate sind ohne Waffenerwerbsschein erhältlich. Der Waffenbesitzer darf die Waffe mitführen, insbesondere auf den Wegen zum Büchsenmacher, zu seiner Wohnung, zum Schießstand oder auf die Jagd. Er muss allerdings auf Verlangen glaubhaft machen können, dass ein berechtigter Grund vorliegt, des Weiteren muss die Waffe in ungeladenem Zustand, mit entferntem Magazin, welches keine Munition enthalten darf, nicht zugriffsbereit (im verschlossenen Kofferraum) transportiert werden. Die unter Jägern weit verbreitete Angewohnheit, das Jagdgewehr auf dem Rücksitz des Autos zu transportieren, ist streng genommen nicht gestattet. Verbotene Waffen dürfen nicht getragen werden, ausserdem benötigt man für diese eine Ausnahmebewilligung des zuständigen Kantons, darunter fallen:
a. Seriefeuerwaffen und zu halbautomatischen Feuerwaffen umgebauten Seriefeuerwaffen sowie ihren wesentlichen und besonders konstruierten Bestandteilen;
b. militärischen Abschussgeräten von Munition, Geschossen oder Flugkörpern mit Sprengwirkung sowie von ihren wesentlichen Bestandteilen;
c. Waffen, die einen Gebrauchsgegenstand vortäuschen, sowie ihren wesentlichen Bestandteilen.
Der Waffentragschein berechtigt zum dauernden Tragen einer Waffe in der ganzen Schweiz. Der Antragsteller muss eine besondere Gefährdung glaubhaft machen können. Er hat seine praktische und theoretische Fachkenntnis in einer Prüfung zu beweisen.
Eine Waffenhandelsbewilligung ist mit einer theoretischen und praktischen Prüfung verknüpft. Ferner ist ein feuer- und einbruchsicherer Geschäftsraum vorgeschrieben.
Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung benötigen zum Kauf einer Waffe immer einen Waffenerwerbsschein, unabhängig ob im Handel oder bei Privaten gekauft wird. An Bürger bestimmter Länder dürfen keine Waffen verkauft werden. Dazu zählen: Albanien, Algerien, Sri Lanka, Kosovo, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Bosnien und Herzegowina, Serbien und die Türkei. (Art. 12 WV) http://de.wikipedia.org/wiki/Waffenschein#Situation_in_der_Schweiz. Also sehe ich das Problem hier nicht ganz…. Weshalb der Aufschrei? Bloss weil es die SP ist?
Sehr geehrte Frau Sägesser
Das Problem ist nicht die SP oder die SVP, sondern die Projektionsängste und persönlichen Aversionen der Waffengegner, die über jegliche Logik, Erfahrung und Wissen gestellt werden.
Diese Entwaffnungsinitiative wird keinen einzigen Todesfall verhindern können, weder im Bereich der Gewaltkriminalität, noch im Bereich der Suizide. Und wissen Sie weshalb? Weil sich 1.) Kriminelle nicht an Gesetze (auch nicht an das Waffengesetz) halten und 2.) Selbstmörder ihren Selbstmord auch so verüben.
Ich möchte Sie daran erinnern, dass Japan eine der weltweit höchsten Selbstmordraten hat. In Japan ist jedoch der private Schusswaffenbesitz praktisch gänzlich verboten. Wie erklären Sie sich das?
In Kanada wurden in den 1990er gleich eine ganze Reihe moderner Waffentypen verboten, Resultat -> die SCHUSSWAFFENsuizide sanken, jedoch blieb die Zahl der GESAMTsuizide gleich hoch. Dies weil Selbstmörder auf eine andere Methode ausgewichen sind. Übrigens, in der Schweiz ist die beliebteste Selbstmordmethode immer noch mit Abstand der Strick! Hätte ich auch nicht gedacht, ist aber so.
Über den Fähigkeitsausweis lässt sich meiner Meinung nach gerne diskutieren, aber die Bedürfnisklausel ist das allerletzte und ein Schlag ins Gesicht für jeden unbescholtenen Bürger. Wenn ich für jeden Furz, der mit meinem Hobby zusammenhängt, der Behörde gegenüber ein Bedürfnis glaubhaft machen und auf des jeweiligen Beamten Gnade hoffen muss, damit er mir privilegierterweise sein Einverständnis erteilt, dann ist dies weder einem demokratischen Rechtsstaat und schon gar nicht der Schweiz würdig. Das einzige Bedürfnis, das ein unbescholtener, rechtschaffener Bürger, der sich in seinem ganzen Leben nie etwas hat zuschulden kommen lassen, hat, ist der Gang zur Toilette!
Schweizer Waffenbesitzer haben in den letzten 11 Jahren bereits folgende, total unnütze und mit KEINEM Promille Sicherheitszuwachs bzw. Missbrauchsverhinderung, Verschärfungen hinnehmen müssen:
– schweizweit eingeführte Bedürfnisklausel für’s Waffentragen (vor 1999 war das Waffentragen in über der Hälfte aller Schweizer Kantone vollkommen frei, ohne dass in diesen Kantonen Wildwest-Szenarien verzeichnet wurden!)
Obwohl die berechtigte Notwehr de iure im Gesetz verankert ist, wurde sie damit de facto ausgehebelt, da nur noch Privilegierte wie Politiker, Staatsanwälte, Juweliere, etc. ein Bedürfnis geltend machen können! Der Normalbürger, der der Behörde KEIN Bedürfnis nachweisen kann, darf hingegen im Fall eines rechtswidrigen Angriffes auf den Notarzt oder auf eine reichlich floreale Bestattung hoffen.
– Verbot von ehemaligen Seriefeuerwaffen, die zu Halbautomaten abgeändert wurden (dieser Waffentyp war vor 1999 in über der Hälfte aller Schweizer Kantone frei ab 18 Jahren erwerbbar, trotzdem war die Kriminalitätsrate dieser Kantone damals tiefer als heute nach 11-jährigem Verbot).
– Verbot von Schalldämpfern (obwohl Schalldämpfer nie in einer einzigen polizeilichen Kriminalstatistik zur Ausübung von Straftaten verzeichnet wurden).
– Verbot von Laserzielgeräten (obwohl auch dieses Zubehör nie behördlich negativ aufgefallen ist).
– Verbot von Nachtsichtzielgeräten (dito).
– Verbot von Stahlkernmunition (dito).
– Verbot von Deformationsmunition, die im Fall eines Einsatzes zur berechtigten Notwehr Menschenleben schützt, da keine durchschlagende Penetration und damit Umfeldgefährdung für Passanten und Drittpersonen eintritt.
Sie sehen also, etliche Verbote, die angesichts der steigenden Gewaltkriminalität absolut nichts Positives gebracht haben. Im Gegenteil, ich bin sogar überzeugt, dass diese Verbote extrem kontraproduktiv sind, da sich der Normalbürger aufgrund der diabolischen Bedürfnisklausel nicht mehr wirksam vor gewalttätigen Übergriffen schützen kann. Jedes Jahr verzeichnet die polizeiliche Kriminalstatistik fast 30’000 Straftaten gegen Leib und Leben. Frauen sind besonders wehr- bzw. schutzlos und damit gefährdet. Dies spiegelt sich in den fast 700 Vergewaltigungen (die Dunkelziffer ist hierbei sicherlich um einiges höher!) pro Jahr wieder. All diese Opfer hätten sich ohne Bedürfnisklausel für’s Waffentragen eventuell erfolgreich verteidigen können, statt dank restriktiven Waffengesetzen zur Freibeute jeglicher Krimineller degradiert zu werden.
Deshalb Frau Sägesser werde ich bei dieser Entwaffnungsinitiative bestimmt ein kräfiges NEIN in die Urne einlegen, damit wir Schweizer Waffenbesitzer nicht wieder einmal mehr zum Sündenbock einer verfehlten Sicherheitspolitik gemacht werden.
Danke Herr Piccinno. Ich bin mit Ihnen einverstanden, dass das Waffengesetz verschärft worden ist. Doch als Laie sehe ich den Aufschrei noch immer nicht, was die Bedürfnisklausel anbelangt. Wenn ich diesen Link anschaue, so ist dies aus meiner Sicht schon heute drin…. http://www.police.be.ch/police/de/index/sicherheit/sicherheit/waffen/formulare-dokumente.html . Doch unabhängig davon, wer morden will, der findet einen Weg und wer sich umbringen will auch. Überrascht war ich zu lesen, dass die beliebteste Methode der Strick sein soll. Dachte es wären die Medikamente. Dazu las ich diesen Link. http://sozialpsychologie.suite101.de/article.cfm/suizid_in_der_schweiz_erschreckende_zahlen . Weshalb genau in Japan mehr Suizide stattfinden weiss ich nicht. Las dazu diese Links: http://www.tellmed.ch/include_php/previewdoc.php?file_id=2068 / http://www.nzz.ch/nachrichten/panorama/mehr_suizide_in_japan_1.764122.html . Also ein Mix zwischen Ehre, Misserfolg, Depression, Krankheit, Verschuldung und ev. anderes mehr. Bin mir nicht sicher, ob sich der Vergleich Japan / Schweiz so ziehen lässt ;-). Doch ich lerne gerne noch mehr dazu….
[i]Hans Meier sagte Vor 4 Tagen
Die Schützen und Jäger sind von der Initiative nicht betroffen.[/i]
Die Schützen und Jäger sind sogar direkt davon betroffen, denn sie werden der Behörde für jeden Punkt und für jedes Komma im Zusammenhang mit ihrem Sport ein Bedürfnis glaubhaft machen müssen!
Ein Beispiel: Ein Kleinkalibersportschütze möchte während der Winterpause sein Training im 10m-Luftpistolenstand fortführen. Für den Erwerb der vor 13. Februar 2011 FREIEN! Luftpistole wird er nach 13. Februar 2011 bei Annahme der Initiave ein Bedürfnis gegenüber der Behörde geltend machen müssen! Ob ihm diese erteilt wird oder nicht, liegt im Ermessen (= Willkür!!) der Behörde.
Oder ein weiteres Beispiel: Ein 300m-Karabinerschütze möchte sich für die Ausübung des Schiesssportes zusätzlich ein Standardgewehr erwerben, dafür muss er jedoch der Behörde ein Bedürfnis glaubhaft machen. Da die Behörde jedoch weiss, dass dieser Sportschütze bereits einen Karabiner für die Ausübung des Schiesssportes besitzt, wird sie ihm KEIN Bedürfnis für eine weitere Sportwaffe attestieren und der dazu notwendige Waffenerwerbschein verweigert!
So sieht die Realität nach Annahme dieser unsäglichen Initiative aus und nicht anders! Fragt mal unsere deutschen Sportschützenkollegen, die den Bedürfnisnachweis bereits seit den 1970er-Jahren kennen, die können nicht nur ein Klagelied darüber singen, sondern eine ganze Klageoper…
Roberto Piccinno sagte Vor 12 Stunden
Sehr geehrte Frau Sägesser
Das Problem ist nicht die SP oder die SVP, sondern die Projektionsängste und persönlichen Aversionen der Waffengegner, die über jegliche Logik, Erfahrung und Wissen gestellt werden.
Diese Entwaffnungsinitiative wird keinen einzigen Todesfall verhindern können, weder im Bereich der Gewaltkriminalität, noch im Bereich der Suizide. Und wissen Sie weshalb? Weil sich 1.) Kriminelle nicht an Gesetze (auch nicht an das Waffengesetz) halten und 2.) Selbstmörder ihren Selbstmord auch so verüben.
Ich möchte Sie daran erinnern, dass Japan eine der weltweit höchsten Selbstmordraten hat. In Japan ist jedoch der private Schusswaffenbesitz praktisch gänzlich verboten. Wie erklären Sie sich das?
In Kanada wurden in den 1990er gleich eine ganze Reihe moderner Waffentypen verboten, Resultat -> die SCHUSSWAFFENsuizide sanken, jedoch blieb die Zahl der GESAMTsuizide gleich hoch. Dies weil Selbstmörder auf eine andere Methode ausgewichen sind. Übrigens, in der Schweiz ist die beliebteste Selbstmordmethode immer noch mit Abstand der Strick! Hätte ich auch nicht gedacht, ist aber so.
Über den Fähigkeitsausweis lässt sich meiner Meinung nach gerne diskutieren, aber die Bedürfnisklausel ist das allerletzte und ein Schlag ins Gesicht für jeden unbescholtenen Bürger. Wenn ich für jeden Furz, der mit meinem Hobby zusammenhängt, der Behörde gegenüber ein Bedürfnis glaubhaft machen und auf des jeweiligen Beamten Gnade hoffen muss, damit er mir privilegierterweise sein Einverständnis erteilt, dann ist dies weder einem demokratischen Rechtsstaat und schon gar nicht der Schweiz würdig. Das einzige Bedürfnis, das ein unbescholtener, rechtschaffener Bürger, der sich in seinem ganzen Leben nie etwas hat zuschulden kommen lassen, hat, ist der Gang zur Toilette!
Schweizer Waffenbesitzer haben in den letzten 11 Jahren bereits folgende, total unnütze und mit KEINEM Promille Sicherheitszuwachs bzw. Missbrauchsverhinderung, Verschärfungen hinnehmen müssen:
– schweizweit eingeführte Bedürfnisklausel für’s Waffentragen (vor 1999 war das Waffentragen in über der Hälfte aller Schweizer Kantone vollkommen frei, ohne dass in diesen Kantonen Wildwest-Szenarien verzeichnet wurden!)
Obwohl die berechtigte Notwehr de iure im Gesetz verankert ist, wurde sie damit de facto ausgehebelt, da nur noch Privilegierte wie Politiker, Staatsanwälte, Juweliere, etc. ein Bedürfnis geltend machen können! Der Normalbürger, der der Behörde KEIN Bedürfnis nachweisen kann, darf hingegen im Fall eines rechtswidrigen Angriffes auf den Notarzt oder auf eine reichlich floreale Bestattung hoffen.
– Verbot von ehemaligen Seriefeuerwaffen, die zu Halbautomaten abgeändert wurden (dieser Waffentyp war vor 1999 in über der Hälfte aller Schweizer Kantone frei ab 18 Jahren erwerbbar, trotzdem war die Kriminalitätsrate dieser Kantone damals tiefer als heute nach 11-jährigem Verbot).
– Verbot von Schalldämpfern (obwohl Schalldämpfer nie in einer einzigen polizeilichen Kriminalstatistik zur Ausübung von Straftaten verzeichnet wurden).
– Verbot von Laserzielgeräten (obwohl auch dieses Zubehör nie behördlich negativ aufgefallen ist).
– Verbot von Nachtsichtzielgeräten (dito).
– Verbot von Stahlkernmunition (dito).
– Verbot von Deformationsmunition, die im Fall eines Einsatzes zur berechtigten Notwehr Menschenleben schützt, da keine durchschlagende Penetration und damit Umfeldgefährdung für Passanten und Drittpersonen eintritt.
Sie sehen also, etliche Verbote, die angesichts der steigenden Gewaltkriminalität absolut nichts Positives gebracht haben. Im Gegenteil, ich bin sogar überzeugt, dass diese Verbote extrem kontraproduktiv sind, da sich der Normalbürger aufgrund der diabolischen Bedürfnisklausel nicht mehr wirksam vor gewalttätigen Übergriffen schützen kann. Jedes Jahr verzeichnet die polizeiliche Kriminalstatistik fast 30’000 Straftaten gegen Leib und Leben. Frauen sind besonders wehr- bzw. schutzlos und damit gefährdet. Dies spiegelt sich in den fast 700 Vergewaltigungen (die Dunkelziffer ist hierbei sicherlich um einiges höher!) pro Jahr wieder. All diese Opfer hätten sich ohne Bedürfnisklausel für’s Waffentragen eventuell erfolgreich verteidigen können, statt dank restriktiven Waffengesetzen zur Freibeute jeglicher Krimineller degradiert zu werden.
Deshalb Frau Sägesser werde ich bei dieser Entwaffnungsinitiative bestimmt ein kräfiges NEIN in die Urne einlegen, damit wir Schweizer Waffenbesitzer nicht wieder einmal mehr zum Sündenbock einer verfehlten Sicherheitspolitik gemacht werden.
Nicht nur mit Emotionen werden Abstimmungen gewonnen. Im Falle der heuchlerischen Initiative Schutz vor Waffengewalt auch mit blanken Lügen!
Der private, legale Waffenbesitzer ist als einziger betroffen. Mit der Annahme dieser Mogelpackung werden weder Todesopfer verhindert, noch kriminelle entwaffnet.
Mit dem Totalverbot bestimmter Waffentypen (Seriefeuerwaffen) werden Sammler wohl oder übel enteignet werden müssen, und das in der Schweiz!? Obwohl dieser Waffentyp noch nie eine Rolle in irgend einem Verbrechen gespielt hat!? Wir reden hier nicht von ein paar Franken, wir reden hier von Sammlungen welche bis zu mehreren hundert Stück umfassen. Privateigentum vernichten und Privatvermögen staatlich beschlagnahmen mag in einer kommunistischen Diktatur gang und gäbe sein, in der freien Schweiz sollte das auch den an Waffen nicht interessierten Menschen zu denken geben…..
Mit Einführung des Bedürfnisnachweises wird faktisch ein Verbot für all jene eingeführt, welche sich eine Waffe zum Selbstschutz zugelegt haben, Waffen als Erinnerungsstücke oder einfach nur so weil sie Freude bereiten zuhause haben. Selbstverteidigung ist aber in jeder freien, demokratischen Nation ein gesetzlich klar zugesprochenes Grundrecht. Dafür wird es in der Schweiz nach Annahme kein Bedürfnis mehr geben, so wie wir es heute schon beim Waffentragen kennen.
Wohin das letztenendes führen wird ist klar und in jedem Geschichtsbuch nachzulesen. Denn eines wiederholte sich in der Geschichte immer und immer wieder, wer über ein Volk Macht ausüben will, es unterdrücken oder gar vernichten, der hat IMMER zuerst für die Entwaffnung der breiten Bevölkerung gesorgt. Schon Lenin sagte: “Registriere unter irgend einem Vorwand sämtliche Feuerwaffen, mit der Absicht, diese später einzuziehen”.
Der Vorwand unserer Neokommunisten ist die Sicherheit, die Absicht kennt jeder informierte selber.
NEIN zur unsinnigen, freiheitsfeindlichen, verlogenen und nutzlosen Entwaffnungsinitiative!!!!!!!!!!!
Ich wurde gefragt warum ich ein ehemaliger Schütze sei
Warum? ca. 300 Tote im Jahr! Zudem habe ich zu viele kranke Gestalten gesehen die ein Gewehr in die Hand gedrückt bekamen. Ein hat mir gesagt (und das ist kein Witz): Natürlich habe er die Waffe behalten, schliesslich komme gleich die weltweite Revolution gegen das Kapital!!!!! Weiter geht es mit den Neonazis aus meinem Zug. Andere haben ein Vorstrafenregister das Aktenordner füllt. Inzwischen verlieren die wenigstens das Anrecht auf die Waffe. Währen den Kriegen in EX-Jugoslawien waren auf den Stern-Titelbild ein UCK-Soldat mit Sturmgewehr. Verkauft vom CH-Nachbar! Wie viele Sturmgewehre sind in Ex-Jugoslawien gelandet? Wahrscheinlich unzählige. Zusätzlich wurden in Italien damals Lastwagen mit Munition abgefangen. Das war alles aus der Schweiz. Darum bin ich für diese Initiative.
Warum ich mit dem Schiessen aufgehört habe ist auch ganz einfach. Schiessen war für mich ein Sport. Aber das hat der Schützenverband nicht begriffen. Das ganze Schützenwesen ist zu einer reinen SVP-Veranstaltung verkommen. Die Waffe war für mich nie irgend eine Demonstration von Tradition, dem Wehrhaften Bürger etc.., das war einzig ein Sportgerät. Mich verbindet absolut nichts mit einer Waffe. Da aber weine Waffe zum töten gebaut wurde, erwarte ich eine genaue Kontrolle der Besitzer. Und keine Vorstrafen zu haben ist da das mindeste.
Grüezi Herr Meier
Mich interessiert eigentlich nur, wie Sie Ihre nicht mehr benötigte Sportwaffe entsorgt haben??
Ich habe mein Langgewehr bei einer Verschrottungsaktion des Kantons abgegeben und das Stg90 bei der Ausmusterung.
Dann wäre ich einfach zu einem Sportschützen-Verein gegangen, mit Luftgewehr…
Es gibt noch andere Vereine. Verlässt man als Christ die Kirche, nur weil einem eine Gemeinde nicht passt?
Roger Villiger sagte gerade eben
Herr Meier
Ich kann über Ihre Argumentation nur den Kopf schütteln, aber sie passt ausgezeichnet zu den Spekulationen der Befürworter.
Nur eines Ihrer Zitate: >>Ein richtiger Krimineller hat seine Waffe aus der Schweiz.
Es erübrigt sich jeglicher Kommentar…
@Roger Villiger Kriminelle (UCK-Kämpfer) präsentierten stolz ihre CH-Waffen auf der Titelseite des Stern. Im Fernsehen gaben Söldner im Irak zu, dass sie die Waffen (CH-Waffen) illegal über Italien beziehen, usw… Das wurde zwar jetzt eingeschränkt, nur weiss niemand genau wie viele Waffen früher verkauft wurden.
Nun, Hans Meier, vielleicht ist es auch besser, wenn Sie ein ehemaliger Schütze sind. Wenn es für Sie stimmt, dann ist das gut. Nur, woher nehmen Sie sich die Frechheit, anderen Ihre Sicht aufzuzwingen? Ob nun einer Waffen zum Spass, für den Sport oder für den Selbstschutz hat spielt doch keine Rolle!? Solange keine Straftat verübt wird, kann von mir aus einer sein Gewehr für den Weltuntergang bereithalten….. Alles andere regelt das Strafgesetzbuch! Wir sind nicht in einer kommunistischen Diktatur, in der Bürger schon im Voraus “bestraft” werden, nur weil sie etwas verbotenes tun KÖNNTEN. So nicht!
300 Tote im Jahr! Wow, was für eine Zahl. Haben Sie sich schonmal die Mühe gemacht, diese auch zu hinterfragen? Sie ist ein Witz! Nichts als eine fragwürdige Hochrechnung eines nicht minder fragwürdigen Strafrechtsprofessors, welcher sogar in den eigenen Reihen nicht unumstritten ist. Von den angeblichen 300 Toten durch Armeewaffen stellten sich bei näherer Betrachtung im Jahr der Untersuchung gerade mal knappe 300 Schusswaffen – NICHT ARMEWAFFEN – Tote heraus. Davon rund 260 Suizide und 40 Tötungsdelikte. Wobei in diesen 40 auch Notwehrfälle und polizeilicher Waffengebrauch eingerechnet ist.
Nun könnte man sagen, diese 260 Suizide seien viel. In Anbetracht der total ca. 1’300-1’500 Suizide jedes Jahr in der Schweiz sind diese 260 jedoch nicht mal eine Erwähnung wert! 1300 Suizide in einem der reichsten Länder sollten zu denken geben, nicht die Art und Weise wie sie verübt werden!! Suizid ist ein Menschenrecht, ebenso die Entscheidung über das wie. 1.7 sogenannte “Personenunfälle” registriert die SBB TÄGLICH, doch das wird nicht veröffentlicht. Reden Sie mal mit einem Lokführer, welcher einem Suizidwilligen seinen Wunsch erfüllen musste? Der mehrmals in der Woche an derselben Stelle vorbeifahren muss, die Blumen sieht und nachts aufwacht weil er das Geräusch des Aufpralls hört! Aber nein, die Waffen sind das Problem…..
Wissen Sie eigentlich, dass das von Ihnen erwähnte Stern Titelbild (war übrigens auch im Blick) zu einem Zeitpunkt entstanden ist, als das Sturmgewehr 90 noch garnicht an private abgegeben wurde? Woher nehmen Sie sich das Recht, zu behaupten, dass ein Schweizer ihm das Gewehr verkauft habe? Auf demselben Titelbild stand auf der anderen Seite ein UCK Kämpfer mit einem Österreichischen AUG Sturmgewehr. Woher er das wohl hatte? Auch von einem Nachbar? Solche stupiden Einzelfälle als Begründung für ein flächendeckendes Waffenverbot anständiger Bürger zu fordern ist an Egoismus und Ignoranz kaum zu überbieten. Wer keine Waffe will, muss auch keine haben. Aber er hat diejenigen welche Waffen wollen nicht daran zu hindern.
Die Initiative verbietet niemand eine Waffe zu besitzen. Nur sollte die Waffe nicht wie ein Brot gekauft werden können. Und ich will auch keine Kriminelle mit Waffen ausrüsten. Das da der Hintergrund einer Person ausgeleuchtet wird, ist doch nur normal. Ohne Waffe würden viele Selbstmörder noch leben, das reicht eigentlich als Begründung.
Sehr geehrter Herr Meier
Sie täten gut daran, sich mit dem aktuellen Waffengesetz auseinanderzusetzen. Dann würden Sie merken, welch schwachsinnige Behauptungen Sie hier plazieren.
1. Die Initiative verbietet jedem Bürger welcher kein Bedürfnis NACHWEISEN kann den Waffenbesitz. Erstmals in der Schweizer Geschichte wird der WAFFENBESITZ reglementiert, bisher war es der Waffenerwerb. Für jede einzelne Waffe müsste ein Bedürfniss nachgewiesen werden. Wie soll das gehen? Sind Sie tatsächlich dafür, dass einem Bürger beispielsweise 15 von seinen 19 Waffen weggenommen werden, nur weil er für diese kein Bedürfniss nachweisen kann? Ein Bedürfnisnachweis ist ein faktisches Verbot, einfach netter ausgedrückt. Wir kennen den Bedürfnisnachweis bereits seit 1999 für das Waffentragen. Resultat, kein einziger Bürger darf mehr eine Waffe tragen, da er kein Bedürfnis nachweisen kann. Selbst wenn er schon mehrmals in seiner Gegend überfallen wurde reicht das nicht mit der Begründung, er sei nicht besonders gefährdet. Man bedenke, vor 1999 war in ca der Hälfte aller Kantone und für mehr als die Hälfte der CH Bevölkerung das Waffentragen völlig frei und an keinerlei Auflagen geknüpft. Es gab keine Probleme damit, kein Wildwest und die Sicherheitslage war besser als heute. Genauso grundlos und Wilkürlich wird nun ein Bedürfnisnachweis für den blossen Besitz von Waffen verlangt. In einem freien Land ist der blosse Wunsch eine Waffe zu besitzen Bedürfnis genug. Es kann nicht sein, dass man sich dem Staat gegenüber rechtfertigen muss.
2. Eine Waffe kann heute nicht einfach wie ein Stück Brot gekauft werden, diese Behauptung ist schlicht falsch. Sie benötigen einen Waffenerwerbsschein, welcher nur der für Sie zuständige Wohnsitzkanton ausstellt. Die in den Medien kürzlich verbreitete Behauptung, jemand könne falls im eigenen Kanton mit Waffenverbot belegt, einfach in einem anderen Kanton eine kaufen ist also schwachsinnig. Um einen WES zu erlangen müssen Sie als erstes einen aktuellen Strafregisterauszug einreichen, sonst geht garnichts. Sind dort wiederholt begangene Vergehen erfasst, auch für Waffenbesitz völlig irelevante wie Strassenverkehrsdelikte, gibts keinen Waffenerwerbsschein. Der Hintergrund einer Person wird sehr wohl ausgeleuchtet. Sind sie Waffensammler und möchten eine Seriefeuerwaffe erwerben, benötigen sie dazu eine Kantonspolizeiliche Sonderbewilligung. Diese ist erstens teuer, zweitens werden sie dann jährlich von der Polizei besucht.
3. Kriminelle können sich bereits heute nicht legal mit Waffen ausrüsten! Die Initiative befasst sich ausschliesslich mit den legalen Waffe anständiger Bürger. Kriminelle werden überhaupt nicht tangiert, sie halten sich sowieso an kein Gesetz. Oder glauben Sie ernsthaft, diese werden ihre Waffen anmelden? Jüngstes Beispiel der Serbe welcher mit einer Flinte in ein Restaurant schoss. Serben (plus weitere Nationalitäten) dürfen in der Schweiz keine Waffen haben, sie sind explizit mit einem Verbot belegt und im Gesetz aufgelistet! Aber in schöner Regelmässigkeit lesen wir von Schiessereien genau dieser Nationalitäten. Daran ändert die Initiative rein gar nichts.
4. Dass ohne Waffen viele Selbstmörder noch leben würden ist eine reine Behauptung. Abgesehen davon ist Suizid ein Menschenrecht. Suizid, so tragisch der Einzelfall auch sein mag, rechtfertigt nie und nimmer eine Einschränkung für Millionen anständiger Bürger. Insbesonder dann nicht, wenn der Anteil an Schusswaffensuiziden so klein ist wie bei uns, wo wohl die grösste Waffendichte nach den USA herrschen dürfte.
Für das Autofahren gibt es ebenfalls strenge Regeln, genauso wie für den Waffenerwerb. Gerast wird trotzdem und keinem käme in den Sinn, rein präventiv mal alle Autos zu verbieten und einen Bedürfnissnachweis einzuführen. Grundsätzlich hat jeder das Recht Auto zu fahren. Die schwarzen Schafe werden ausgesondert, verletzen sie das Gesetz. Bei Waffen ist das genauso, es hat sich bisher bewährt und gehört sich so in einem freien Land. Freie Bürger haben das Recht Waffen zu besitzen, Sklaven haben das nicht.
Lieber Herr Meier
Hintergrund ausleuchten nützt so gut wie gar nichts, weil meist sind Selbstmörder redliche Personen, ruhig und ohne Strafregistereintrag.
Was genau wollen sie da durchleuchten?
Ein leerer Strafregisterauszug ist schon heute für den Erwerb einer Waffe Pflicht.
Genau darum muss die Anzahl Waffen reduziert werden.
Nein. Ein leerer Strafregisterauszug ist nicht Pflicht. Das habe ich kürzlich im Tagi gelesen. Bestimmend ist das Delikt.
Ehm, das sogenannte “Screening” schlägt aber di Innitiative vor!
Waffengesetz: Quelle: http://www.admin.ch/ch/d/sr/5/514.54.de.pdf
d. wegen einer Handlung, die eine gewalttätige oder gemeingefährliche Ge-
sinnung bekundet, oder wegen wiederholt begangener Verbrechen oder Vergehen im Strafregister eingetragen sind, solange der Eintrag nicht gelöscht
ist.
Sowie weitere Auflagen für den Waffenerwerbsschein. Seite 4/5
Dann sagen sie mir mal, was die Innitiative bei Selbstmördern verändert und was man denn screenen kann.
Und die Anzahl der Waffen wird weniger bei Privatpersonen als bei AdAs dezimiert.
+ Die Antwort von Herrn Eichelberger scheinen sie bewusst ausgeblendet zu haben. Es gibt Beispiele, wo die Abschaffung von Gesetzten sogar zu besseren Zuständen geführt hat, sicheren, sowie auch dem umgekehrten:
1997 wurden in England Faustfeuerwaffen sozusagen aus dem Privatbesitz verbannt.
Die Anzahl Morde pro Million Einwohner ist aber gestiegen:
http://rds.homeoffice.gov.uk/rds/policevio1.html
letzter Link, .pdf, Seite 20
http://www.wnd.com/?pageId=41196
http://www.bohmte.de/staticsite/staticsite​.php?menuid=123&topmenu=123
Sie schreiben da ja selbst. Einem Kriminellen wird die Waffe erst nach mehrfachen vergehen abgenommen. Ein Gesetz das Kriminellen Waffen abgibt ist kein gutes Gesetzt. Darum Initiative ja.
Zu England – das kann auch andere Ursachen haben. In Ländern wie Australien und Kanada hat die Todesrate abgenommen. Und Länder mit lockerem Waffenbesitz wie USA, Brasilien, und in vielen anderen Ländern ist die Todesrate höher.
Ein Selbstmörder kann nicht erkannt werden. Aber jede Waffe weniger im Umlauf, bedeutet eine potentielle Gefahr weniger.
@Beat Eichelberger Ich habe das Waffengesetzt gelesen. Das ist eine reine Alibiübung. Wir haben immer noch zu viele sinnlose Tote.
Einem Kriminellen wird die Waffe nach relevanten Vergehen abgenommen. Bedrohung etc mit der Waffe führt zur Entwaffnung, Steuerbetrug jedoch nicht. Finde ich logisch.
Es gibt zu viele Tote, ja, stimmt, aber wo sind diese vorallem? Kaum bei den Selbstmördern oder Mordopfern zu finden. Eher bei Krebs und Herzinfakt (Fettleibigkeit) oder Verkehrstote. Dort könnte man viel eher und vA günstiger helfen. Aber man sagt lieber, dass der Staat nicht für die Gesundheit der Menschen verantwortlich ist und arbeitet mit politischen Themen, die mehr emotionales Material hergeben.
Ein richtig krimineller hat seine Waffe woanders her. Wie gesagt, in keiner Statistik steht, wieviele Prozent illegale und wieviele legale Waffen sind.
Mein Kommentar zu Guntown USA haben sie, genau wie die Stadt ohne Verkehrsregeln, einfach ignoriert.
Ein Staat, der die alleinige Macht hat, ist aber besser, oder? Schonmal was von totalitärem System gehört? Auch eine grosse und immer wachsendere Gefahr.
Ich bin der Meinung: es gibt wichtigere und vom Kosten-Nutzenfaktor her gescheitere Baustellen. Und wussten sie auch was? Terroristen essen Brot, wir sollten Brot verbieten.
Das der Staat je nach vergehen im Strafregisterauszug beurteilt wird, ist nur unserer Kuscheljustiz zu verdanken. Unsere Justiz ist da ja ein reines Kriminellenparadies. Da wäre ein hartes durchgreifen erforderlich.
Zu den vielen Toten: Der Staat erlaubt ja auch nicht den Verkauf von Zyankali.
Ein richtiger Krimineller hat seine Waffe aus der Schweiz. Wir waren der Hauptlieferant für die italienische Mafia, die UCK, für Söldner im Irak etc… Das wurde seit den letzten Verschärfungen sicher unterbunden. Aber wir haben noch viel zu viele Waffen aus dieser Zeit die illegal zirkulieren.
Wissen Sie, dass wir in einer Demokratie leben? Wann wollen Sie zu den Waffen greifen? Bei einem missliebigen Volksentscheid? Wen nicht die eigene Partei gewinnt? Was ist für Sie ein Grund um zu den Waffen zu greifen?
Der erste Satz hat keine Aussage, oder ich verstehe ihn nicht.
Wussten sie, dass eine Todesstrafe zur Brutalisierung der Bürger führt? Genau wie lange Gefängnisstrafen bei individuellen.
50% der Haftentlassenen werden rückfällig, aber nur ~1% in ihrem “alten Bereich” oder schlimmerem.
Was Sie, meiner Meinung nach, treibt ist Rachegedanken. Wie würden sie am liebsten mit einem Kinderschänder umgehen, der auch gemordet hat?
Ich sehe den Zusammenhang hier nicht. Inwiefern ist Zyankali in unserer Geschichte verankert und für die Armee unabkömmlich? + gibt es Vereine um Zyankali? Und man kommt auch an Zyankali, wenn man nur will, siehe Chemiebedarf.
Sie sind wieder meiner Frage/Aussage ausgewichen.
Ah, es gibt also richtige und falsche Kriminelle? Und inwiefern steht das im Konflikt mit der Initiative? Das hat mehr mit dem Waffenexport zu tun. Das ist ein anderes Thema.
Und wir sind nicht Direktliferant. Sonst wären neutral und demokratischer Staat ja Schein-Begriffe.
Deutschland war vor Hitler auch eine Demokratie! Es ist eher so, dass der Waffenbesitz eine Hemmschwelle darstellt. Wussten sie, dass die Deutschen über Österreich statt die Schweiz geflogen sind vor einigen Jahre, weil sie die Tigers hatten und wir F/A-18. Abschreckung ist auch etwas, sowie Kulturerbe.
Ich wohnte in einem Dorf voller Jäger. In den letzten 20 Jahren, seit ich lebe, hat es keine Morde gegeben mit den Waffen und soweit ich weiss 1-2 Selbstmorde. In der gleichen Zeit sind 4+ Menschen von einer Brücke gesprungen. Wäre es da nicht sinnvoller Brücken sicher zu machen? Alle Menschen mit GPS auszustatten, falls es Entführungen gibt und überall Videokameras, damit auch ja nichts geschieht? 1 von 1000 könnte ja sein Kind missbrauchen. Dass die Privatsphäre von 999 dadurch komprimiert wird und sie auch noch die Stromrechnung des Staates zahlen, interessiert niemanden…
Der erste Satz ist ganz einfach zu deuten. Bei uns erhalten Leute die ihre kriminelle Energie bereits bewiesen haben eine Waffe.
Beim illegalen Waffenexport hat die ganze Schweiz einfach beide Augen zugedrückt. Da haben die aufrechten Schweizer Bürger ihr Sturmgewehr ihrem Nachbar verkauft. Das war damals Usus. Viele haben damals das Gewehr genommen und sofort verkauft.
Waffen im Volk können geschichtlich gesehen auch zum Bürgerkrieg führen. Das andere ist ganz einfach Blödsinn.
Die Statistik ist da eindeutig, die Zahlen sind korrekt, schliesslich müssen nur die Toten gezählt werden. Viele Selbstmörder würden heute noch Leben.
Von rechtsnationaler Ecke lasse ich mir nicht sagen was Privatsphäre ist. Der Fichenskandal lässt grüssen. Die Privatsphäre gilt da ja nur Selektiv.
Jaja, rechtsnational… Das bin ich, als Studentin, welche in einer türkisch-jugoslawischen Nachbarschaft in der Romandie lebt sicher.
Die letzten Sätze waren sarkastisch gemeint, was bei einer “Übersicherheit” passieren kann.
Hierzu ein Zitat von Benjamin Franklin: Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.
Nochmals: Was sind richtige und falsche Kriminelle? Was ist kriminelle Energie? Kann das Übertreten von Verkehrsregeln und Kavaliersdelikte wie Steuerhinterziehung als kriminelle Energie bezeichnet werden? Und was hat Steuerbetrug mit Waffengewalt zu tun?
Nochmals: in einer schönen, idillischen Welt ohne Krieg etc, wäre ich für die Waffeninitiative, bzw: eine totale Abschaffung der Waffen.
Der Waffenexport ist bei dieser Initiative NICHT das Thema.
Totenprevention genauso wenig, da in anderen Bereichen (schon allein durch Aufklärung an Schulen, Bemühungen zu Integration, Förderung der Zivilcourage etc.) weniger nötig wäre für grössere Ergebnisse.
Die Initiative ist eine Symptombekämpfung, statt ein Lösungsansatz.
Würden wir das Obli partiell abschaffen, nach der RS: ok, ich wäre einverstanden, mit Waffeneinzug.
Aber wie gesagt: die Initiative ist kostspielig (sehr wahrscheinlich!) und man hat die Konsequenzen entweder nicht genau durchdacht, oder nicht mitgeteilt.
Wieso haben wir Wissenschaftler in diesem Land, wenn sie nicht gefragt werden?
Ich finde die Plakate und Argumentationen der SVP grossteils unproduktiv und reine Effekthascherei. Sie gehen auf Angstpolitischen-Kurs. Nun macht die SP das auch. Wann regiert wieder Verstand und Wissenschaft.
Btw: die Zahlen sprechen ja dagegen: In allen Ländern, wo das Waffengesetzt verschärft wurde, stiegen die Morde. Selbstmorde senkten sich etwas oder blieben gleich.
Denken sie wie ein Krimineller: Wo brechen sie ein, in ein Haus mit Waffe oder eines ohne? Klar, in der Schweiz sehr unwahrscheinlich das abwägen zu müssen, da niemand Taschenmunition hat, aber nur so als Anstoss.
Hinzu kommt noch: sollten wir gute Messer, Ausbeinmesser etc verbieten? Wieso verbieten wir nicht Nikotin, denn es gibt viele Tote durch die Spätfolgen, genau wie beim Alkohol.
Für die Freiheit brauche ich keine Waffe zu hause. Für die Freiheit brauche ich nicht korrupte Politiker. Bei uns kann sich jeder einen Politiker kaufen. Zudem brauche ich für die Freiheit eine unabhängige und faire Justiz. Da habe ich meine Zweifel. Wer seine kriminelle Energie bewiesen hat, wer also mit Raserei unschuldige Tote in Kauf nimmt, dem würde ich auch keine Waffe in die Hand drücken. Ihr zweites Beispiel: Die Steuerdelikte sind für mich keine Kavaliersdelikte. Wir haben ganz einfach eine Kuscheljustiz. Ich kenne viele die von diesem Täterschutz genug haben. Wer eine Waffe will, muss ganz einfach Straffrei sein.
Wen wir uns per Wissenschaft leiten würden, hätten wir längst keine Waffe mehr zu Hause. Die Fakten sprechen klar für die Initiative. In allen Ländern mit strengen Waffengesetzt hat die Anzahl der Toten abgenommen. Selbstmorde, Unfälle, und Morde. Studieren sie wirklich einmal die Zahlen. Gerade sie als Studentin müssten die Zahlenmanipulation von rechts kennen.
Und militärisch gesehen ist das Obligatorisch sinnlos. Genauso wie alle WK. Sorry, was da abgeht ist ganz einfach nur noch traurig. Aber das ist hier nicht das Thema.
Und sie wollen Selbstjustiz? Wollen sie etwa, dass jeder bei Verdacht drauf losballern will? Selbst bei einem Einbruch dürfen sie nicht ballern. Und falls sie sich wirklich vor Gewalt schützen wollen. Knallen Sie ihren Freund oder Bekannten ab. 70% der Mordopfer kannten den Täter!
Der Schutz vor Kriminellen ist ganz einfach Schwachsinn. Wen ein Krimineller Angst hat, das sie bewaffnet sind, dann schiesst er zuerst.
Sie könnten sich auch bezüglich England Fragen. Wie hoch wäre die Mordrate bei der gestiegenen Kriminalität mit Schusswaffen? Und wissen Sie, genauso könnte ich behaupten. Seit dem ersten Waffengesetz hat die Kriminalität in der Schweiz abgenommen. Studieren Sie einmal die Kriminalitätsstatistik der letzten 30 Jahre. Da könnte ich auch behaupten die Kriminalität hat dank dem Waffengesetzt abgenommen und nun wird die Rate bei weiteren Verschärfungen abnehmen. Die Kriminalitätsrate hat ganz einfach andere Gründe.
Eben gerade gefunden:
Kriminelle sind für waffenfreie Zonen.
“Unser Grundstück und Haus ist eine waffenfreie Zone!
Unsere Familie ist gegen jede Form von Gewalt und Waffen und wir bitten alle Einbrecher, Räuber und Vergewaltiger diesen Entscheid für ein friedliches Leben zu akzeptieren.
Unser Nachbar ist aktiver Soldat, in einem Schützenverein und bewaffnet – vielleicht besuchen sie lieber ihn.”
Sie dürfen ihre Waffe gar nicht einsetzen.
Guten Tag Herr Meier
Darf ich nicht? Da ist aber das StGB Art. 15 ganz anderer Meinung. “Wird jemand ohne Recht angegriffen oder unmittelbar mit einem Angriff bedroht, so ist der Angegriffene und jeder andere berechtigt, den Angriff in einer den Umständen angemessenen Weise abzuwehren.”
Die Umstände regelt Art. 16. Und es gibt keine Notwehr gegen die Polizei.
Auch so eine Lüge der Waffengegner. Ich darf eine Waffe, egal welche, sehr wohl einsetzen. Notwehr und Nothilfe ist bei uns, wie in jedem Rechtsstaat, klar gesetzlich geregelt. Herr Blaser hat Ihnen sogar den Paragraphen rausgesucht. Ganz offensichtlich gilt für Sie beim Thema Waffen das Motto “Wissen ist Macht, nichts wissen macht nichts”
Sehr geehrter Herr Eichelberger
Notwehr und Notstand sind gesetzlich geregelt. Die “Nothilfe” kennen wir so nicht, da in unserem Notwehrartikel “und jeder andere” die sog. Nothilfe abdeckt.
Womit Sie bedingt Recht haben ist, dass nichts Wissen nichts macht. So konnte mir bisher in allen Diskussionen noch kein Waffengegner die Gefährlichkeit einer Unterschaftrepetierschrotflinte (Pump-Action)erklären. Ist es der Munitionsvorrat von 6 Patronen? Die Munition kann es ja nicht sein, den jede Bock- oder Querflinte im gleichen Kaliber verschiesst die gleich “gefährliche” Munition. Und die Streuung hängt vom Choke ab und nicht vom Repetiersystem. Ist es vielleicht – analog dem “Butterflymesser” die Drohwirkung? Oder aber es ist ganz einfach die Tatsache, dass Hollywoodfilme (ja, genau die wo bei einem Tritt gegen die Stossstange jedes zweite Auto in die Luft fliegt)die Wirkung einer Pump-Gun extrem übertrieben darstellt.
Vielleicht kann mir dies hier mal jemand erklären, der vom Fach ist.
Gut das Sie den Artikel zitieren. “angemessene Weise bedeutet”: Schussabgabe nur falls das eigene Leben oder ein anderes gefährdet ist. Falls der Einbrecher nicht bewaffnet ist, ist eine Schussabgabe immer unangemessen. Falls Ihr Leben bedroht ist, können sie immer noch nicht einfach schiessen. Hätten Sie dem Einbrecher ins Bein schiessen können, haben ihn aber am Kopf getroffen, dann war das ebenso unangemessen.
Die Gesetzeslage ist da klar, in 99.99999999% der Fälle ist die Notwehr per Schusswaffe nicht angemessen.
So, jetzt wird es spannend – macht ja richtig Spass hier.
99.99999999% ist die Notwehr per Schusswaffe nicht angemessen? Woher stammt diese Zahl?
Falls der Einbrecher nicht bewaffnet ist?
Ups, kleiner Denkanstoss, besonders an die Frauen im Hause. Einbrecher (90 kg) vs. Frau (50 kg). Wie sieht da eine verhältnismässige Notwehr aus, wenn der Einbrecher trotz vorgehaltener Schusswaffe (notwendige Warnung) die Frau angreift?
Auch dazu gibt es schweizerische Gereichtsurteile, die genau dies besagen, dass eine Waffe die Verhältnismässigkeit eben erst herstellt.
Hätten Sie dem Einbrecher ins Bein schiessen können, haben ihn aber am Kopf getroffen, dann war das ebenso unangemessen.
Unangemessen? Vielleicht, aber lesen wir doch mal Art. 16 StGB
1 Überschreitet der Abwehrende die Grenzen der Notwehr nach Artikel 15, so mildert das Gericht die Strafe.
2 Überschreitet der Abwehrende die Grenzen der Notwehr in entschuldbarer Aufregung oder Bestürzung über den Angriff, so handelt er nicht schuldhaft.
In einem Punkt geben ich Ihnen mit den 99.99….% sogar Recht. Ist die Notwehrsituation vorbei, so haben weiterführende Massnahmen zu unterbleiben, die gegen das Leib und Leben des Täters gerichtet sind (Selbstjustiz). Gegen diese 0.0….X% soll man gerichtlich vorgehen. Ich kann mich gerade an einen Fall erinnern (10 bis 15 Jahre her), wo ein Rentner (Hauseigentümer) auf einen flüchtenden Einbrecher geschossen hat und verurteilt wurde.
Die meisten Verfahren (es wird nämlich bei jeder Notwehrsituation, unabhänig von der gewälten Waffe, ein Verfahren eröffnet) sind so glasklar, dass die Verfahren auch wieder eingestellt werden und es zu keiner Gerichtsverhandlung kommt.
Entscheidend ist aber immer die gleiche “Unverhältnismässigkeit”: Das Opfer muss sich im Bruchteil einer Sekunde entscheiden, ob es sich und wie wehrt und die Juristen haben anschliessen Tage, Wochen und teilweise Monate Zeit abzuklären, ob man und wie man und ob nicht und allenfalls……
Fakt ist, das bei unserer Notwehrrechtsauslegung, das Opfer sehr schnell zum Täter wird. Für mich ist diese Auslegung absolut unverständlich. Aber darüber stimmen wir nicht ab.
Im Militär haben wir die Bewachung eigentlich nie mit der Waffe gemacht, da eine Notwehrsituation ausgeschlossen werden kann. Im Zivilleben ist die Notwehr mit der Waffe ebenso unwahrscheinlich.
Was bin ich froh, dass eine Notwehrlage immernoch der Richter beurteilt, und nicht Sie, Herr Meier. Aber für Waffengegner sind unbelegbare, aus der Luft gegriffene Zahlenbeispiele ja normal – siehe die hochgerechneten 300 Toten und die einfach mal aus der Luft gegriffenen 100 Leben welche mit der Initiative zu retten wären, und jetzt noch Ihre 99.99999%. Dazu kommt, dass Leute wie Sie, welche von bewaffneter Selbstverteidigung keine Ahnung haben, ja noch nicht mal wissen dass es gesetzliche Grundlagen dafür gibt, dauernd das Gefühl haben sie wissen Bescheid.
Das von Ihnen gebrachte Beispiel von “auf einen Einbrecher schiessen” ist keine Notwehr und hat nichts mit Selbstverteidigung zu tun! Keiner schiesst auf einen Einbrecher nur des Einbruchs wegen. Tut er das, geht es um ein normales Tötungsdelikt (oder was immer dabei rauskommt) Wir sprechen hier von Menschenleben, Einbrecher hin oder her. Notwehr ist dann gegeben, wenn das eigene oder das Leben der Partnerin bedroht ist, nicht wenn ein Einbrecher mit Ihrem Handy davonrennt. Ihr militärisches Beispiel hat mit dem zivilen nichts zu tun. Dass unsere Richter bei der Rechtsauslegung Opfer zum Täter machen, das ist in der Tat ein untragbarer Zustand. Aber nur aufgrund dessen dem privaten das Recht respektive die adäquaten Mittel zur Selbstverteidigung zu verbieten kanns nicht sein. Dass können Sie für Sich entscheiden, aber ganz sicher nicht für dritte!
Herr Blaser, ich weiss schon, dass es Notstand heisst, da haben Sie recht. Herr Meier wusste aber bestimmt trotzdem, was ich meine.
Bezüglich den Vorderschaftrepetierflinten ist die Sachlage an sich klar. Sie sind, wie Sie richtig bemerkt haben, weder besonders gefährlich noch des teufels. Sie sind schlicht und einfach eine von vielen verschiedenen Arten von Schrotflinten. Egal ob Bockdoppel, Querdoppel, Einläufiger, Unterhebel oder eben Vorderschaftrepetierflinte, sie alle verschiessen ein und dieselbe Munition. Der Grund weshalb die linken darauf rumreiten ist derselbe, wie bei den Seriefeuerwaffen, welche sie ebenfalls verbieten wollen. Der Widerstand ist bei diesen Waffen schlicht am geringsten. Die Jäger werden wegen der Pumpaction, obwohl eigentlich zur Jagd zugelassen, keinen Aufstand machen. Pumpaction sind bei Europäischen Jägern nicht usus. Bei den Seriefeuerwaffen, welche bereits heute ausschliesslich von Sammlern erworben werden können, siehts ähnlich aus. Kein 300m Schütze oder Sportverband wird dagegen mobil machen, sie brauchen solche Waffen nicht. Mittels dieser Salamitaktik einzelne Waffen zu verbieten, kommen die linken Stück für Stück auch ans Ziel.
Ich würde Wetten, nach Annahme der Initiative sind die Halbautomaten dran. Gemäss einer Präsentation der linken vor dem Parlament sind “moderne Armeewaffen für den präzisen Schuss auf 300m nicht geeignet”, was übersetzt heisst das Sturmgewehr ist keine Sportwaffe. Sehen sie unter http://www.lewas.ch
Sie merken, logische, rationelle oder gar sinnvolle Gründe für ein Pumpaction Verbot gibts gar nicht. Nur ideelle und politische.
@Beat Eichelberger Naja, die 300 Tote sind gezählt, http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Ohne-Waffen-weniger-Suizide/story/11733701
Und von einer Notwehr bei einem Einbruch habe ich noch nie etwas gehört oder gelesen. Die kommen wenn niemand da ist. Nur so viel zur Notwehr. Ich kenne jemand der sich bei einem Überfall verteidigt hat, d.h. er wollte sein Portemonnaie nicht geben. Beim anschliessenden Gerangel hat er einem der Zwei den Arm gebrochen (obwohl die mit Messer und Eisenstange bewaffnet waren). Nun raten sie einmal wer wegen Körperverletzung verurteilt wurde! Und das war nicht einmal bewaffnete Selbstverteidigung, nur mit Händen und Füssen! Wer sich selbst verteidigen muss, sollte ganz sicher nicht nachher zur Polizei gehen.
Herr Meier, nochmals zum Mitschreiben. Die 300 Armeewaffentoten sind eine Hochrechnung eines hochnäsigen, höchst fragwürdigen Strafrechtsprofessors. Er hat sich den Kampf gegen Waffen auf die Fahne geschrieben, entsprechend wird jede Statistik nach seinem Gusto ausgewertet. Ich könnte Ihnen ein Video einer Arena abspielen, in welcher er mit ähnliche blödsinnigen Argumenten kam. Damals war Leuenberger noch nicht Bundesrat und Leutenegger moderierte die Arena noch. Sie sehen, dieselbe Schallplatte seit über 10 Jahren.
Suizid ist ein Menschenrecht. Wenn jemand den Entscheid fällt, seinen Mietvertrag auf dieser Kugel vorzeitig aufzulösen, ist das seine Sache. Es gibt niemandem das Recht, mir deshalb den Besitz von Waffen zu verbieten. Nochmals, auf die Gefahr hin dass ich mich wiederhole, wir sprechen von + – 260 Schusswaffensuizide bei einer Totalen Zahl von 1’300 – 1’500 Suiziden! An und für sich müssten Sie ein Strick und SBB Verbot befürworten…..
Bloss weil SIE noch nie etwas von Selbstverteidigung gehört haben gibt das Ihnen nicht das Recht, diese anderen abzusprechen. Das entscheidet jeder für sich. Diese verfluchte Blockwartmentalität scheint in der CH wieder vermehrt aufzutauchen. Ich kenne persönlich 2 Fälle, welche sich erfolgreich mit der Waffe gewehrt haben. Dies ohne die Waffe einzusetzen, die blosse Drohung liess die Verbrecher schneller laufen als ein Gepard. Bewaffnete Selbstverteidigung heisst nicht automatisch auch die Waffe einsetzen zu müssen.
Nochmals, ein Potemonnaie klau oder ein Einbruch an sich sind noch keine Angriffe auf Leib und Leben. Ob jemand den anschliessenden rechtlichen Frontalangriff auf sich nimmt oder nicht, das haben nicht Sie für andere zu entscheiden.
Herr Meier ich gebe es noch nicht auf.
Also, ich arbeite im Sicherheitsbereich und hier kommen immer mal wieder und fast jedes Wochende Notwehrsituationen vor. Mit schöner Regelmässigkeit darf unsere Rechtsabteilung mit zu einer Einvernahme und ganz selten kommt es zu einem Prozess. Oftmals wird einfach schlicht und ergreifend von den Opfern, die zu Täter wurden keine Anzeige erstattet – man will ja keine Scherereien mit den Behörden.
In meiner Militärzeit haben wir immer bewaffnet und munitioniert Wache geschoben. Darum haben wir auch in schön regelmässigem Abstand die tollen “Halt Militär” Tafeln aufgestellt. Wie aber richtig erwähnt wurde, Militär hat nichts mit Notwehr zu tun.
Das Problem in der heutigen Zeit, ist eben genau dies, dass wir durchgeknallte Typen haben, die angesichts eines begangenen Einbruchs bei dem sie ertappt wurden noch die Dummheit besitzen auf die Patrouille mit Hund loszugehen und sich anschliessend über die Löcher im Pelz beklagen. Und viele verlassen sich auch einfach darauf, dass sowohl Sicherheitsdienst wie auch Polizei das Arsenal, eben aus Furcht vor den rechtlichen Konsequenzen, nicht einsetzen. Wir hatten vor einem Jahr eine Anzeige von einem Herrn, der auf seine Freundin eingeschlagen hat und von einer Sicherheitsmirarbeiterin (kleiner als er) mittels Pfefferspray von seinem Tun abgehalten wurde. Begründung für die Anzeige:” es wäre nicht nötig gewesen in mittels PS zu verletzen, da keine Notwehr gegeben war” der Richter hat es anderst gesehen – aber wieder der Witz an der Sache: sein Opfer wollte keine Anzeige gegen ihn erstatten.
In einem Punkt stimme ich Ihnen aber wiederum zu. Bei manchen Richtern ist die Notwehrauslegung tatsächlich eine Verhöhnung der Opfer, die sich gewehrt haben und teilweise sogar ein Verhöhnung der Opfer, die sich nicht gewehrt haben. Motto: wären sie zu Hause geblieben, dann wären sie auch nicht in die Schlägerei geraten.
Herr Eichelberger
Aha, sehen wir es also in etwa gleich. Es geht nicht gegen die gefährliche Waffe an sich, sondern weil keine Lobby dahinter seht.
@Rico Blaser. Ja, so könnte man es zusammenfassen. Sogar als Sportwaffe wird die Vorderschaftrepetierflinte eingesetzt. Seit über 30 Jahren im dynamischen Flintenschiessen. Da gibt es wie in jedem Sport Wettkämpfe auf Vereinsebene, Landesmeisterschaften und gar Kontinental- und Weltmeisterschaften. Dies wurde einem der Hauptinitianten, Jo Lang, sogar schriftlich mitgeteilt inkl. Link zur damals gerade Ausgetragenen EM in Griechenland, sowie einem Bericht eines Schweizer Wettkampfes. Aber laut dem linken ignoranten ist das kein Sport….. Wie gesagt, ideologisch verblendete Träumer.
Rico Blaser, TOP!
Und bei wie viele Notwehrsituationen wurde geschossen? Eine Waffe zuhause im Schrank für den Notwehreinsatz ist ganz einfach absurd. Vor allem da der Verschluss nicht bei der Waffe gelagert werden darf. Aber wer bewahrt die Waffe vorschriftsgemäss auf?
Und eben mir ist sogar 1 verhinderter Suizid ein Grund die Initiative anzunehmen. Für mich ist Leben das höchst Gut. Vor allem da Schützen weiterhin ihrem Hobby nachgehen können.
Gute Morgen Herr Meier
Da ich gerade Nachtpikett schiebe habe ich sogar die notwenige Zeit Ihnen die passenden Artikel rauszusuchen.
Schauen wir doch mal ins Waffengesetz:
Art. 26 Aufbewahren
1 Waffen, wesentliche Waffenbestandteile, Waffenzubehör, Munition und Munitionsbestandteile
sind sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff unberechtigter
Dritter zu schützen.
2 Jeder Verlust einer Waffe ist sofort der Polizei zu melden.
Steht also mal nichts drin, dass ich den Verschluss nicht bei der Waffe lagern darf.
Also ein Blick in die Verordnung….
Art. 47
(Art. 26 WG)
1 Der Verschluss von Seriefeuerwaffen und zu halbautomatischen Feuerwaffen umgebauten Seriefeuerwaffen ist getrennt von der übrigen Waffe und unter Verschluss aufzubewahren.
2 Vorbehalten bleiben die besonderen Vorschriften der Militärgesetzgebung.
BINGO. Sei Seriefeuerwaffen (Vollautomat und nur mit kantonaler Sonderbewilligung zu bekommen) und bei einem zum Halbautomaten umgebauten Vollautomaten muss ich den Verschluss getrennt von der Waffe aufbewahren. Und der Rest? Genau, da gilt wieder das Waffengesetz.
Ergo. Ich darf und kann einen Revolver in der kindersicher abgeschlossen Schreibtischschublade lagern.
Zur Anzahl Notwehrsituationen mit Schusswaffengebraucht (nicht zwingend schiessen) gibt es, nach unsererem Rapportsystem folgende Abstufungen.
A. Verbale Warnung ohne Schusswaffengebrauch
B. Verbale Warnung mit Schusswaffengebrauch (Waffe aus dem Holster)
C. Verbale Warnung mit Schusswaffeneinsatz
Sie können jetzt natürlich anmerken, dass die privaten Sicherheitsunternehmungen nicht von der Initiative betroffen sein werden und wir daher keine Angst um unsere Waffen haben müssen. Aber da möchte ich gleich widersprechen, denn genau wir merken jetzt schon, dass zwar auf der einen Seite für einige Aufgaben eben von Behörden eine Bewaffnung vorgeschrieben ist und auf der anderen Seiten, trotz offensichtlichem Bedürfnis, keine Bewilligungen (Waffentragbewilligungen) ausgestellt werden. Auf Rückfrage erhält man dann die Antwort: “Ihre Firma hat schon 25 Waffentragscheine für Schusswaffen, dass reicht.” Steht so in keinem Gesetz und in keiner Verordnung – komisch eigentlich.
Auch stellt sich uns die offene Frage, wie und wo wir noch trainieren sollen und dürfen, wenn wir unsere Waffen behalten dürfen. Wie sieht es aus, wenn ein Mitarbeiter länger krank wird, verliert er sein Bedürfnis? und so weiter und so fort. Ein riesiger Verwaltungsaufwand, damit mehrfach kontrollierte Bürger noch ein bisschen mehr kontrolliert werden.
@Hans Meier. Sie wollen es offenbar nicht begreiffen. WIR REDEN NICHT VON DER ARMEEWAFFE!! Dies ist nur ein kleiner Teil der Initiative. Die Initiative wird zum faktischen Privatwaffenverbot mit ganz, ganz wenigen Ausnahmen, da ein Bedürfniss nicht nachgewiesen werden kann. Eine Waffe zuhause für den Selbstschutz ist keinesfalls absurd. Mit entsprechender Ausbildung und Sachkenntnis ist es die wohl beste und sicherste Variante des selbstschutzes. Jüngstes Beispiel aus Deutschland stand gestern in der Tagespresse. Von 5 Verbrechern zuhause überfallen, der Hausbesitzer konnte sich erfolgreich verteidigen.
Ich nehme an, Sie sind ebenfalls für ein Strickregister, ein Bedürfnisnachweis für Medikamente, Werkzeuge, Küchenmesser sowie eine Komplettüberwachung jeder Brücke und jedes Hochhauses mittels Wachposten. Für eine Überquerung resp. ein Betreten der Objekte muss ich ein Bedürfniss nachweisen können, sonst kann ich nicht durch. Ich meine, wenn dadurch auch nur 1 Suizid verhindert werden kann, dann ist dies doch anzunehmen? Vor allem da Sie ja weiterhin über Brücken gehen und in Hochhäusern wohnen können?
Unglaublich mit welcher Arroganz und mangelnder Sachkenntnis Befürworter argumentieren…….
[i]”Im Militär haben wir die Bewachung eigentlich nie mit der Waffe gemacht, da eine Notwehrsituation ausgeschlossen werden kann. Im Zivilleben ist die Notwehr mit der Waffe ebenso unwahrscheinlich.”[/i]
So so Herr Meier, da sagt aber die polizeiliche Kriminalstatistik 2009 (wie auch alle Jahre zuvor) etwas ganz anderes:
– 29’340 Straftaten gegen Leib und Leben
– 6’648 Straftaten gegen die sexuelle Integrität
– 3’530 Fälle von Raub
– 2’286 Fälle von Nötigung
– 1’421 Fälle von Brandstiftung
– 666 Vergewaltigungen
Dies ist die Realität in unseren Schweizer Städten!
Jetzt stellen Sie sich vor, wenn sich all diese Opfer effizient hätten wehren können…
Waffen verhindern diese verbrechen nicht.
Polizei und Gesetze verhindern diese Verbrechen auch nicht. Aber mit einer Waffe und der entsprechenden Ausbildung kann sich das Individuum gegen solche Verbrechen erfolgreich zur Wehr setzen.
Sehr geehrter Herr Meier
Angesichts der fast 30’000 Straftaten gegen Leib und Leben im Jahr 2009 in der Schweiz, ist eine Waffe zuhause für den Notwehreinsatz ganz und gar nicht “einfach absurd”, sondern eine mehr als sinnvolle Notfallmassnahme damit man sich nicht selbst mal zu den oben genannten 30’000 Opfer zählen lassen muss.
Wenn Leben für Sie das höchste Gut ist, dann hören Sie endlich damit auf strengere Waffengesetze zu fordern und damit die Wehrlosigkeit der Opfer vor Gewaltkriminellen zu fördern!
http://www.ebg.admin.ch/themen/00009/00089/00093/00275/index.html?lang=de&download=NHzLpZeg7t,lnp6I0NTU042l2Z6ln1acy4Zn4Z2qZpnO2Yuq2Z6gpJCDdX15hGym162epYbg2c_JjKbNoKSn6A–
Beinahe jedes zweite Tötungsdelikt (46%) findet in der Schweiz im Rahmen von häuslicher Gewalt statt (Killias et al. 2006; Polizeiliche Kriminalstatistik 2009). Davon ist bei 43% eine Schusswaffe das Tatmittel. Dies zeigt die Polizeiliche Kriminalstatistik PKS des Jahres 2009.1
Wie eine Studie des Bundesamts für Statistik BFS zu polizeilich registrierten Tötungsdelikten in den Jahren 2000-2004 verdeutlicht, hängt der Schädigungsgrad der Opfer von versuchten und vollendeten Tötungsdelikten vom eingesetzten Tatmittel ab: So verlaufen Delikte mit Schusswaffen in 45% der Fälle – und somit wesentlich häufiger als mit anderen Tatmitteln – tödlich (BFS 2006). Untersuchungen deuten darauf hin, dass bei einem nicht unbedeutenden Teil von sogenann-ten Familiendramen eine Ordonnanzwaffe verwendet wurde. Dies zeigt etwa eine im Jahr 2010 publizierte Studie von Grabherr et al. über Tötungsdelikte mit anschliessendem Suizid im häuslichen Bereich. In 76 % der untersuchten 75 Fälle, die sich in den letzten 23 Jahren in der Schweiz ereigneten, wurden Schusswaffen verwendet. Davon waren ein Viertel Ordonnanzwaffen (Grabherr et al. 2010).
Ich kann immer noch nicht verstehen, weshalb denn hier nicht präventiv (auch eine Form von Opferschutz) vorgegangen wird und die Armeewaffen aus den Häusern verbannt werden. Eine Begründung (für mich wie die Bedürfnisklausel wird ja schon jetzt verlangt im Waffengesetz, wenn ich alles Richtig mitgekriegt habe ….. Oder habt Ihr einen anderen Vorschlag, wie solche Tötungsdeklikte verhindert werden sollen? Ich als Frau hätte Angst, wenn mein Partner eine solche Waffe zu Hause hätte und er ausrasten würde…..
Frage: Wieviele Schusswaffen bei diesen Delikten sind legal und bekannt?
Ich kenne einen 13-Jährigen, der sich illegal eine Waffe gekauft hat und sich umgebracht hat, dasselbe bei einem Selbstmordversuch eines 18-Jährigen.
Was ist ein nicht unbedeutender Teil und war es vor oder nach Einzug der Taschenmunition?
Zum Suizid sagen die Bundesamtsstatistiken nichts. Link zum Buch oder Unterlagen von Herrn Grabherr wären interessant.
Ich als Frau und Angehörige der Armee sowie Opfer häuslicher Gewalt sage: Der Mensch ist die Bedrohung, nicht die Waffe. Die AdAs werden schon überprüft, und wenn wir WIRKUNGSVOLL gegen häusliche Gewalt würden vorgehen WOLLEN, müssten wir die Männer abschaffen.
Ich wurde mit Messer und Körper bedroht. Es gibt Leute, die wurden von ihrem Partner, der auf Bewährung draussen war, was ihnen aber von der Polizei auf Nachfrage verschwiegen wurde, vergewaltigt und mit einer Armbrust angeschossen. ( http://polizeibericht​.ch/ger_details_4087/Rickenbach_LU_41-jaehriger_Mann_der_mit_Armbrust_auf_Frau_schoss_nimmt_sich_das_Leben_-_Pulsadern_aufgeschnitten_und_verblutet.html )
Die illegalen Waffen sind das weit grössere Problem und werden mit der Initiative gefördert (Wie auch mehr Waffendelikte in England vorhanden sind, seit Entwaffnung, wie auch die Prohibition nichts gebracht hat.)
Aufklärung über Gewaltverbrechen und Zivilcourage sollte gefördert werden.
Gehen sie mal zu einem Schützenfest! Die Verbände im allgemeinen verschwinden, wo sie doch Einzelgänger, die zu Tätern werden könnten, vermeiden.
[i]Ich als Frau hätte Angst, wenn mein Partner eine solche Waffe zu Hause hätte und er ausrasten würde…..[/i]
Sehr geehrte Frau Sägesser
“hätte”, “würde”… immer schön im Konjunktiv, …dies nennt sich im Fachjargon “Projektionsangst”... und wissen Sie weshalb ich vehement gegen diese Initiative bin? Weil ich der Meinung bin, dass Angstzustände wie die Projektionsangst nicht durch das Waffengesetz, sondern durch entsprechend geschultes Ärztepersonal ausgebügelt werden sollte. Wenn mit Schusswaffen nur Mord und Totschlag assoziert wird, dann trifft das oben geschriebene eben zu. Nur, die Realität sieht anders aus, nämlich so, dass jedes Jahr über 100 Millionen Schuss verletzungsfrei in Schiessständen verfeuert werden… dies sollte doch wenigstens ein bisschen beruhigen, oder nicht?
Weiterhin empfehle ich, sich in keinster Weise auf irgendeine Killias-Studie zu stützen. Tatwaffe Nummer 1 ist mit Abstand das Messer! Und bei Suizide der Strick. Dies sollte doch nachdenklich stimmen?
Danke Herr Piccinno für Ihren Beitrag. Teilweise bin ich einverstanden mit Ihnen. Es werden sicherlich viel mehr Schüsse verletzungsfrei in Schiessständen verfeuert. Doch wenn man diese Zahlen sieht ist es doch eher verständlich, wenn man skeptisch gegenüber Waffenbesitz ist: Da gewalttätige Männer überdurchschnittlich oft Schusswaffen besitzen, sollte darauf geachtet werden, dass solche in Trennungsphasen sicherheitshalber eingezogen werden. http://www.ebg.admin.ch/themen/00009/00089/00093/00275/index.html?lang=de&download=NHzLpZeg7t,lnp6I0NTU042l2Z6ln1acy4Zn4Z2qZpnO2Yuq2Z6gpJCDdH93f2ym162epYbg2c_JjKbNoKSn6A– Folglich wäre es ev. sinnvoll, wenn diese gewaltbereiten Männer die entsprechende professionelle Hilfe annähmen ;-). Hier noch den Text von einem anderen Beitrag zu diesem Thema:
T10* Opfer von Tötungsdelikten in der Schweiz (2000–2004)/Nach Beziehungsbereich und Tatvorgehen
häusliche Beziehung andere Beziehung keine Bekanntschaft kein Tatverdächtiger Total
Erschiessen:
N: 139 / 90 / 108 / 28 / 365
%: 29,1/ 33,3 / 41,5 / 45,9 / 34,2
Erstechen:
N: 167 / 114 / 85 / 14 / 380
%: 35,1 / 42,2 / 32,7 / 23 / 35,6
Erschlagen:
N: 51 / 20 / 20 / 6 / 97
%: 10,7 / 7,4 / 7,7 / 9,8 / 9,1
Erdrosseln:
N: 68 / 24 7 / 4 / 103
%: 14,3 / 8,9 / 2,7 / 6,6 /9,7
Anderes Vorgehen
N: 51 / 22 / 40 /9 / 122
% 10,7 / 8,1 / 15,4 / 14,8 / 11,4
Total N: 476 / 270 / 260 / 61 / 1067
% 100 100 100 100 100
2000 / 2001 / 2002 / 2003 / 2004 Total
(Entschuldigung für die Darstellung – genauer in diesem Link: http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/news/publikationen.Document.83618.pdf . Auch sehe ich keinen grossen Unterschied zwischen dem Messer und der Schiesswaffe in dieser Statistik…… Gemäss der Statistik im nachfolgenden Link: http://www.amnesty.ch/de/laender/europa-zentralasien/schweiz/dok/2011/initiative-schutz-vor-waffengewalt/factsheet haben 21 % der Haushalte eine Armee-Waffe zu Hause und 10 % eine private Waffe (Total 28 % der Haushalte, da einige Haushalte Armee und private Waffen zu Hause haben). Daneben sind 72 % der Haushalte (riesiger Unterschied) ohne diese Waffe. Also muss die Schweiz entsprechend sicher sein und demzufolge ein “Muss” zum Selbstschutz sehe ich als nicht gegeben. Wenn man in diesem Link auch über die Studie in Kanada liest, so wurde 1991 ein Gesetz verabschiedet, auf dessen Grundlage jede Person, die ein Gesuch um einen Waffenschein einreicht, sehr genau abgeklärt werden muss. Zudem wurde ein Waffenregister eingeführt. Damit soll verhindert werden, dass gefährliche Individuen in den Besitz von Waffen gelangen können. Seit 1995 muss zudem auch die Ehepartnerin / der Ehepartner informiert werden. Macht sie oder er Bedenken geltend, muss der/die potenzielle WaffenbesitzerIn noch genauer abgeklärt werden. Das Gesetz wirkt: Innert vier Jahren nach seiner Inkraftsetzung ging die Zahl der Tötungsdelikte von 85 (1991) auf 32 (1995) zurück. Zwischen 1974 und 2000 wurde ein Drittel der Morde in Ehe und Partnerschaft mit Schusswaffen begangen, die damit die häufigste Tatwaffe waren. Inzwischen gingen die Tötungsdelikte um 70% zurück, von 1.7 Fällen auf 0.5 Fälle pro Million Ehepaare. Fakt ist für mich also, die Schusswaffe ist tödlicher als andere und es gilt die Prävention, Fakt ist, die Armee hat ihre Waffen und Munition (noch) nicht im Griff und Fakt ist für mich, ich habe leider auch noch keinen mich überzeugenden Grund hier gelesen, weshalb Menschen (Jäger, Sportschützen und unter Umständen auch Sammler – sofern keine Gefahr von Ihnen ausgeht! könnte ich ausklammern) eine Waffe zwingend besitzen müssen und weshalb die Bedüfnisklausel so ein Problem darstellt, da man heute schon eine Begründung angeben muss ist mir noch immer nicht klar. Doch ev. kann mir den letzten Punkt doch wirklich jemand wie einem “kleine Kind” erklären, dass ich dies auch verstehe unter Einbezug, der heutigen Gesetzgebung. Sehe also trotz allem bis jetzt bloss ein “Ja” für diese Initiative.
Sehr geehrte Frau Sägesser
Hier mal zum letzten Punkt:
aktuelles Gesetz:
Art. 8 Waffenerwerbsscheinspflicht1
1 Wer eine Waffe oder einen wesentlichen Waffenbestandteil erwerben will, benötigt einen Waffenerwerbsschein.2
1bis Die Person, die den Waffenerwerbsschein für eine Feuerwaffe nicht zu Sport-, Jagd- oder Sammelzwecken beantragt, muss den Erwerbsgrund angeben.3
Ich muss einen Grund für den Waffenerwerb angeben, wenn er NICHT in die folgende Gruppe falle, Sport, Jagd, Sammlung. Wir z.b. müssen bei unseren Mitarbeitern “berufliche Ausübung” eintragen.
Kaufe ich mir aber eine Sport- oder Jagdwaffe, so muss ich keinen Grund nennen sondern nur die Auflagen erfüllen.
Ein Bedürfnis ist etwas ganz anderes. Der Waffentragschein ist so ein Bedürfnisnachweis. Und genau hier fängt es an, dass eine Person zwar ein Bedürfnis hat, dieses Bedürfnis aber nicht anerkannt wird. Es gibt z.B. ein Waffenbüro eines Kantons, dass zwischenzeitlich auf für Sicherheitsfirmen keine Waffentragscheine bewilligte (möglichst wenig Waffen im Volk). Ein anderes Büro verteilt Kontingente (ihre Firma hat 25 Waffentragschein, dass reicht!)
Vielleicht ist es einfach die sehr schlechten Erfahrungen, die, nicht nur wir, mit Bedürfnisnachweisen in allen Lebenslagen gemacht haben, die alle Alarmglocken läuten lassen.
Noch etwas zur häuslichen Gewalt: In diesem Zusammenhang müssen wir uns mal von zwei Meinungen lösen.
1. Männer = Täter, Frauen = Opfer
2. Schusswaffen = Männer = Täter
Der Frauenanteil an der häuslichen Gewalt wird sehr unterschiedlich in Prozentzahlen ausgedrückt. Einige Forscher und Behörden nennen 5-10% Männer in der Opferrolle und andere Forscher und Behörden nennen bis 50%. Spannend ist in diesem Zusammenhang auch, dass das “Familiendrame” indem eine junge Frau den Vater erschossen hat auch in diesen Statistik genannt wird. Einhellig wurde der Vater als Monster hingestellt (Täter) und das Opfer wusste sich nicht mehr anderst zu helfen und erschoss ihn. Nun gut, man kann über diesen Fall geteilter Meinung sein – erschreckend ist aber, dass den Schützen in Form von Prozentsätzen auch dieser Fall um die Ohren gehauen werden.
Schön ist auch, dass die nachweislich falschen Zahlen aus der Studie Killias immer wieder als Quelle hinzugezogen werden.
Ein weiterer Punkt ist der fahrlässige Umgang mit Prozentzahlen und ganzen Zahlen. Immer schön so, wie es einem ins Konzept passt.
Nur mal so ein Beispiel: 100% aller deutschen Amokschützen der letzten Jahre hatten täglichen Kontakt zu Dihydrogenmonoxid. Wäre es also möglich durch eine Reglementierung von Dihydrogenmonoxid die Quote zu senken?
Bei den Hundebissen geht man nämlich umgekehrt vor. Dort benutzt man gerne die Zahl um auf die Gefährlichkeit von Hunden hinzuweisen. 2843 Hundebisse im Jahr 2009 sind ja wirklich erschreckend! Macht aber gerade mal 0.04% der Sport- und Freizeitunfälle aus. Ergo, bloss nicht mit dieser Prozentzahl hantieren, sonst wird noch der Sinn von scharfen Gesetzen hinterfragt.
Herzlichen Dank für Ihre Information, Herr Blaser. Hmm, hat denn der Bedürfnisnachweis nicht auch mit Schengen zu tun (siehe Link: http://www.auns.ch/download/versammlungen/040515referat_schluer​.pdf ): Wenn die Schweiz im Rahmen der «Bilateralen II» das Schengen-Vertragswerk übernimmt,
dann gilt bezüglich Erwerb und Besitz von Waffen die EG-Richtlinie 91/477 vom 18. Juni
1991. Habe diesbezüglich nicht alles im Kopf…. zudem hatte ich noch nie das Bedürfnis nach einer solchen Waffe und mich entsprechend nicht damit auseinandergesetzt. Einverstanden bin ich, dass man verschiedene Zahlen verschieden interpretieren und einsetzen kann zu eigenen Zwecken u.a.. Dies bezieht sich nicht bloss auf Killias. Würde mich wundern, wenn es möglich ist, Dihydrogenmonoxid zu reglementieren. Auch denke ich, dass man Waffen nicht gleichsetzen mit diesem chemischen Begriff gleichsetzen kann (die Vorbereitung zu einem Attentat etc. wäre doch etwas anders, denke ich mir). Doch möglich ist alles, sage ich mir. Umso mehr, dass sauberes Wasser – wenn auch lebensnotwendig – noch immer kein Menschenrecht ist (Dihydrogenmonoxid (Abkürzung DHMO), aufgrund seiner amphoteren Eigenschaften (als Brønsted-Base bzw. -Säure) auch Hydrogenhydroxid oder Hydroxylsäure, ist ein chemisch korrekter, aber irreführender Name für Wasser (H2O)). Bleibe also am Ball um mich vollständig und korrekt zu informieren und bin dankbar für jede richtige Info :-)!
Sehr geehrte Frau Sägesser
Wie ich lese, sind Sie um jede richtige Info dankbar… deshalb rate ich Ihnen Statistiken bekennender Waffenhasser wie Killias oder Amnesty zwecks Meinungsbildung ausser Ancht zu lassen.
Wenn Amnesty als deklariertes Ziel die sogenannte Kleinwaffenkontrolle global durchsetzen will und dabei jedoch nicht fähig (oder eher gewillt) ist zwischen einer legal (mittels Waffenerwerbschein) in der Schweiz zu Schiess- und Sammelzwecke erworbenen AK47 (Kalaschnikow) und einer illegal benutzten AK47 in der Hand verschiedener Drogenkartelle oder afrikanischer Paramilitärs zu unterscheiden, dann kann dies nur als tendenziöse Meinungsmanipulation gewertet werden!
Auch zu diesem Beitrag ein Danke, Herr Piccinno. Betr. Amnesty International siehe meine andere Antwort. Bis jetzt ist mein Fazit einfach, dass die illegalen Verkäufe so gut wie möglich unterbunden werden müssen und nicht jeder eine Waffe besitzen sollte. Dies alles muss vereinbar sein mit den Vereinbarungen etc., welche bereits unterzeichnet sind – wenn man diese nicht kündigen will. Schengen zu künden wäre meines Erachtens schon wegem Datenaustausch (SIS – Schengener Informationssystem) nicht wünschenswert (habe diesbezüglich auch schon geschrieben). Was wäre also die bestmögliche Lösung?
Sehr geehrte Frau Sägesser
Die bestmögliche Lösung wäre meines Erachtens, dass jeder unbescholtene, gesetzestreue und sachkundige Bürger ein bedürfnisfreies Recht (und kein bedürfnisgebundenes Privileg) auf Waffenerwerb, Waffenbesitz und Waffentragen hat, sofern keine Hinderungsgründe (wie etwa Drogen-/Alkoholsucht, Gefahr für sich selbst oder Dritte, Unmündigkeit) bestehen.
Da ich das Glück habe zweisprachig aufgewachsen zu sein, kenne ich mich u.a. auch sehr gut im italienischen Waffenrecht aus und kann Ihnen versichern, dass im Zuge blinden Politaktionismus aufgrund der sogenannten “bleiernen Ära” der Roten Brigaden seit 1975 (Gesetz “Lo Bello”) drastische Waffenrechtsverschärfungen in Kraft traten (u.a. das Bedürfnisprinzip), die kein Promille Sicherheitszuwachs erzielen konnten. Italien wurde und wird tagtäglich mit illegalen Waffen aus dem ehemaligen Ostblock förmlich überschüttet, die dann den Weg in den Norden Europas finden. Das Problem sind nicht die einzeln abgezählten Kleinkaliberpatrönchen der nachweislich unbescholtenen Waffenbesitzer, die von den Behörden penibelst genau kontrolliert werden, sondern die Unmenge an Kriegsgeräten des äusserst schwer zu kontrollierenden Schwarzmarktes. Und genau hier liegt das Problem…, die Behörden müssen für den Versuch den Schwarzmarkt einigermassen unter Kontrolle zu halten enorme Aufwendungen an Personal und Zeit investieren, die in den allermeisten Fällen mit einer sehr mageren Erfolgsbilanz endet. Wie kann also dem Volk vorgegaukelt werden etwas für die innere Sicherheit zu tun? Indem Waffenregister konsultiert und die darin nachweislich unbescholtenen Waffenbesitzer mit weiteren Verschärfungen drangsaliert werden, um so billigen Wählerapplaus einzuheimsen, …dies ist ja um so vieles einfacher als in mühevoller Kleinarbeit die Austrocknung des Schwarzmarktes voranzutreiben.
Danke für Ihre Antwort und Info betr. Italien Herr Piccinno. Kann Ihnen sicherlich zustimmen. Doch wie wollen Sie den Schwarzmarkt austrocknen, wenn Drogenabhängige u.a. Waffen kaufen möchten? Denke dies ist denkbar schwierig. Zudem, wenn jemand heute normal und harmlos ist, heisst es nicht, dass er es für den Rest seines Lebens auch bleibt. Da das Waffenregister mit Schengen zu tun (habe auch schon gepostet), sollte es umgesetzt werden, da ja “Ja” zu Schengen gesagt wurde. Was allerdings für mich beruhigend wirkt ist, dass es weniger Schusswaffentote in der Schweiz gibt. Leider fehlen jedoch die Angaben, bei wie vielen Fällen von schwerer Körperverletzung und Raub Armeewaffen benutzt wurden und die Auswertung der Straftaten mit Schusswaffen ist nur auf der Ebene der polizeilichen Registrierungen möglich, da andere Statistiken – z.B. die Strafurteilsstatistik – keine Angaben zum Tatmittel enthalten. http://www.drs4news.ch/www/de/drs4/nachrichten/schweiz/232601.weniger-schusswaffentote-in-der-schweiz.html / http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/19/03/02/dos/03.html Daraus kann man folgern was man will ;-).
Sehr geehrte Frau Sägesser
Genau dieselbe Frage stellen sich auch die Behörden, …wie kann die Austrocknung des Schwarzmarktes bewerkstelligt werden? Nun, ich bin kein Fahnder, aber eines weiss ich mit Gewissheit…, indem nachweislich unbescholtenen Bürgern der Waffenerwerb, Waffenbesitz und das Waffentragen verboten wird, kann der Schwarzmarkt sicherlich nicht ausgetrocknet werden, da von solchen Leuten keine Gefahr ausgeht.
Ihre Sichtweise erstaunt mich jedoch schon enorm, wenn Sie behaupten, dass “wenn jemand heute normal und harmlos ist, es nicht heisst, dass er es für den Rest seines Lebens auch bleibt”!?! Dies wäre wie zu behaupten, dass man keine Kinder kriegen soll, denn “wenn jemand heute normal und harmlos ist”, es nicht heisst, dass man dann pädophil werden könnte, oder wie?!?
Ich möchte Sie daran erinnern, dass bereits weit vor Schengen, als etliche kantonale Waffengesetze weitaus liberaler waren, Waffenregister kantonal geführt wurden. Trotz der Tasache, dass viele Waffenkategorien damals FREI! ab 18 Jahren verkäuflich waren, musste man sich im Waffengeschäft mit einer ID ausweisen und man wurde ins Waffenverkaufsbuch des jeweiligen Händlers samt Seriennummer der erworbenen Waffe eingetragen. Diese Bücher wurden auch in schöner Regelmässigkeit von den kantonalen Behörden eingesehen.
Weiterhin beruhigt es mich kein bisschen, dass es eventuell weniger Schusswaffentote gäbe, im Wissen, dass ein Gewaltkrimineller statt zu einer Schusswaffe zu einem anderen Tatwerkzeug greift. Oder sind Sie der Meinung, dass abgestochen, zu Tode geprügelt oder erwürgt zu werden der schönere Tod ist?!
Traurig ist, dass bei dieser ganzen Stistikerei ja noch nicht einmal differenziert wird, ob eine legale oder illegale Schusswaffe zur Gewaltausübung missbraucht wurde.
Daraus folgere ich, dass die Behörden illegale Waffen durch weitere Verbote eben nicht noch illegaler machen können. 😉
Hier der bis 2005 immer noch nicht verzeichnete Sicherheitszuwachs, oder doch eher Sozialschaedlichkeit des 1999 in Kraft getretenen “Bundesgesetzes gegen den Missbrauch von Waffen, Munition und Waffenzubehoer”, und der Vergleich 7 Jahre zuvor als in den allermeisten Kantonen das Waffentragen, der Erwerb von zu Halbautomaten abgeaenderten Seriefeuerwaffen, von Schalldaempfern, von Laser- und Nachtsichtzielgeraeten, von Deformationsmunition, etc., etc., frei ab 18 Jahren war.
Vorsaetzliche Toetung:
Jahr 1992-> 182 Faelle / Jahr 2005-> 204 Faelle
Koerperverletzung:
Jahr 1992-> 3700 Faelle / Jahr 2005-> 8099 Faelle
Raub:
Jahr 1992-> 2462 Faelle / Jahr 2005-> 2595 Faelle
Erpressung:
Jahr 1992-> 203 Faelle / Jahr 2005-> 414 Faelle
Drohung:
Jahr 1992-> 2355 Faelle / Jahr 2005-> 8246 Faelle
Noetigung:
Jahr 1992-> 501 Faelle / Jahr 2005-> 1593 Faelle
Freiheitsberaubung und Entfuehrung:
Jahr 1992-> 149 Faelle / Jahr 2005-> 238 Faelle
Notzucht / Vergewaltigung:
Jahr 1992-> 316 Faelle / Jahr 2005-> 646 Faelle
Unzuchtsdelikte gegen die sexuelle Integritaet:
Jahr 1992-> 2673 Faelle / Jahr 2005-> 3515 Faelle
Gewalt und Drohung gegen Behoerden und Beamte:
Jahr 1992-> 417 Faelle / Jahr 2005-> 1313 Faelle
Liebe Sozialdemokraten, Gruene, Friedensrat, Annabelle und sonstige Traumtaenzer, hoert endlich auf mit strengen Waffengesetzen die Wehrlosigkeit der Buerger und Buergerinnen gegenueber Kriminellen voranzutreiben.
Wieviele der Kriminalitaet hilf- und wehrlos ausgelieferte Opfer wollt ihr denn noch generieren?!
Sehr geehrte Frau Sägesser
Die bestmögliche Lösung wäre meines Erachtens, dass jeder unbescholtene, gesetzestreue und sachkundige Bürger ein bedürfnisfreies Recht (und kein bedürfnisgebundenes Privileg) auf Waffenerwerb, Waffenbesitz und Waffentragen hat, sofern keine Hinderungsgründe (wie etwa Drogen-/Alkoholsucht, Gefahr für sich selbst oder Dritte, Unmündigkeit) bestehen.
Da ich das Glück habe zweisprachig aufgewachsen zu sein, kenne ich mich u.a. auch sehr gut im italienischen Waffenrecht aus und kann Ihnen versichern, dass im Zuge blinden Politaktionismus aufgrund der sogenannten “bleiernen Ära” der Roten Brigaden seit 1975 (Gesetz “Lo Bello”) drastische Waffenrechtsverschärfungen in Kraft traten (u.a. das Bedürfnisprinzip), die kein Promille Sicherheitszuwachs erzielen konnten. Italien wurde und wird tagtäglich mit illegalen Waffen aus dem ehemaligen Ostblock förmlich überschüttet, die dann den Weg in den Norden Europas finden. Das Problem sind nicht die einzeln abgezählten Kleinkaliberpatrönchen der nachweislich unbescholtenen Waffenbesitzer, die von den Behörden penibelst genau kontrolliert werden, sondern die Unmenge an Kriegsgeräten des äusserst schwer zu kontrollierenden Schwarzmarktes. Und genau hier liegt das Problem…, die Behörden müssen für den Versuch den Schwarzmarkt einigermassen unter Kontrolle zu halten enorme Aufwendungen an Personal und Zeit investieren, die in den allermeisten Fällen mit einer sehr mageren Erfolgsbilanz endet. Wie kann also dem Volk vorgegaukelt werden etwas für die innere Sicherheit zu tun? Indem Waffenregister konsultiert und die darin nachweislich unbescholtenen Waffenbesitzer mit weiteren Verschärfungen drangsaliert werden, um so billigen Wählerapplaus einzuheimsen, …dies ist ja um so vieles einfacher als in mühevoller Kleinarbeit die Austrocknung des Schwarzmarktes voranzutreiben.
Schutz vor Waffengewalt wollen wir alle.
Mit dem verlangten Bedürfnisnachweis zielt die Initiative darauf ab, den privaten Waffenbesitz der Bürger gänzlich abzuschaffen, jedenfalls bei denen, die sich an das Gesetz halten. Ob aber das simple und nur auf den ersten Blick vernünftig scheinende Rezept: „weniger Waffen gleich mehr Sicherheit“ hilfreich sein wird, ist zu bezweifeln. Jedenfalls greift man in ein komplexes eingespieltes System ein, das vom Verhalten der Menschen bestimmt ist und sich nicht ungestraft stören lassen wird. Die Initianten müssen sich fragen lassen, ob sie sich darüber überhaupt vertieft Gedanken gemacht haben. Entsprechende Studien sind wo? Warum haben wir im internationalen Vergleich trotz vieler Waffen so wenig Missbrauchsfälle? Haben wir uns so an letzteres gewöhnt, dass man jetzt ans Einziehen der zum Schutz und zur eventuellen Verteidigung angeschafften Waffen denkt? Oder sind sich die Initianten ihrer Sache doch nicht so ganz sicher, dass sie als Argument die mit einem Feuerwaffenverbot sowieso nicht beeinflussbare Suizidrate in den Vordergrund stellen?
Es gibt einen menschlichen Ur-Instinkt, sich gegen mögliche Angriffe zu wehren. Weil die Initiative die illegalen Waffen nicht aus der Welt schaffen wird, muss jedermann die Freiheit haben, sich im konkreten Fall verteidigen zu können.
Unsere legalen Waffen haben eine abschreckende Wirkung gegen Uebergriffe. Diese fällt aber weg, wenn Kriminelle zum vornherein annehmen können, dass sich das Opfer nicht wehren kann. Warum haben wohl in Grossbritannien die Uebergriffe mit Feuerwaffen um ca. 40% zugenommen, nachdem die Bürger entwaffnet worden sind?
Kann die nachkommende Generation noch zu einem rechten Umgang mit Waffen erzogen werden, wenn es keine verantwortungsbewussten Waffenbesitzer als Vorbilder mehr gibt, sie nie eine Waffe in Händen halten oder lernen kann damit umzugehen, aber anderseits durch die Medien ständig den Waffengebrauch demonstriert bekommt. Eine derartige Unterdrückung der Freiheit würde eine ungesunde Gier fördern und schlussendlich zu keinem guten Ende führen.
Wer keine zunehmende Waffengewalt will, muss die Initiative ablehnen.
Ich kann verstehen das Schusswaffen jemanden beängstigen können. Jedoch kann ich mir nicht vorstellen, dass durch die Waffeninitiative, solche die Gewaltaktionen reduziert werden. Die Abgabe der Waffen ans Zeughaus beansprucht ein mühsamer und für mich sinnloser Aufwand. Das Problem sind schlussendlich die Leute, die die Entscheidung treffen ,ein kriminelles Vorgehen zu verüben, ob mit Schusswaffen oder nicht.(Simon Blaser, Andreas Hug, Dimitri Biel
Sie können sich nicht vorstellen, dass durch die Initiative Gewaltverbrechen reduziert werden können? Die Suizidrate in der Schweiz mit Schusswaffen ist 3x höher als im europäischen Durchschnitt! Die Hälfte davon werden mit der Armeewaffe vollzogen:
http://www.nzz.ch/nachrichten/politik/schweiz/selbstmorde_schusswaffen_schweiz_armeewaffen_1.8998436.html
Ich finde da lohnt sich der mühsame und kostspielige Aufwand, um pro Jahr viele Menschenleben (diverse Studien sagen 300 pro Jahr!) zu retten und Familiendramen zu verhindern!
Das Problem sind leider nicht die Leute, die eine Entscheidung treffen, sondern diejenigen, welche eine Kurzschlusshandlung vollziehen. Leute, von denen man es niemals erwarten würde. Aus der Verzweiflung im Moment. Die Verfügbarkeit von Waffen entscheidet daher oft über Leben und Tod!
http://www.derbund.ch/schweiz/standard/Ohne-Waffen-weniger-Suizide/story/11733701
Und jetzt stellen Sie sich vor, man würde auch noch die Angehörigen zu den Opfern eines Suizids zählen (könnte man ja, oder?) weil sich ihr Leben danach für immer verändert…
Also wenn man die Sache von dem Standpunkt aus betrachtet, dass mit der Annahme der Initiative Menschenleben gerettet werden können (und wer möchte das nicht?), dann gibt es kein einziges Argument dagegen.
Sehr geehrter Herr Holl
Genau diese Affekthandlungen, die Sie ansprechen, sind seit einem Jahr durch das Gesetz verhindert. Die Munition bei den Armeewaffen wird nämlich nicht mehr nach Hause mitgegeben. Die verschiedenen Studien wurden alle vor der Gesetzesänderung erstellt und widersprechen sich zum Teil sogar.
Leider wird dieser Aspekt in den Diskussionen nie erwähnt. Auch dass keine Heimabgabe der Munition mehr möglich ist, wird nie gesagt. Für mich ist dies ein massgebender Grund, um die Initiative abzulehnen.
Sehr geehrte Frau Glanzmann-Hunkeler
Dann durchstöbern Sie doch mal die aktuellen Zeitungen. Da gibt es Interviews mit Fachärzten, welche bei Annahme der Initiative eine Verhinderung von 100 Suiziden pro Jahr prognostizieren. Viele Armeeangehörige sagen zudem, es wäre überhaupt kein Problem, ein paar Schuss Munition von einem Obligatorischen mitlaufen zu lassen. Es verschwinden ja sogar immer wieder Ordonanzwaffen oder gehen “verloren” (4674 Stück zwischen 1969-2009)!
Also ich verstehe eigentlich immer noch nicht, warum man kein “JA” in die Urne legen sollte.
Herzliche Grüsse
Sehr geehrter Herr Holl
Vielleicht trägt das japanische Beispiel dazu bei Ihr Verständnis kein “Ja” in die Urne zu legen:
Japan hat eines der weltweit strengsten Waffengesetze, dennoch hat Japan auch eine der weltweit höchsten Suizidraten. Wenn also die beinahe mantrische Formel der Initianten “weniger Schusswaffen = weniger Suizide” wahr wäre, müsste es doch in Japan keinen einzigen Suizidfall mehr geben.
Ein weiteres Beispiel ist Kanada, nach einer ganzen Reihe eingeführter Waffenverbote sind zwar Schusswaffensuizide gesunken, jedoch ist die GESAMTsuizidrate gleich hoch stabil geblieben. Dies weil Selbstmörder schlicht andere Suizidmethoden gewählt haben. Das kanadische Beispiel ist weiterhin auch kennzeichnend für die totale Nutzlosigkeit eines zentralen Waffenregisters. Obwohl die kanadische Regierung mit Verschleuderung etlicher hundert Millionen Steuergelder ein Mammutregister forciert haben, konnte dadurch die Gewaltkriminalität um kein Promille reduziert werden.
Dasselbe gilt übrigens für alle weiteren europäischen Länder, die ihre Waffengesetze teils bereits seit Jahrzehnten massiv verschärft haben. Nach Einführung strengster Waffengesetze in Deutschland und Italien Mitte der 1970er Jahren konnte weder eine Senkung der Gewaltkriminalität noch der Suizide verzeichnet werden!
Dies sollte Ihnen und den Initianten doch zu denken geben, oder nicht?
Sehr geehrter Herr Holl
Wenn heute jemand Munition “mitlaufen” lässt, handelt er illegal und macht sich strafbar. Auf keinen Fall ist dies aber eine spontane Handlung. Er bereitet eine Tat vor. Ihre Aerzte argumentieren aber immer, dass mit der Wegnahme der Milizwaffe spontane Suizide verhindert werden können. Da ist für mich der Widerspruch.
Genauso wie die Initiative die illegale Beschaffung von Waffen nicht verhindert, kann auch das heutige Gesetz die Beschaffung der Armeemunition nur verbieten.
Die unzumutbaren Schikanen für die Milizsoldaten, welche mit der Deponierung und Abholung ihrer persönlichen Waffe in einem der fünf Logistkzentren entstehen würden ist doch ein Grund diese unnütze Initiative abzulehnen.
Einfach so zum Nachdenken…
—-Berlin – Vier Jugendliche prügelten Handwerker Sebastian H.* (30) auf dem Berliner U-Bahnhof Lichtenberg ins Koma. Sebastians Maler-Kollege Stefan W. * (30) entkam dem brutalen Überfall knapp.
Zwei Mal versteckte er sich vor seinen Verfolgern, zwei Mal entdeckten sie ihn, griffen ihn an. Dann kam der Rocker zur Hilfe.
Furchteinflößend drohte er den Schlägern, öffnete seine schwere Lederkutte und zeigte seine Waffe. Sofort ergriffen die Jugendlichen die Flucht.
Der Rocker verhinderte Schlimmeres—
Soll das Volk entwaffnet werden?
Nebst der Schwächung der Milizarmee geht es bei der Initiative „Schutz vor Waffengewalt“ auch um die Entwaffnung der legalen Waffenbesitzer. Neu wäre der Besitz nur erlaubt, wenn ein Bedarf nachgewiesen werden kann. Einen „Bedarf“ billigen die Initianten aber nur Jägern, Kleintierzüchtern und Schützen zu. In der Praxis müssten die meisten ihre legal erworbenen Gewehre abgeben. So auch „die Berechtigten“, sobald sie nämlich mit ihrem Hobby aufhören. Die Initianten wollen einen Grossteil der 2,3 Mio. Waffen einsammeln, was mehrere hundert Millionen kostet.
Gänzlich verboten würden effektvolle Verteidungswaffen, obwohl mit diesen kaum Suizide verübt werden. Dies zeigt, dass es nicht primär um die Verhinderung von Selbsttötungen, sondern um die Entwaffnung vom Volk geht. Für die Initianten gibt es kein Recht auf Selbstverteidigung in den eigenen vier Wänden. Dies erhöht die Sicherheit der Kriminellen, die lachen sich ins Fäustchen! Sie sind noch bewaffnet und unser Heim präsentiert sich als Selbstbedienungsladen. Die Kriminalität in Kanada, GB und Australien ist angestiegen, nachdem die legalen Privatwaffen eingezogen wurden.
Ursprünglich ist es auch ein linkes Anliegen (R. Luxemburg) das Volk zu bewaffnen um sich gegen eine Willkürregierung zu wehren. Mit Bürgern die bewaffnet sind kann eine (eigene oder fremde) Regierung nicht machen was sie will. Damit wollten die Gründungsväter der modernen Schweiz die direkte Demokratie absichern. Auch wenn man der Meinung ist, dass heute keine Gefahr von einem Totalitarismus besteht, sollten wir nicht auf diese Versicherung verzichten. Niemand kündigt die Lebensversicherung, nur weil seit Jahren nichts passiert ist. Es ist ein grosser freiheitlicher Wert, wenn der Staat das Recht auf Waffen nicht für sich alleine beansprucht. Seit über 150 Jahren hat das Schweizervolk dieses Vertrauen. Deshalb haben wir eine hohe Waffendichte und sind einer der sichersten Orte auf der Welt.
Erst 2008 wurde das Waffengesetzt massiv verschärft und schützt genügend vor Waffengewalt. Bevor man nach neuen Gesetzen ruft sollte man abwarten
Sehr geehrter Herr Holl
Vielleicht trägt das japanische Beispiel dazu bei Ihr Verständnis kein “Ja” in die Urne zu legen:
Japan hat eines der weltweit strengsten Waffengesetze, dennoch hat Japan auch eine der weltweit höchsten Suizidraten. Wenn also die beinahe mantrische Formel der Initianten “weniger Schusswaffen = weniger Suizide” wahr wäre, müsste es doch in Japan keinen einzigen Suizidfall mehr geben.
Ein weiteres Beispiel ist Kanada, nach einer ganzen Reihe eingeführter Waffenverbote sind zwar Schusswaffensuizide gesunken, jedoch ist die GESAMTsuizidrate gleich hoch stabil geblieben. Dies weil Selbstmörder schlicht andere Suizidmethoden gewählt haben. Das kanadische Beispiel ist weiterhin auch kennzeichnend für die totale Nutzlosigkeit eines zentralen Waffenregisters. Obwohl die kanadische Regierung mit Verschleuderung etlicher hundert Millionen Steuergelder ein Mammutregister forciert haben, konnte dadurch die Gewaltkriminalität um kein Promille reduziert werden.
Dasselbe gilt übrigens für alle weiteren europäischen Länder, die ihre Waffengesetze teils bereits seit Jahrzehnten massiv verschärft haben. Nach Einführung strengster Waffengesetze in Deutschland und Italien Mitte der 1970er Jahren konnte weder eine Senkung der Gewaltkriminalität noch der Suizide verzeichnet werden!
Dies sollte Ihnen und den Initianten doch zu denken geben, oder nicht?
Tötet die Armeewaffe?
Nein, denn es ist die Kugel, ein Bestandteil der Munition, die tötet. Diese Erkenntnis führte dazu, dass seit 2008 die Taschenmunition nicht mehr nach Hause mitgegeben wird. Ohne Munition hat das Sturmgewehr lediglich das Gefahrenpotential eines Schirmständers und ist so für eine Gewalttat weit weniger geeignet, als ein Beil oder ein Spaten.
Eine Tötung mit der Armeewaffe ist nur noch möglich, wenn die Munition auf illegalem Wege beschafft wurde. Illegal Beschaffen kann man sich aber auch eine zivile Waffe. Die Armee hat in letzte Zeit sehr viel getan um Missbräuche zu verhindern ohne aber das ausserdienstliche Schiessen zu behindern. Der Anteil der Ordonanzwaffen an Suiziden sank im Jahr 2009 auf nur noch 1.6% (Siehe Aarg. Zeitung) vom 22.01.11).
Für unsere Milizarmee ist es wichtig, dass der Wehrmann mit seiner persönlichen Waffe das Schiessen zwischen den Wiederholungskursen üben kann und üben darf.
Viele Wehrpflichtige hätten Stunden um ihre Waffen für den WK, das Obligatorische, das Feldschiessen oder ein anderes Schützenfest aus einem der fünf Logistikzentren (Hinwil, Monte- Ceneri, Thun, Othmarsingen oder Grolley ) abzuholen und wieder einzulagern. Diese wäre unzumutbar und würde die Teilnehmerzahlen an Schiessanlässen dramatisch reduzieren.
Unbestrittene Tatsache ist, dass die Initianten die friedlichste Armee der Welt abschaffen wollen! Dies steht bei der GSOA im Name und bei der SP im Parteiprogramm. (Im Gegenzug streben sie den EU-Beitritt an um dann als NATO-Mitglied unsere Freiheit am Hindukusch zu verteidigen). Weil sie dieses Ziel niemals direkt erreichen können, probieren sie es mit dieser Salamitaktik. Wer Ja sagt zu unserer Milizarmee, sagt NEIN zur Waffeninitiative.
Werner Amsler, Oftringen
Ich mag zwar keine Waffen, störe mich aber prinzipiell an der geplanten Einführung eines sog. ‘Bedarfsnachweis’.
Das rechtsstaatliche Grundprinzip der Unschuldsvermutung wäre durch einen entsprechenden Verfassungsartikel zumindest tangiert. Nicht eine Gewalthandlung oder die erwiesene Absicht dazu werden sanktioniert sondern bereits die theoretische Voraussetzung, i.e. der Waffenbesitz. Die Beweislast wird vom Staat auf den Bürger übertragen – er muss seinen Bedarf begründen. Falls er dies nicht kann wird er sozusagen unter Generalverdacht gestellt und darf keine Waffe erwerben.
Nulla poena sine culpa? – Hier steht mehr auf dem Spiel als die Schützentradition. Es ist beunruhigend zu sehen mit welchem Leichtsinn rechtsstaatliche Grundprinzipien zur Disposition gestellt werden. Hört sich theoretisch an, ist aber die Grundlage der hohen Sicherheit und Lebensqualität in unserem Land. Letztlich auch die Grundlage unseres Wohlstandes.