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Die Schweizer Altersvorsorge: Herausforderungen und Reformvorschläge

Die Schweizer Altersvorsorge: Herausforderungen und Reformvorschläge

Auf einen Rentenempfänger kommen immer weniger Erwerbstätige. Zudem ist die Rentendauer in den letzten Jahren aufgrund der längeren Lebenserwartung gestiegen. Die aktuell niedrigen Gewinne auf Anlagen am Kapitalmarkt belasten insbesondere die Pensionskassen zusätzlich. Das Schweizer Altersvorsorgesystem steht deshalb vor grossen Herausforderungen. Der Bundesrat hat die Schwierigkeiten erkannt: Um das Leistungsniveau der Altersvorsorge zu sichern, schlägt er die ,,Reform Altersvorsorge 2020“ vor.

Dieser Text beschreibt zunächst, wie das Schweizer Rentensystem aufgebaut ist. Anschliessend werden die aktuellen Probleme aufgezeigt und die entsprechenden Reformvorschläge des Bundes diskutiert.

Das Schweizer Vorsorgesystem

Das Ziel des Schweizer Vorsorgesystems ist es, Personen nach der Pensionierung finanziell abzusichern. Es besteht aus drei Säulen, welche einander ergänzen.

Die 1. Säule ist für alle in der Schweiz wohnhaften oder erwerbstätigen Personen obligatorisch. Sie setzt sich aus der AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) und der IV (Invalidenversicherung zusammen. Ihre Aufgabe ist es, den Existenzbedarf abzudecken. Die Leistungen der AHV werden hauptsächlich durch die Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber finanziert. Zusätzlich steuert der Bund knapp einen Fünftel der Gesamtsumme bei. Das Geld dazu nimmt er z.B. durch direkte Bundes- und Mehrwertsteurerträge oder Abgaben auf Tabak oder Spirituosen ein. Die AHV funktioniert nach dem Umlageverfahren. Das bedeutet, dass in etwa die in einem Jahr eingenommenen Beiträge für Leistungen an die Rentenberechtigten innerhalb der gleichen Zeitperiode ausgegeben werden.

Die zweite Säule ist die berufliche Vorsorge (BVG). Sie soll sicherstellen, dass nach der Pensionierung der gewohnte Lebensstandard beibehalten werden kann. Zusammen soll durch die 1. und 2. Säule 60 -70% des letzten Salärs vor der Pensionierung gedeckt werden. Alle Arbeitnehmer, welche mehr als 21’150 Franken pro Jahr verdienen, sind obligatorisch bei einer Pensionskasse versichert. Die Beiträge werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und –nehmer eingezahlt. Anders als bei der AHV, funktioniert die 2. Säule nicht nach dem Umlageverfahren, sondern wendet das Kapitaldeckungsverfahren an. Das bedeutet, dass die Pensionskassen die eingezahlten Beiträge am Kapitalmarkt anlegen und so mit Hilfe von Zinsen für jeden Versicherten ein persönliches Kapital ansparen. Dieses für die Altersleistungen angesparte Kapital nennt man Altersguthaben. Ein vom Bundesrat festgelegter Mindestzinssatz legt fest, wie hoch das Altersguthaben mindestens verzinst werden muss. Aufgrund des aktuell tiefen Zinsumfelds wurde der Zinssatz im Januar 2016 um ein halbes Prozent auf 1.25% gesenkt. Das zum Zeitpunkt der Pensionierung angesparte Guthaben wird anschliessend in Raten an die Rentenbezüger ausbezahlt. Die Höhe der Raten wird anhand des gesetzlich geregelten Umwandlungssatz berechnet. Dieser liegt momentan bei 6.8%. Angenommen, ein Rentner hat ein Altersguthaben von 500’000 Franken, so ergibt sich eine jährliche Rente von 34’000 Franken (6.8% von 500’000). Die Auszahlung der Rente erfolgt bis ans Lebensende des Versicherten, auch wenn sein Erspartes möglicherweise schon vorher aufgebraucht ist. Alternativ oder ergänzend zum Bezug einer Rente ist es möglich, sich einen Teil oder je nach Pensionskasse auch das ganze Altersguthaben auszahlen zu lassen.

Ergänzt wird das System durch die freiwillige private Vorsorge im Rahmen der 3. Säule. Diese dient dazu, den individuellen Zusatzbedarf zu decken.

Das Einkommen einer Person im Ruhestand ist durchschnittlich wie folgt zusammengesetzt: Einkommen aus der 1. Säule (40%), Renten aus der 2. Säule (20%), Vermögenserträge (30%) und Erwerbseinkommen. Zusammengerechnet leben Rentner im Schnitt von 67% des mittleren Einkommens der Erwerbstätigen. Zusätzlich verwenden viele Rentner Erspartes z.B. aus der 3. Säule, um ihre Ausgaben zu decken. Zum Zeitpunkt der Pensionierung sind die meisten Personen wirtschaftlich gut gestellt. Im Gegensatz dazu befinden sich über 80-Jährige in einer finanziell schlechteren Situation. Diese ist vergleichbar mit der Einkommenssituation der Gruppe der 25- bis 34-Jährigen. Es ist zu bedenken, dass nicht alle Personen von allen drei Vorsorgesäulen Gebrauch machen können. Ein Teil der Rentner ist zum Beispiel vollständig von der AHV-Rente abhängig. Dies ist der Fall für Personen, deren Erwerbseinkommen weniger als 21’150 Franken im Jahr betrug und welche keine Sparmassnahmen im Rahmen der 3. Säule tätigen konnten.

Herausforderungen für die AHV

Da die AHV nach dem Umlageverfahren funktioniert, ist für die Finanzierung der Leistungen das Verhältnis der Personen im Rentenalter zu den Erwerbstätigen entscheidend.Die grösste Herausforderung für die AHV ist deshalb die demographische Entwicklung. Zum Zeitpunkt der Einführung der AHV im Jahr 1948 kamen auf einen Rentner etwa 6.4 Erwerbstätige. Heute müssen bereits ca. 3.4 Beitragszahler für einen Rentner aufkommen. Prognosen sagen voraus, dass diese Zahl noch weiter sinken wird. Zum einen wird die Zahl der Rentner wachsen. Ein Grund dafür ist die steigende Lebenserwartung. Des Weiteren kommen die geburtenstarken Generationen des Babybooms zunehmend ins Rentenalter. Als Babyboomer-Generation bezeichnet man die Generation, die nach dem Zweiten Weltkrieg bis Mitte der sechziger Jahre geboren wurde. Als Ursache des Babybooms wird vor allem der anhaltende wirtschaftliche Aufschwung gesehen. Zum anderen bewirkt die tendenziell sinkende Geburtenrate in der Schweiz, dass die Zahl der beitragszahlenden Erwerbstätigen sinkt. Es ist zu bemerken, dass es sich bei der Babyboomer-Generation um ein vorübergehendes Phänomen handelt. Allerdings werden dessen Auswirkungen für die AHV vermutlich noch für einige Jahrzehnte zu spüren sein.

Die Auswirkungen des sinkenden Verhältnisses zwischen Pensionierten und Erwerbstätigen haben sich bereits gezeigt. Bereits 2014 waren die Einnahmen der AHV tiefer als die für die Finanzierung der Leistungen notwendigen Ausgaben. Das gute Anlageergebnis des Ausgleichsfonds der AHV konnte einen Verlust aber noch verhindern. Der Ausgleichsfond dient der AHV als Reserve. Er soll kurzfristige Einnahmeschwankungen ausgleichen. Auch 2015 hat die AHV mehr ausgegeben als eingenommen. Das Defizit belief sich auf 579 Millionen Franken. Die Erträge des Fonds konnten dies nicht kompensieren. Die AHV rutschte deshalb zum ersten Mal seit den 1970er- und 1980er-Jahren in die roten Zahlen. Ohne Reform droht der AHV Schätzungen zufolge bis 2030 eine Finanzierungslücke von über 8 Milliarden Franken.


Abb. 1: Verhältnis Erwerbstätige/Rentner

Herausforderungen für die Pensionskassen

Die Pensionskassen stehen vor zwei grossen Herausforderungen. Diese sind zum einen die steigende Lebenserwartung und zum anderen die momentan tiefen Renditen auf Anlagen.

Als 1985 das Gesetz über die berufliche Vorsorge in Kraft trat, lag die verbleibende Lebenserwartung von Frauen zum Zeitpunkt des heutigen Pensionsalters bei 19 Jahren, die von Männern bei 14,3 Jahren. Im Jahr 2014 rechnete man bereits mit 23,3 respektive 19,4. Die durchschnittliche Rentendauer steigt also. Dies bedeutet, dass das angesparte Altersguthaben der Versicherten für immer mehr Jahre reichen muss. Bei dem heutigen Mindestumwandlungssatz von 6.8% wäre zur Deckung der Renten durch das Altersguthaben eine Rendite von 5% notwendig. Diese wird aber wegen den tiefen Zinsen auf den Kapitalmärkten in aller Regel nicht erreicht. Gemäss aktuellen Schätzungen wird dies auch langfristig nicht möglich sein. Der zu hohe Mindestumwandlungssatz hat zur Folge, dass das vorhandene Altersguthaben nicht ausreicht, um die Rente während der ganzen Laufzeit zu finanzieren. Schätzungen zufolge häuft jeder Neurentner durchschnittlich 40’000 Franken zu wenig an Altersguthaben an.

Ohne Erhöhung der Einnahmen müssen die Pensionskassen den fehlenden Betrag von den Beiträgen der erwerbstätigen Bevölkerung nehmen. Dies untergräbt das Prinzip des Kapitaldeckungsverfahrens. So entsteht die Gefahr, dass die Rente für jüngere Generationen gekürzt werden muss.

Die zweite grosse Herausforderung für die Pensionskassen ist die bereits erwähnte tiefe Kapitalrendite. Das tiefe Zinsumfeld macht es schwierig, das bereits angesparte Alterskapital gewinnbringend anzulegen. Die von der Schweizer Nationalbank beschlossenen Negativzinsen belasten die Pensionskassen zusätzlich.

Zusammenfassend kann man sagen, dass die Pensionskassen von den Beitragszahlenden momentan zu wenig einnehmen, um den Leistungsversprechungen, welche sich aus dem aktuellen Mindestumwandlungssatz ergeben, in Zukunft nachkommen zu können. Die entstehende Lücke kann nicht durch Rendite auf das angelegte Kapital geschlossen werden.

Bisherige Reformversuche

Die Herausforderungen, welche sich für das Schweizer Vorsorgesystem stellen, sind nicht neu. Es herrscht ein Konsens darüber, dass eine Reform notwendig ist. Auch die grundlegenden Möglichkeiten dazu sind bekannt: Entweder müssen die Leistungen gesenkt, die Beiträge erhöht oder die Einzahlungsdauer verlängert werden. Auch eine Kombination dieser Varianten ist möglich. Allerdings sind alle diese Varianten unbeliebt.

Wohl auch deshalb sind die Reformversuche der letzten Jahre, welche versucht haben die Altersvorsorge an einzelne der genannten Entwicklungen anzupassen, gescheitert. Die 11. AHV-Revision scheiterte 2004 in der Volksabstimmung und beim zweiten Anlauf 2010 im Parlament. Ebenfalls 2010 wurde die Anpassung des Mindestumwandlungssatzes der Pensionskassen vom Volk abgelehnt.

Reform Altersvorsorge 2020

Die Notwendigkeit, die Probleme der Altersvorsorge anzupacken, bleibt bestehen. Der Bundesrat ist sich der zunehmenden Dringlichkeit bewusst. Er ist der Meinung, dass nur eine Gesamtsicht der Probleme und ein umfassender Lösungsansatz erfolgversprechend sind. Deshalb betrachtet er die 1. und 2. Säule der Altersvorsorge gemeinsam und will sie so reformieren, dass deren Leistungen und Finanzierungen aufeinander abgestimmt sind. Ende 2014 hat der Bundesrat die Botschaft mit seinen Lösungsvorschlägen verabschiedet und an das Parlament überwiesen. Der Ständerat hat bereits über die Reform beraten. Als nächstes werden die Vorschläge im Nationalrat diskutiert.

Ziel der Reform ist es, das Leistungsniveau des Schweizer Vorsorgesystems zu sichern. Im Folgenden sind die wichtigsten Massnahmen der Reform Altersvorsorge 2020 beschrieben.

Einführung eines flexiblen Modells

Heute gilt in der AHV und der beruflichen Vorsorge ein Rentenalter von 64 Jahren für Frauen und 65 Jahren für Männer. Es gibt nur eingeschränkte Möglichkeiten, die Altersleistungen flexibel zu beziehen. Das soll sich nun ändern. Deshalb schlägt der Bundesrat vor, den Begriff Rentenalter durch Referenzalter zu ersetzen. Er schlägt Massnahmen vor, welche es ermöglichen, den Rückzug aus dem Erwerbsleben je nach den eigenen Bedürfnissen zwischen 62 und 70 Jahren flexibel zu gestalten. Je früher eine Person aus dem Erwerbsleben austritt, umso geringer sind die Rentenzahlungen.

AHV und BVG: Erhöhung des Referenzalters für Frauen auf 65 Jahre

Das Referenzalter soll für Frauen von 64 Jahre auf 65 Jahre angehoben werden und so dem der Männer entsprechen. Die Anhebung soll schrittweise erfolgen. Diese Massnahme würde die Einnahmen sowohl der AHV also auch der Pensionskassen erhöhen. Zudem würden die Ausgaben für die AHV sinken. Die Pensionskassen würden von der Erhöhung des Rentenalters insofern profitieren, dass durch die verkürzte Rentendauer das angesparte Altersguthaben eine Jahresrente weniger finanzieren müsste.

BVG: Anpassung des Mindestumwandlungssatzes

Der Bundesrat schlägt vor, den Mindestumwandlungssatz von 6.8% innerhalb einer Frist von vier Jahren jährlich um 0.2 Prozentpunkte auf 6% zu senken. Damit diese Anpassung nicht zu einer Reduktion der Renten führt, sollen Kompensationsmassnahmen getroffen werden. Zum Beispiel sollen die Lohnabzüge erhöht werden. Um zu vermeiden, dass ältere Personen für ihre Arbeitgeber zu teuer werden, soll die Erhöhung vorwiegend jüngere Bevölkerungsgruppen betreffen. Ausserdem schlägt der Ständerat vor, den Sparprozess des BVG vorzuverschieben. Neu soll statt erst mit 25 schon mit 21 Jahren mit der Einzahlung begonnen werden. Diese Massnahmen sind dazu gedacht, die Einnahmen und damit das individuelle Altersguthaben zu erhöhen. Das Altersguthaben soll soweit erhöht werden, dass mit dem neuen Umwandlungssatz von 6% die Renten möglichst ihrem ursprünglichen Niveau entsprechen. Für Personen, welche schon kurz vor der Pensionierung stehen, bleibt nicht genug Zeit um zusätzliches Altersguthaben anzusparen. Damit ihre Renten gegenüber heute nicht sinken, sollen sie Zuschüsse aus dem Sicherheitsfonds erhalten. Der Ständerat möchte die Pensionskassen gewissermassen entlasten und schlägt deshalb vor, die AHV um 70 Franken im Monat zu erhöhen. Dies würde dabei helfen, allfällige Kürzungen der Pensionskassenrente auszugleichen. Die Lohnabgaben für die Pensionskassen müssten so weniger stark erhöht werden. Diese Massnahme würde insbesondere finanziell schlechter gestellten Rentnern zugute kommen.

Erhöhung der Mehrwertsteuer zur Sicherung der AHV

Nur mit leistungs- und beitragsseitigen Anpassungen kann der Finanzierungsbedarf der AHV nicht gedeckt werden. Deswegen schlagen Bundes- und Ständerat vor, die Mehrwertsteuer zugunsten der AHV um ein Prozent zu erhöhen. Die Erhöhung soll gestaffelt vorgenommen werden, um die Wirtschaft möglichst wenig zu belasten. Die Mehrwertsteuer als Finanzierungsquelle bringt den Vorteil, dass die zusätzliche finanzielle Last auf die gesamte Bevölkerung verteilt wird und nicht nur die Erwerbstätigen die Kosten tragen.

AHV: Schuldenbremse für schlechte Zeiten

Der Bundesrat sieht die Einführung eines Interventionsmechanismus für die AHV vor. Dieser soll die Liquidität des AHV-Reservefonds sicherstellen. Wenn es wahrscheinlich ist, dass die Mittel des Ausgleichsfonds unter einen bestimmten Prozentsatz der jährlichen Verpflichtungen der AHV fallen, so muss der Bundesrat der Bundesversammlung Massnahmen vorschlagen, welche den Fonds wieder stabilisieren. Fallen die Mittel tatsächlich unter den festgelegten Prozentsatz, werden automatische Massnahmen ausgelöst. Ein Beispiel für eine solche Massnahme ist eine Beitragserhöhung. Der Ständerat lehnt einen solchen Interventionsmechanismus ab. Es ist abzuwarten, was die weitere Diskussion ergibt.

Alternative Ansätze

Das grundsätzliche Ziel der Reform Altersvorsorge 2020 ist es, das bisherige Leistungsniveau mithilfe von Mehreinnahmen zu halten. Eine Alternative hierzu wäre es, stattdessen die Ausgaben, also die Renten zu senken. Dies aber könnte Personen, welche keine Ersparnisse in der 3. Säule angehäuft haben oder nicht pensionskassenversichert sind, in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Eine Option für die Pensionskassen wäre der Versuch die Renditen auf dem angelegten Altersguthaben zu erhöhen. Dazu müssten sie jedoch noch grössere Risiken eingehen, was wiederum die Renten gefährdet. Dies könnte sich ausserdem als schwierig gestalten, da die Anlagen der Pensionskassen detaillierten Regeln unterliegen.

Ausblick

Die Debatte im Parlament ist zum jetzigen Zeitpunkt noch im Gange. Es ist daher zu erwarten, dass es noch Änderungen geben wird. Zudem zeigt die Erfahrung, dass es beim Thema Altersvorsorge sehr wahrscheinlich ist, dass ein Referendum ergriffen wird und das Volk über die Reform abstimmen kann. Es ist heute dementsprechend noch schwierig abzuschätzen, ob es mit der Altersvorsorge 2020 Reform gelingen wird, die Probleme des Schweizer Vorsorgesystems zu lösen.

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