1. Abstimmungen & Initiativen
  2. National

Konzernverantwortung für eine Partnerfirma im Iran.

KONZERNVERANTWORTUNG:​​ Wie kon­trol­liert man eine Part­ner­firma im Iran?

Der Verfasser unterstützt die Sicht, Unternehmen seien für ihr Verhalten auf dem Weltmarkt voll verantwortlich. Aber diese Verantwortlichkeit darf keinesfalls gesetzlich nur für Schweizer Firmen gelten, sonst benachteiligen wir sie. Eine Regelung, wie sie die Konzernverantwortungs​​initiative fordert, darf nur durch eine UNO Organisation für alle Unternehmen der Welt, oder in einer ersten Phase durch die EU für die europäischen Staaten eingeführt werden. Die Schweiz sollte dann diese Regelung auch übernehmen.

Vor sehr langer Zeit hatte der Verfasser mit einem Partner eine KMU gegründet, die weltweit in rund 100 Staaten auf allen Kontinenten, jeweils auch vor Ort, Projekte der verschiedensten Art und Grösse bearbeitete. So hatte die Firma u.a. eine Ausschreibung der Regierung Irans gewonnen und erhielt einen grossen, vier Jahre dauernden, das ganze Land erfassenden Planungsauftrag. Bedingung für die Erteilung des Auftrages war, eine von der Regierung genannte iranische Firma als Juniorpartner am Auftrag zu beteiligen. Diese Partnerfirma bestand schon seit Jahren, war im Lande gut vernetzt und bearbeitete auch viele andere private und öffentliche Aufträge.

Deren Leiter und Mitarbeiter sprachen selbstverständlich Farsi und konnten – auch im Beisein des Verfasser – bei allen Treffen mit dem Ministerium mal etwas auf Farsi sagen, aber wir aus der Schweiz verstanden nicht, um was es dabei ging.

Wie hätte unsere Firma feststellen können, ob diese Partnerfirma immer im Rahmen der Gesetze, erst recht der Schweizerischen und ethisch einwandfrei handelte? War Sie uns vielleicht sogar aufgezwungen worden, damit sie Schmiergeldzahlungen vornehmen konnten, ohne dass wir es merkten, weil wir dafür bekannt waren, solche Dinge nicht zu tun? Hatte sie anderes auf dem Kerbholz? Jedenfalls gab sie uns nie Anlass an ihrer Integrität zu zweifeln.

Aber wäre trotzdem Jahre nachdem wir das Land verlassen hatten etwas Unzulässiges aufgedeckt worden, dass sie zur Zeit der Bearbeitung unseres Auftrages gemacht hatte und das Gesetz zur Konzernverantwortung wäre in Kraft gewesen, so hätten wir dafür verantwortlich gemacht werden können und für das Verfahren viel Geld und Arbeitszeit verbraucht, sowie unseren guten Ruf verloren.

Das galt für viele ähnliche Fälle in aller Welt, auch in spiegelbildlichen Situationen, als z.B eine bedeutende britische Firma mit uns und mehreren anderen Unternehmen aus verschiedenen Ländern ein umfangreiches Konsortium gründete, um sich um ein grosses Weltbank-Projekt in Afrika zu bewerben und dieses dann über einige Jahre zu bearbeiten. Es war für uns unmöglich,zu wissen, ob die britische Firma und all die anderen Mitglieder des Konsortiums immer korrekt handelten, obschon wir auch in diesem Fall keine Hinweise hatten, die uns hätten daran zweifeln lassen.

Deshalb sollte​n wir die Konzernverantwortungs​​intiative ablehnen, aber dafür fordern, dass die UNO oder die EU eine entsprechende Regelung erlassen.

Comments to: Konzernverantwortung für eine Partnerfirma im Iran.

Neuste Artikel

  1. Finanzen & Steuern
NEIN zur Individualbesteuerung: Splitting-Modell ist tauglicher zur Abschaffung der Heiratsstrafe. Die Heiratsstrafe gehört zwar endlich abgeschafft – aber nicht via Individualbesteuerung. Die Individualbesteuerung ist extrem kompliziert und bestraft den Mittelstand. Die Individualbesteuerung würde auf einen Schlag 1.7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen auslösen, die alle bearbeitet und kontrolliert werden müssen. Damit wären in der ganzen Schweiz weit mehr als 2’000 neue Steuerbeamte nötig, die keine zusätzliche Wertschöpfung bringen, aber die Staatsquote zusätzlich erhöhen würden. Doch auch auf anderen Ämtern würde der administrative Aufwand stark steigen. Hinzu kommt: Die Individualbesteuerung privilegiert die Aufteilung der Erwerbstätigkeit zu je 50%. Ehepaare, die eine andere Aufteilung wählen, werden durch die Progression steuerlich massiv benachteiligt. Dies wäre ein Angriff auf den Mittelstand. Die Individualbesteuerung ist nicht praxistauglich. Mit dem SPLITTING haben wir eine Lösung, die sich bereits in zahlreichen Kantonen bewährt hat. Sie ist unkompliziert und schafft keine neuen Ungerechtigkeiten. Diese Lösung zur Abschaffung der Heiratsstrafe kann problemlos auch bei der direkten Bundessteuer eingeführt werden.
  1. Wirtschaft
Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan. Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan.

Bleiben Sie informiert

Neuste Diskussionen

Willkommen bei Vimentis
Werden auch Sie Mitglied der grössten Schweizer Politik Community mit mehr als 200'000 Mitgliedern
Tretten Sie Vimentis bei

Mit der Registierung stimmst du unseren Blogrichtlinien zu