1. Abstimmungen & Initiativen
  2. National

NEIN zum Freihandelsabkommen mit Indonesien

Verstösse gegen die Nach­hal­tig­keits­re​­geln wer­den nicht genü­gend kon­trol­liert und sank­tio­niert; gut für Kon­zer­ne, schlecht für Kleinbauernfamilien!

Die Bestimmungen im Nachhaltigkeitskapite​l des Abkommens sind generell vage formuliert. Um deren Einhaltung (über Palmöl hinaus) zu überprüfen existieren keine griffigen Kontrollmechanismen. Stattdessen soll diese Aufgabe dem Gemischten Ausschuss übertragen werden. Dieser trifft sich jedoch normalerweise nur alle zwei Jahre und es fehlt unseres Wissens an einer weiterführenden Regelung, wie das Monitoring durch dieses Gremium ausgeführt wird. Zudem verpasst es der Bundesrat, das Nachhaltigkeitskapite​l – und damit auch die Bestimmungen zum Palmöl – der im Abkommen integrierten Schiedsgerichtsbarkei​t zu unterstellen. «Besser als nichts» reicht als Rechtfertigung für diese Augenwischerei nicht aus.

Doch auch in anderen Teilen des Abkommens wird deutlich, dass nur das reichste 1 Prozent und die Konzerne profitieren: So sieht der Vertrag massive Verschärfungen beim Sortenschutz vor. Kleinbauernfamilien in Indonesien werden damit in die Abhängigkeit von Konzernen gedrängt und gezwungen, jährlich Abgaben für patentiertes Saatgut zu entrichten. Lokale Saatgutsorten werden verdrängt und die Ernährungssicherheit von Kleinbauernfamilien massiv gefährdet. Das Abkommen sieht zudem strengere Regeln bei Medikamentenpatenten vor. Exorbitante Medikamentenpreise sorgen schon heute dafür, dass unzählige Menschen keinen Zugang zu lebensrettenden Medikamenten haben. Mit den geplanten Verschärfungen droht diese Zahl massiv anzusteigen, weil günstige Generikaprodukte verschwinden. Alle diese Punkte machen deutlich: Den Preis für dieses Freihandelsabkommen zahlen die 99 Prozent. Schluss mit Freihandel im Interesse der Mächtigsten, her mit fairem Handel für alle.

Comments to: NEIN zum Freihandelsabkommen mit Indonesien

Neuste Artikel

  1. Finanzen & Steuern
NEIN zur Individualbesteuerung: Splitting-Modell ist tauglicher zur Abschaffung der Heiratsstrafe. Die Heiratsstrafe gehört zwar endlich abgeschafft – aber nicht via Individualbesteuerung. Die Individualbesteuerung ist extrem kompliziert und bestraft den Mittelstand. Die Individualbesteuerung würde auf einen Schlag 1.7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen auslösen, die alle bearbeitet und kontrolliert werden müssen. Damit wären in der ganzen Schweiz weit mehr als 2’000 neue Steuerbeamte nötig, die keine zusätzliche Wertschöpfung bringen, aber die Staatsquote zusätzlich erhöhen würden. Doch auch auf anderen Ämtern würde der administrative Aufwand stark steigen. Hinzu kommt: Die Individualbesteuerung privilegiert die Aufteilung der Erwerbstätigkeit zu je 50%. Ehepaare, die eine andere Aufteilung wählen, werden durch die Progression steuerlich massiv benachteiligt. Dies wäre ein Angriff auf den Mittelstand. Die Individualbesteuerung ist nicht praxistauglich. Mit dem SPLITTING haben wir eine Lösung, die sich bereits in zahlreichen Kantonen bewährt hat. Sie ist unkompliziert und schafft keine neuen Ungerechtigkeiten. Diese Lösung zur Abschaffung der Heiratsstrafe kann problemlos auch bei der direkten Bundessteuer eingeführt werden.
  1. Wirtschaft
Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan. Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan.

Bleiben Sie informiert

Neuste Diskussionen

Willkommen bei Vimentis
Werden auch Sie Mitglied der grössten Schweizer Politik Community mit mehr als 200'000 Mitgliedern
Tretten Sie Vimentis bei

Mit der Registierung stimmst du unseren Blogrichtlinien zu