Im Ausland leben mehr als 700‘000 Schweizerinnen und Schweizer. Die Fünfte Schweiz ist also grösser als die Vierte und die Dritte, grösser auch als fast alle Kantone in der Schweiz (nur ZH und BE zählen mehr EinwohnerInnen).
Die Schweizer Kolonie wächst jährlich um fast zwei Prozent (Durchschnitt der letzten 15 Jahre). Der grösste Anteil der EmigrantInnen lebt in Europa (60%), davon die Hälfte in unseren Nachbarländern. Stimm- und wahlberechtigt wären an die 530‘000 Frauen und Männer, effektiv wahrgenommen werden die politischen Rechte aber nur von einem knappen Viertel. Das hat verschiedene Gründe, aber es ist offensichtlich, dass es den Schweizerinnen und Schweizern im Ausland nicht gerade leicht gemacht wird, ihre Rechte wahrzunehmen. Das zeigen folgende Fakten:
– In nur gerade vier Kantonen (BS, SG, GR und AG) kann elektronisch gewählt werden (eVoting);
– In nur gerade elf Kantonen (BE, BL, FR, GE, GR, JU, NE, SO, SZ, TI, ZH) sind die AuslandschweizerInnen zu den Ständeratswahlen zugelassen.
Es ist deshalb eine zentrale Forderung sowohl der SP Schweiz als auch der ASO (Auslandschweizer-Organisation), den im Ausland lebenden Landsleuten die gleichen politischen Rechte einzuräumen wie den im Inland lebenden. Die zweite zentrale Forderung betrifft die Einführung des eVotings in allen Kantonen, weil nur so die Unzulänglichkeiten der brieflichen Stimmabgabe umgangen werden können.
Völlig ungelöst ist die Frage der politischen Repräsentanz der Fünften Schweiz in den eidgenössischen Räten. Bisher sind sie direkt nicht vertreten, und es hat sich gezeigt, dass es praktisch ausgeschlossen ist, dass jemand über eine der gängigen Listen die Wahl ins Bundesparlament schaffen kann. Die SP Schweiz fordert deshalb die Aufwertung der Fünften Schweiz zum 27. Kanton im Sinne einer Direktwahl von zwei Mitgliedern des Ständerates aus dem Kreis der AuslandschweizerInnen. Die SP Schweiz bedauert, dass eine in diese Richtung zielende Parlamentarische InitiativeMit einer parlamentarischen Initiative kann ein Parlamentari... von NationalratDer Nationalrat stellt neben dem Ständerat die grössere de... Carlo Sommaruga (07.460) vom Ständerat abgelehnt worden ist. Die Tatsache, dass der NationalratDer Nationalrat stellt neben dem Ständerat die grössere de... diese PaIV annahm, ermuntert die SP Schweiz aber, diese Forderung wieder aufs Tapet zu bringen und dem neu gewählten ParlamentDas Parlament ist in demokratischen Verfassungsstaaten die V... die Gelegenheit geben, darüber neu zu befinden.
Die ungenügende Beachtung der Interessen der AuslandschweizerInnen zeigt sich exemplarisch an zwei Fällen:
– Die Internetplattform Swissinfo droht ständig der Entzug der finanziellen Mittel durch den Bund. Sie ist aber für die im Ausland lebenden Schweizerinnen und Schweizer von grosser Bedeutung. Auch die „Schweizer Revue“ war bereits Opfer von Sparübungen und musste ihr AngebotAls Angebot im ökonomischen Sinn wird allgemein die angebot... reduzieren. Der in der Fünften Schweiz vorherrschende Eindruck, man werde „von Bern“ als „quantité négligeable“ betrachtet, ist leider nur allzu begründet.
– Zu den Opfern des permanenten bürgerlichen Spardrucks gehören auch die Konsulate in Europa, von denen in den letzten Jahren zahlreiche geschlossen worden sind. Die SP Schweiz hat die Ausdünnung des Aussennetzes bekämpft und wird ihren Widerstand fortsetzen. Sie begrüsst die Einrichtung einer Konsularischen Direktion beim EDA, die den Ausfall der Konsulate wenigstens teilweise mit alternativen Angeboten auffangen kann (e-government, Kooperation mit EU-Staaten).
Der Bericht des Bundesrates über die Auslandschweizer-Politik vom 18. Juni 2010 hat gezeigt, dass das Wissen über die Fünfte Schweiz wegen schlechter statistischer Datenlage ungenügend ist. Ungenügend, das heisst wenig bekannt und kaum überblickbar, ist auch das Wissen über die Leistungen des Bundes für die AuslandschweizerInnen. Das liegt in erster Linie daran, dass die rechtlichen Grundlagen dafür auf verschiedenste Gesetze, Verordnungen und Reglemente aufgesplittert sind und von mehreren Veraltungsstellen in mehreren Departementen erbracht werden. Die SP Schweiz erwartet deshalb vom BundesratDer Bundesrat der Schweiz bildet die Exekutive bzw. Regierun... die Ausarbeitung eines Auslandschweizer-Gesetzes und die Zusammenfassung der Dienstleistungen in einer einzigen Behörde.
Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
Kommentare anzeigen Hide commentsSehr geehrter Herr Fehr Sie sagen es.
Ich zitiere:
(aber es ist offensichtlich, dass es den Schweizerinnen und Schweizern im Ausland nicht gerade leicht gemacht wird, ihre Rechte wahrzunehmen. Das zeigen folgende Fakten:)
Aber bei uns sieht es ja nicht anders aus.
Wir haben ja A Bürger mit mehr Recht und B Bürger mit eingeschränkten Rechten.
An Alle Schweizerbürger und Bürgerinnen Wir sind jetzt nur noch B Bürger.
Also spielt es ja bald keine Rolle mehr wo wir Hinziehen möchten und Steuern bezahlen.
Freundliche Grüsse
Wieder so etwas Unsinniges, Frau W.!
Liebe Frau Wulkow,
bitte erklären Sie doch mal Ihre These mit A- und B-Bürgern etwas genauer.
Was aber hat das mit Auslandschweizern zu tun?
Lieber Herr Fehr
Sie sprechen mir aus dem Herzen. Manche Schweizer Botschaften betrachten die ausgewanderten Schweizer als unerwünschtes Übel, so z.B. die Schweizer Botschaft in Bangkok. Abstimmungsunterlagen werden nicht rechtzeitig zugestellt, sodass eine gültige briefliche Stimmabgabe verunmöglicht wird. Von Schweizer Kollegen hier in Thailand weiss ich, dass sie teils mehrere Monate warten mussten, bis die AHV-Rente eintraf. Beim Tsunami im Jahr 2006 versagte die Botschaft kläglich. Bitte weisen Sie Ihre Parteikollegin M. Calmy-Rey auf diese Missstände hin. Sie liebt grosse Worte, aber die Realität sieht leider anders aus.
Lieer Herr Amrein,
es ist nicht das Konsulat oder die Botschaft dafür verantwortlich, dass Abstimmungsunterlagen nicht rechtzeitig zugestellt werden. Dafür ist einzi und allein Ihre Heimatgemeinde zuständig!
Weil aber die Abstimmungsunterlagen sehr oft zu spät bei den Wählern ankommen, fordert die SP das sofortige e-voting für Auslandschweizer. Ich kenne Herrn Fehr persönlich und weiss, dass er sich sehr für uns Auslandschweizer einsetzt.
Lieber Herr Amrein, ich bin Präsident der Schweizer Gesellschaft Darmstadt e.V. und ich sezte mich für die Rechte der Auslandschweizer ein.
Ich unterstütze grundsätzlich, dass Auslandschweizer dieselben politischen Rechte haben sollten wie Inlandschweizer.
Nur beim WIE habe ich andere Vorstellungen.
So bin ich gegen E-Voting, weil eine elektronische Wahl viel einfacher manipuliert werden kann als eine briefliche. Stichwort Hacker.
Stimmt ein Wähler auch gleich noch für seine Frau ab, ohne deren Wissen, muss er bei einer brieflichen Wahl ihre Unterschrift fälschen. Bei einer elektronischen Wahl reicht es, einen Code freizurubbeln. Betrügen ist also auch ohne grosse Computerkenntnisse einfacher beim E-Voting.
Auslandschweizer sollen wie Inlandschweizer wählen und abstimmen können. Wichtig ist, dass sie die Abstimmungsunterlagen rechtzeitig erhalten. Indem man diese zum Beispiel ein paar Tage früher verschickt als bei Inlandschweizern, weil sowohl Hin- als auch Rückweg des Couverts länger dauert.
Sehr geehrter Herr Pfister, ein paar Tage früher die Unterlagen verschicken reicht nun wirklich nicht aus. Wie wollen Sie bei einer Stichwahl, wie dieses jahr im Kt. Bern geschehen, die Unterlagen früher verschickenß In drei Wochen erreichen Sie so die Wähler z.B. in Mittelamerika nicht rechtzeitig, damit sie ihre Wahlunterlagen rechtzeitig und fristgerecht zurückschicken könnten.
Sehr geehrter Herr Utzinger,
da muss ich auch Herrn Pfister recht geben.
Solange wir unsere Hacker haben, ist Niemand vor Betrug sicher.
Die beste Lösung wäre wenn die Post bei solchen Sachen schneller wäre. Auch wenn Ihr Computer ihnen Sicher erscheint,ist es manchmal nicht gesagt, ob da nicht jeder seine Finger im Spiel hat. Ansonsten jeder ist Bezahlbar um zu Betrügen.
“Siehe zum Beispiel” auch Ghaddaffis Rebellen
Freundliche Grüsse
UPS oder wie sie alle heissen
E-Voting darf auf keinen Fall eingeführt werden.
Warum nicht? Begründen Sie bitte.
Ja warum nicht? Dann könnten nämlich die Volksrechte ausgebaut werden. Das Volk könnte dann vermehrt mit relativ kleinem Aufwand über Sachthemen abstimmen. Es muss ja nicht immer ein Verfassungsartikel daraus entstehen.
Dies wird aber nicht so schnell geschehen. Die Politiker müssten zu viel Macht abgaben.
Wer Rechte hat hat auch Pflichten, hier muss ich Steuer bezahlen, Militär- oder Zivildienst leisten, kann ins Wahlbüro aufgeboten werden usw.
Wie sehen die Pflichten der Auslandschweizer aus?
Herr Grimm, Auslandschweizer zahlen auch Steuern!
Sie sehen, Herr Nabulon, sogar Herr Steiner ist nicht Ihrer Meinung.
Mit der Möglichkeit der Brieflichen Stimmabgabe, haben wir ein Instrument, das sowohl den in der Schweiz wohnenden, als auch im Ausland wohnenden ermöglicht, bereits nach erhalten der Unterlagen, wann es ihm passt, diese Auszufüllen und Abzuschicken.
Im grossen Stil zu betrügen funktioniert so nicht, wenn, dann findet das meist in den Abstimmungslokalen statt, kann aber sehr gut nachgeprüft werden, wenn die Schuldigen nicht voreilig die Stimmzettel vernichten.
Beim E-Voting muss ja auch etwas an Daten per Post verschickt werden, ausserdem braucht es ein sicheres Datennetz, und jeder der teilnehmen möchte muss Internet oder gar ein Natel haben, je nachdem.
Es ist unsicherer, und schneller geht es nicht, meine ich. Ausserdem kommen gigantische Kosten auf uns zu Schnitt; auch die Plastikgelder Anbieter haben sich einmal gedacht, ebenso Online Banking, dass Sie Kosten einsparen könnten.
Herr nabulon, das e-voting ist aus meiner Sicht absolut betrugsfrei. Dehslab tut sich ja bundesbern auch schwer damit.
Das e-Voting ist aber für viele Auslandschweizer die einzige Möglichkeit, Abstimmungen und Wahlen teilzunehmen, ganz einfach deshalb, weil in vielen Ländern die Abstimmungs- oder Wahlunterlagen zu spät ankommen, oder wie im Falle der Ständeratswahl im Kanton Bern die Unterlagen gar nicht rechtzeitig verschickt werden können.
Es ist garantiert nicht möglich, bei e-voting zu betrügen, schon gar nicht im grosen Stile. Die wähler erhalten Wahlunterlagen mit der Möglichkeit per e-voting abzustimmen. Dabei erhalten Sie ein Passwort, das nur für diese eine, persönliche Abstimmung gilt. Anders ist eine Abstimmung nicht möglich. Ich persönlich konnte bisher nur über einen Testzugang das e-voting kennenlernen. Als jahrelanger IT-Verantwortlicher ist mir aber klar, dass das Schweizer e-voting beinahe so sicher ist wie das Bankgeheimnis.
Ich bin auch der Meinung, dass e-voting dem Wahlbetrug Tor und Türe öffnen würde. Wie wenig sicher jegliche Plattform von Hackern ist, zeigt die Vergangenheit. Und ganz sicher würden einige politische Gruppierungen auf davon nicht zurück schrecken, auf diese Weise Wahlen und Abstimmungen zu ihren Gunsten zu beeinflussen.
Dass die Schweiz postmässig für die EU, vor allem für Deutschland, irgend auf einer schwer zugänglichen Insel im Südpazifik liegt, ist wirklich ein grosses Problem. Alle Briefsendungen von anderen Destinationen, sei es von Hong-Kong, Singapoure, Sydney oder New York sind innerhalb von zwei, drei Tagen in der Schweiz, nur von Deutschland aus dauert es manchmal Wochen!
Das Argument E-Voting sei sicher und “betrugsfrei” entspricht
reinem Wunschdenken.
Wer so etwas behauptet hat noch nie mit IT-Fachleuten ehrlich über dieses Thema gesprochen.
Nichts ist einfacher als das, sogar unsere Kid’s wissen genug um die Rechner wunschgemäss manipulieren bzw. unterwandern zu können.
Ich finde es vor allem dann lustig, wenn dies IT-Fachleute behaupten… :o)
“E-Voting ist so sicher wie das schweizer Bankgeheimnis”.
Lieber Herr Utzinger, Sie sehen doch was mit dem Bankgeheimnis geschehen ist.
Sprechen Sie mit IT-Fachleuten, nicht mit denen die Ihnen was verkaufen wollen – und auch nicht mit Ihrem Bankberater, der Ihnen Online-Banking andrehen will, sprechen Sie mit Hard- und Software-Supportern und ETH-Ingenieuren die ganze Sicherheitsnetze aufbauen.
Wenn diese Leute anfangen ehrlich zu werden, haben Sie Herr Utzinger danach Angst ihren PC hochzufahren, weil Ihnen ein für allemal klar geworden ist: Niemand ist allein online!
(Und ein Passwort ist keine Sicherheitsgarantie)
Liebe Frau Keller und liebe Frau Sulliger,
ich sehe schon, Sie habe e-voting nie ausprobiert!
Wenn ich sge, dass e-voting betrugssicher ist, sage ich das nicht einfach so daher. Für das e-voting benötigen Sie eine Kennnummer und zwei verschiedene Passwörter, die Ihnen teils per Post zugeschickt werden. Nur wenn alles absolut übereinstimmt, können Sie abstimmen.
Wo beginnt denn der Wahlbetrug? Meiner Meinung nach schon da, wo der Mann für seine Frau mitabstimmt, auch wenn diese mit diesem Verhalten einverstanden ist.
Werter Herr Willi Utzinger,
Ist denken Ihre Stärke? Wer schickt die Unterlagen zu? Die Post! Vorher war die Post zu langsam?
Also müsste man sich weiteres einfallen lassen, damit rechtzeitig die Daten ankommen. Hat man dies dann bemerkt, bei den E-Voting Liebhabern, wird man per E Mail oder auf einem anderen unsicheren Weg da ja nun erlaubt, dies Tun.
Ich wohne nicht in Südamerika, und meine halt, wenn dort jemand in der Pampa lebt, muss er gewisse Einschränkungen in Kauf nehmen.
Herr Nabulon,
was nützt es mir, wenn ich die Abstimmungsunterlagen zwei Tage vor der Abstimmung erhalte? Dann kann ich mich höchstens noch darüber informieren, aber meine Rechte nicht mehr ausüben!
Wie sollten z.B. die Stimmberechtigten, die sich im Kt. Bern angemeldet hatten, rechtzeitig Ihre Unterlagen für die Ständerats-Ersatzwahl zurückschicken? Darum gehts!
Herr Dreier, für manche Auslandschweizer ist e-voting leider die einzige Chance, am politischen Leben der Schweiz teilzunehmen, ganz einfach, weil entweder die Briefpost zu langsam ist, oder die Wahlen zu schnell aufeinanderfolgen (siehe Ständeratswahlen Bern). Da haben einfach viele Auslandschweizer nicht die Möglichkeit zu wählen.
Wenn Sie im Allgemeinen die Sicherheit im Netz verurteilen, haben Sie sicher Recht, das kann aber nicht dazu führen, dass Auslandschweizer auch noch nicht in 1000 Jahren nicht online wählen dürfen sollten. Denn das ist genau Kommentar.
Aus den bereits von mir erwähnten Gründen (s. unter Antworten zur Hr. Nabulon, vor 20 Stunden) würde ich Abstimmungsergebnisse die über e-voting zustande gekommen sind nie akzeptieren.
Diese Ergebnisse könnten nicht seriös sein, weil die Chancen diese zu manipulieren über IT gerade zu ideal sind, ist es eine Illusion zu glauben manipulatonen fänden nicht statt. Also könnte man die E-Voting-Abstimmungsresultate der Auslandschweizer immer in Frage stellen und ablehnen – ich jedenfalls würde das tun.
Herr Utzinger, dass ist richtig. Ein sicheres System aufzubauen ist enorm schwierig. Es geht hierbei nicht nur um den Transfer der Daten, sondern auch um die Sicherheit auf den Endsystemen.
Denken Sie daran, wie die iranische Atomanlage lahmgelegt wurde. Denken Sie daran, wie in Lybien Kommunikationsmittel wie Handy, Socialnetworks, usw. als Propaganda eingesetzt wird. Denken Sie an die Datensicherheit in Bezug auf Wikileaks.
Und wir Schweizer hinken in der IT noch Jahre hinterher. Unser Militär hat ja nicht mal eine ordentliche “Cyberwar”-Einheit. Vertrauen Sie ernsthaft unserer schweizerischen IT-Landschaft?
Herr Wili Utzinger,
Ich habe mich noch etwas schlau gemacht, in der Zwischenzeit.
E-Voting, wird mit einem persönlichen Code versehen, damit die Identität des Stimmbürgers kontrolliert werden kann.
Also, kann so genau gesehen werden, „Gläserner Bürger“ wer wie abstimmt. Und eben, die Daten mit den Passwörtern welche ja für jede Abstimmung neu vergeben werden, und nicht einmal eigene Passwörter sind, also ist ganz klar, die Anonymität für den Stimmbürger ist weg.
Zweitens:
Ein Schweizerin Schweizer beschliesst, ins Ausland zu gehen. Entschuldigen sie, aber dann bekommen sie auch den Regen, den Schneefall, oder sonst etwas nicht direkt mit, weil sie ein paar Hundert bis Tausend Kilometer weit weg sind.
Wenn es also ab und zu einmal wegen den Gegebenheiten nicht ausreicht, an einer Abstimmung teilzunehmen, Schicksal. Ich sehe nicht ein, warum man dafür ein Unsicheres System einführen soll, dass ja auch Pannen unterliegen kann, A)Postversand, B)das Internet funktioniert nicht da der PC defekt ist, grad eine kleine Katastrophe über das Auslandgebiet hinweg gezogen ist, was alles lahmlegte, …die Systeme gehackt wurden, E-Voting für ungültig erklärt werden muss, ..!
Darauf die ganze Abstimmung als ungültig erklärt werden muss.
Wer als Auslandschweizer lebt, muss gewisse Einschränkungen in Kauf nehmen.
Das Thema ist ein ganz anderes. Die SP verliert Wähler, wie der Hund Haare im Frühjahr. Die SP glaubt, erst einmal mehr nach Ihren Ansichten stimmende aus dem Ausland dazu zu gewinnen.
Die gehen davon aus, wer im Ausland lebt, ist offener, stimmt einer Öffnung der Schweiz schneller zu.
SVP Thailand und anderswo grüsst die SP. Also dieser Schuss würd ich meinen, geht hinten raus.
Dann meint eine SP, man könne so junge Wählerinnen und Wähler mobilisieren, mit modernen Methoden.
Junge SVPler geben sich aber mit genau gleicher Hingabe der modernen Technik hin, wie junge Linke.
Und wer noch glaubt, auch alte SVPler seien der modernen Technik nicht mächtig, immerhin programmiere ich seit 1985 vorwiegend Industrieanlagen. Die Lust am Internet und den PC diesem „gefährlich kriminellen Kindergarten“ ist mir schon lange vergangen.
Nein, ich sehe nur extrem gefährliche negative Auswirkungen, das noch Unsummen an Geldern kostet.
Ich gebe Ihnen recht, Herr Nabulon. Nur etwas möchte ich noch ins rechte Licht rücken: nicht alle Auslandschweizer leben freiwillig im Ausland. Vielfach werden sie samt ihrer Familien von ihren Arbeitgebern irgendwohin geschickt und sind dort ein paar Jahre für die Firma tätig – der “Fluch” der Globalisierung. Die Wurzeln sind aber nach wie vor in der Schweiz und sie beabsichtigen auch, nach ihrem Einsatz wieder in die Schweiz zurück zu kehren. Trotzdem bin ich aus den verschiedenen bereits schon erwähnten Gründen gegen das e-voting.
Frau Marianne Sulliger,
Ja gut, aber auch wenn die nicht freiwillig im Ausland sind, ist es keine Katastrophe, wenn einmal eine Abstimmung verpasst wird.
Aber eine Katastrophe, wenn das alles unsicherer wird.
Wenn man ins Ausland zieht, ist der Fokus doch erst mal auf das Land gerichtet in dem man lebt. Ich habe schon das Gefühl, hier wird wieder mal vieles aufgeblasen was den Betroffenen gar nicht so wichtig ist. Vielmehr könnte es denen wichtig sein die Herr Nabulon erwähnt. Also den Parteien die hoffen, Sie könnten so noch zusätzliche Stimmen fangen.
IT-voting ist geradezu eine Einlandung zur Manipulation – und das wissen alle, die eine Ahnung vom Internet haben. Was nützt den eine Stimm- und Wahlmöglichkeit über’s IT, wenn man davon ausgehen muss, dass die Resultate beliebig verfälscht werden können. Frei nach dem Motto: Es ist zu machen – also wird es getan!
e-Voting: Absolut Undenkbar! Wie kann man nur auf die Idee kommen, die Verfassung mit einer solch unsicheren Technologie aufzubauen? Denken Sie doch nur an die Ereignisse mit Stuxnet (iranische Atomanlage), Hackerangriffe auf Google, Sony, schweizerische Post, Instititutionen (EDI/EDA) usw.
Auslandschweizer: Brauchen diese überhaupt ein Stimmrecht? Ist es sinnvoll, dass Auslandschweizer, welche ja nicht von den Ereignissen im Inland direkt betroffen sind, abstimmen dürfen?
Ehrlich gesagt, das habe ich auch schon gedacht!
Für mich sieht das so aus: Wenn ich auswandere dann bin ich weg und rede hier nicht mehr mit, eben weil ich von den Folgen irgendwelcher Entscheidungen in dem Land das ich verlassen habe nicht mehr betroffen bin. Da ist es doch nur konsequent wenn ich mich auch nicht mehr in innere politische Angelegenheiten dieses Landes einmische.
Wie Herr Estermann? Abstimmung z.B. über den Schwangerschaftsabbruch, kann ich auch im Ausland vornehmen, Vorlagen über Steuern? bezahle ja dann Steuern im Gastland.
Ich könnt meinen Miteidgenossen als Auslandschweizer in einer Abstimmung ja den EU-Beitritt aufnötigen und mich dann schelmisch freuen dass es ihnen dann gleich Schlecht geht wie uns im Ausland?
Wenn ich dereinst im Ausland leben werde sollen die daheimgebliebenen ihre Sachen selber regeln! Ich müsste ihnen nicht dreinreden.
Ist es nicht traurig, wenn man nur noch hoffen kann mit den Auslandschweizern ein paar Stimmen mehr abzuholen und dafür sogar e-voting propagiert obwohl man ganz genau weiss wie damit besch….. werden kann – oder vielleicht gerade deswegen?
Pardon, aber der Gedanke drängt sich schon auf!
Frau Keller, diesmal nicht gegen die SP geschossen!
Ich dachte, die SP ist die Partei, welche sich vehement dafür einsetzt, dass dort abgestimmt und gewählt wird, wo man lebt. So sollen Ausländer, die in der Schweiz wohnen, abstimmen und wählen dürfen, weil sie ja davon betroffen sind. Die SP biedert sich nur bei den Auslandschweizer an.
Lieber Hans-Jürg,
herzlichen Dank für deinen Einsatz zum Votum: “Für eine Vertretung der fünften Schweiz in den Eidg. Räten”.
Auch wenn das obige Abstimmungsergebnis im Minus liegt, so ist dies nicht entmutigend. Die kontroverse Auseinandersetzung schafft Diskussionsgrundlage für eine Annäherung, wie ich meine.
Ich darf für alle Kritiker anmerken, dass erstmals 1995 drei Auslandschweizer für eine Mitgliedschaft im Parlament kandidierten.
2007 konnten sich bereits 41 Damen und Herren dazu entschliessen.
2011 kandidieren 81 Personen, vertreten in 7 Parteien!
Die Schweizer Diaspora würde abstimmen und dann nicht die Konsequenzen tragen, ist nur bedingt richtig!
Die in den letzten Jahrzehnten in das Ausland ‘gereisten’ Schweizer kehrten vermehrt zurück und stärken mit ihrer gewonnen beruflichen Auslandserfahrung die Schweizer Wirtschaft.
Vor über 100 Jahren und der nachfolgenden Zeit lagen die Verhältnisse grundlegend anders. Das Land Schweiz war arm, zum Teil bettelarm. Auch die Erzählung meines Urgrossvaters bestätigte ausgezahltes Handgeld der Gemeinden, mit der Verpflichtung das Land auf immer zu verlassen.
Diese kleine Geschichtskunde und das Wissen um den Wandel der verschiednen Zeitepochen und die Einschätzung der nahen Zukunft sollte den Blick von plakativen Überlegungen etwas lösen.
Ich wäre daher sehr dankbar für eine sachlich begründete, dann auch kritischen Kommentierung des von Herrn Hans-Jürg Fehr angestossenen Themas!
Mit freundlichen Grüssen aus Deutschland
Reinhard Süess
Sehr geehrter Herr Süess
Sie schreiben: –Die in den letzten Jahrzehnten in das Ausland ‘gereisten’ Schweizer kehrten vermehrt zurück und stärken mit ihrer gewonnen beruflichen Auslandserfahrung die Schweizer Wirtschaft.–
Sie haben vollkommen recht! Wenn diese Leute dann zurückgekehrt sind, können Sie für die politischen Ämter kandidieren! Dann sind sie wieder am Puls des Volkes und wissen hoffentlich wovon sie reden!
Lieber Herr Fehr
Herzlichen Dank fuer Ihren Einsatz fuer uns Auslandschweizer. Als Kandidatin fuer die Liste 11 in Zuerich, SP International, schaetze ich dies natuerlich besonders. Auslandschweizer, die ihr Wahlrecht wahrnehmen wollen, zeigen einen klaren Bezug zur Heimat. In der globalen Wirtschaft heute, ist es oft unumgaenglich auch fuer einige Jahre im Ausland zu arbeiten. Wenn wir zurueckkehren, bringen wir neue Erfahrungen, neues Wissen in die Heimat zurueck. Nur diejenigen bleiben in der Heimat politisch engagiert, die auch wirklich mit der Heimat verbundn sind. Nutzen Sie unsere Kenntnisse, schauen Sie sich doch die Profile und Blogs von uns Kandidaten der SP International an, Liste 11 in Zuerich und Schaffhausen. Einige von uns haben auch eigene Webseiten, damit Sie uns etwas persoenlicher kennenlernen koennen.
AuslandschweizerInnen stimm- und wahlberechtigt ohne die Konsequenzen tragen zu müssen?
Viele AuslandschweizerInnen haben ihr Heimatland für lange Zeit oder gar für immer verlassen, trotzdem haben sie gemäss Art. 136 und Art. 143 BV die vollen Mitwirkungsmöglichkeiten in Bundesangelegenheiten. Die Konsequenzen ihres Abstimmungs- und Wahlverhaltens müssen sie aber nicht tragen. Im Vergleich zu den langjährig hier anwesenden AusländerInnen ohne Stimm- und Wahlrecht ist das paradox.
Frage:
Wenn ein Auslandschweizer, z.B. aus den USA oder Australien in den Nationalrat gewählt wird, dürfen wir “blödes Wahlvieh” dann seine Reisespesen und Hotelunterkünfte bezahlen?
Verglichen mit den Reisespesen für den globalen Jet-Setter Andreas Gross würden diese noch sehr bescheiden ausfallen…
Das Problem ist eher, dass ein so “ferner” Auslandschweizer wohl nur sehr selten an den NR-Sessionen teilnehmen könnte.
Die Frage würde mich auch interessieren.
@Reuss Die Teilnahme selbst ist doch kein Problem.
@HM:
> @Reuss Die Teilnahme selbst ist doch kein Problem.
?? Per Videokonferenz?
Nein, ab in den nächsten Flieger.
> Nein, ab in den nächsten Flieger.
Wer hat denn das ganze Jahr Ferien? Nicht die Büezer, die für die SP kandidieren, oder? ^ ^
Ob jemand Zeit hat, ist doch unabhängig vom In- oder Ausland. Das ist doch ein allgemeines Problem in einem Milizsystem.
> Ob jemand Zeit hat, ist doch unabhängig vom In- oder Ausland.
Eine interkontinentale Reise (+retour) dauert jawohl viel länger als kurz im Inland nach Bern hüpfen.