KONZERNVERANTWORTUNG: Wie kontrolliert man eine Partnerfirma im Iran?
Der Verfasser unterstützt die Sicht, Unternehmen seien für ihr Verhalten auf dem Weltmarkt voll verantwortlich. Aber diese Verantwortlichkeit darf keinesfalls gesetzlich nur für Schweizer Firmen gelten, sonst benachteiligen wir sie. Eine Regelung, wie sie die KonzernverantwortungsinitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... fordert, darf nur durch eine UNO Organisation für alle Unternehmen der Welt, oder in einer ersten Phase durch die EU für die europäischen Staaten eingeführt werden. Die Schweiz sollte dann diese Regelung auch übernehmen.
Vor sehr langer Zeit hatte der Verfasser mit einem Partner eine KMU gegründet, die weltweit in rund 100 Staaten auf allen Kontinenten, jeweils auch vor Ort, Projekte der verschiedensten Art und Grösse bearbeitete. So hatte die Firma u.a. eine Ausschreibung der Regierung Irans gewonnen und erhielt einen grossen, vier Jahre dauernden, das ganze Land erfassenden Planungsauftrag. Bedingung für die Erteilung des Auftrages war, eine von der Regierung genannte iranische Firma als Juniorpartner am Auftrag zu beteiligen. Diese Partnerfirma bestand schon seit Jahren, war im Lande gut vernetzt und bearbeitete auch viele andere private und öffentliche Aufträge.
Deren Leiter und Mitarbeiter sprachen selbstverständlich Farsi und konnten – auch im Beisein des Verfasser – bei allen Treffen mit dem Ministerium mal etwas auf Farsi sagen, aber wir aus der Schweiz verstanden nicht, um was es dabei ging.
Wie hätte unsere Firma feststellen können, ob diese Partnerfirma immer im Rahmen der Gesetze, erst recht der Schweizerischen und ethisch einwandfrei handelte? War Sie uns vielleicht sogar aufgezwungen worden, damit sie Schmiergeldzahlungen vornehmen konnten, ohne dass wir es merkten, weil wir dafür bekannt waren, solche Dinge nicht zu tun? Hatte sie anderes auf dem Kerbholz? Jedenfalls gab sie uns nie Anlass an ihrer Integrität zu zweifeln.
Aber wäre trotzdem Jahre nachdem wir das Land verlassen hatten etwas Unzulässiges aufgedeckt worden, dass sie zur Zeit der Bearbeitung unseres Auftrages gemacht hatte und das Gesetz zur Konzernverantwortung wäre in Kraft gewesen, so hätten wir dafür verantwortlich gemacht werden können und für das Verfahren viel Geld und Arbeitszeit verbraucht, sowie unseren guten Ruf verloren.
Das galt für viele ähnliche Fälle in aller Welt, auch in spiegelbildlichen Situationen, als z.B eine bedeutende britische Firma mit uns und mehreren anderen Unternehmen aus verschiedenen Ländern ein umfangreiches Konsortium gründete, um sich um ein grosses Weltbank-Projekt in Afrika zu bewerben und dieses dann über einige Jahre zu bearbeiten. Es war für uns unmöglich,zu wissen, ob die britische Firma und all die anderen Mitglieder des Konsortiums immer korrekt handelten, obschon wir auch in diesem Fall keine Hinweise hatten, die uns hätten daran zweifeln lassen.
Deshalb sollten wir die Konzernverantwortungsintiative ablehnen, aber dafür fordern, dass die UNO oder die EU eine entsprechende Regelung erlassen.
Keine Kommentare
Kommentar verfassen Cancel