1. Sonstiges

Schweizer Kaffeeimporte auch 2017 wieder gestiegen – Tipps

Die täglichen Tassen Kaffee sind für alle Kaffee-Fans aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Morgens, um wach zu werden und nach dem Essen für eine angenehmere Verdauung. Edle Röstungen aus Kaffee-Vollautomaten versprechen uns den besonderen Genuss. Doch um das Beste aus den geliebten Bohnen rauszuholen, muss daheim und im Büro der Kaffee richtig gelagert werden. Weitere Informationen​​​ zur optimalen Lagerung finden Sie auf der Seite der Kaffee-Fee. Folgende Tipps sollen Ihnen dabei helfen, möglichst lange das Aroma zu schützen.

Kaffee aufbewahren: Die Grundregeln

Die wohl wichtigste Grundregel lautet, dass Sie Ihren Kaffee nach Möglichkeit immer vor seinen natürlichen Feinden schützen sollten. Zu diesen gehören Wärme, Licht, Sauerstoff und Feuchtigkeit. Bei Röstkaffee handelt es sich um ein Frischeprodukt, das mit der Zeit an Aroma verlierft. Aus diesem Grund sollten Sie Ihren Kaffee nach dem Öffnen so schnell wie möglich verbrauchen. Kommt der Kaffee mit Sauerstoff in Verbindung, führt dies zu einer Oxidation der im Kaffee enthaltenen Fette, Wachse und Öle. Dadurch verliert der Kaffee nach einiger Zeit sein Aroma und kann dann sogar ziemlich ungenießbar und ranzig schmecken. Können Sie Ihren Kaffee jedoch nicht zügig verbrauchen, sollten Sie dem Aromaverlust zumindest mit der richtigen Lagerung vorbeugen.

image

Kaufen​ Sie Kaffee als ganze Bohne

Wenn Sie Ihren Kaffee lagern und vermeiden möchten, dass der Kaffee schnell an Aroma verliert, sollten Sie zu Kaffee als ganze Bohnen greifen. Gemahlener Kaffee verliert nämlich besonders schnell an Aroma. Kaufen Sie Kaffee als ganze Bohnen, können Sie den Kaffee viel effektiver aufbewahren und müssen keinen Geschmacksverlust nach einiger Zeit in Kauf nehmen. Achten Sie außerdem darauf, den Kaffee nicht zu hamstern. Das bedeutet, dass Sie Ihre Kaffeebohnen im Idealfall innerhalb von vier bis sechs Wochen verbrauchen sollten. Gemahlener Kaffee hingegen sollte innerhalb von zwei Wochen getrunken werden. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie damit rechnen, dass sich bereits ein Großteil des Geschmacks verflüchtigt hat.

Ist der Kühlschrank der richtige Ort?

Zwar sollten Sie Ihren Kaffee kühl, dunkel und trocken lagern, dennoch eignet sich der Kühlschrank nicht für die Lagerung Ihres Kaffees. Dies hat den einfachen Grund, dass Kaffee schnell fremde Aromen und Feuchtigkeit aufnimmt. Dementsprechend möchten Sie wohl kaum, dass Ihr Kaffee nach Käse oder Zwiebeln schmeckt. Auch die Kühltruhe sollten Sie nur bei einer Langzeitaufbewahrung in Betracht ziehen. Das Einfrieren hat den Vorteil, dass die Oxidation nicht stattfinden kann. Somit frieren auch die Kaffeeöle ein und die Aromen können nicht entweichen. Möchten Sie Ihre Kaffeebohnen einfrieren, sollten Sie diese in kleinen Mengen und in einem luftdichten Behältnis einfrieren.

image

Am Tag bevor die Bohnen verwendet werden sollen, sollten Sie die entsprechende Menge aus der Kühltruhe nehmen und sie im verschlossenen Zustand auftauen lassen. Dadurch vermeiden Sie, dass die Bohnen direkt der warmen Zimmerluft ausgesetzt werden und an der Oberfläche kondensieren. Beachten Sie die Hinweise, können Sie Ihre Kaffeebohnen über einen langen Zeitraum hinweg effektiv aufbewahren. Ihre Bohnen sollten Sie jedoch nur dann einfrieren, wenn dies unbedingt notwendig ist. Besser ist es, den Kaffee nur dann zu kaufen, wenn er aktuell gebraucht und verwendet wird. Achten Sie außerdem darauf, dass Sie die Bohnen nicht

Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
Kommentare anzeigen Hide comments
Comments to: Schweizer Kaffeeimporte auch 2017 wieder gestiegen – Tipps
  • Oktober 13, 2017

    Das ist so nicht korrekt.

    Rang 2 garantiert die Barrage, wo man sich trotzdem noch qualifizieren kann.

    Kommentar melden

Kommentar schreiben

Neuste Artikel

  1. Finanzen & Steuern
NEIN zur Individualbesteuerung: Splitting-Modell ist tauglicher zur Abschaffung der Heiratsstrafe. Die Heiratsstrafe gehört zwar endlich abgeschafft – aber nicht via Individualbesteuerung. Die Individualbesteuerung ist extrem kompliziert und bestraft den Mittelstand. Die Individualbesteuerung würde auf einen Schlag 1.7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen auslösen, die alle bearbeitet und kontrolliert werden müssen. Damit wären in der ganzen Schweiz weit mehr als 2’000 neue Steuerbeamte nötig, die keine zusätzliche Wertschöpfung bringen, aber die Staatsquote zusätzlich erhöhen würden. Doch auch auf anderen Ämtern würde der administrative Aufwand stark steigen. Hinzu kommt: Die Individualbesteuerung privilegiert die Aufteilung der Erwerbstätigkeit zu je 50%. Ehepaare, die eine andere Aufteilung wählen, werden durch die Progression steuerlich massiv benachteiligt. Dies wäre ein Angriff auf den Mittelstand. Die Individualbesteuerung ist nicht praxistauglich. Mit dem SPLITTING haben wir eine Lösung, die sich bereits in zahlreichen Kantonen bewährt hat. Sie ist unkompliziert und schafft keine neuen Ungerechtigkeiten. Diese Lösung zur Abschaffung der Heiratsstrafe kann problemlos auch bei der direkten Bundessteuer eingeführt werden.
  1. Wirtschaft
Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan. Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan.

Bleiben Sie informiert

Neuste Diskussionen

Willkommen bei Vimentis
Werden auch Sie Mitglied der grössten Schweizer Politik Community mit mehr als 200'000 Mitgliedern
Tretten Sie Vimentis bei

Mit der Registierung stimmst du unseren Blogrichtlinien zu