1. Gesellschaft

Die Ehe jetzt schützen

Die Ehe jetzt schüt­zen! Die natür­li­che Ehe von Mann und Frau ist für un­sere Ge­sell­schaft zu wich­tig, als dass wir zu­se­hen kön­nen, wie sie de­mon­tiert wird. Darum braucht es das Ja des Zür­cher Stimm­volkes zu die­ser ein­zig­ar­ti­gen Form des Zu­sam­men­le­bens, dem we­sent­lichs­ten Pfei­ler einer freien und selbst­be­stimm­ten Ge­sell­schaft. Es geht dar­um, jetzt vor­aus­schau­end zu han­deln. Das Zür­cher Stimm­volk soll durch Zu­stim­mung zu die­ser Ver­fas­sungs­än­de­r​ung proak­tiv ein kla­res Be­kennt­nis zur natür­li­chen Ehe von Mann und Frau ab­le­gen und damit als Sou­ver­än für Po­li­tik und Ge­setz­ge­bung weg­wei­send sein.

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Comments to: Die Ehe jetzt schützen
  • November 15, 2016

    «Die natür­li­che Ehe von Mann und Frau ist für un­sere Ge­sell­schaft zu wich­tig, als daß wir zu­se­hen kön­nen, wie sie de­mon­tiert wird.»

    Wie begründen Sie das?

    Wer nicht heiraten will, muß nicht, und offensichtlich will inzwischen die Mehrheit keine Ehe mehr. Somit “demoliert” die Bevölkerung selbst die Ehe. Wollen Sie sie nun zur Zwangsehe führen? Oder will die Legislative diese abschaffen? Kommt wieder ein Konkubinatsverbot? Wird gar kirchliche Eheschließung zwingend?

    Sie sehen, Ihr Beitrag läßt zuviel Raum für Spekulationen. Etwas mehr Erklärung wäre schon nötig.

    Carolus Magnus

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  • November 15, 2016

    Kurz zusammengefasst, Herr Peyer, wollen Sie Ihren christlich-religiösen​ Ehebegriff verstaatlichen und somit allen Bürgerinnen und Bürgern von Zürich aufzwingen. Da sträuben sich mir selbst als Christ die Nackenhaare.

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    • Juli 19, 2021

      Wer hier etwas verstaatlichen will, sind allein die, Herr Vaucanson, Schwulen. Sie wollen ihren dekadenten Everything-goes-Ehebe​griff verstaatlichen.

      Denn die aktuelle staatliche Ehebegriff lautet:

      Das Institut der Ehe ist:

      – die Willenseinigung zwischen Mann und Frau zur Begründung einer auf Dauer angelegten und öffentlich anerkannten Lebensgemeinschaft und

      – die gesetzlich geordnete Verbindung zweier Personen unterschiedlichen Geschlechts (heterosexuell) mit Ausschliesslichkeitsc​harakter

      Dass sich das mit dem Ehebegriff von Christen deckt ist kein Grund diese Definition in ihr Gegenteil zu verkehren. Die anmassende Christenphobie der Initianten ist nicht geeignet, gesetzliche Vorgaben zu begründen.

      Deswege​n ist es nötig, die vorliegende Initiative zum Schutz der Ehe zu bejahen.

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    • Juli 19, 2021

      Wenn Sie mir jetzt noch angeben könnten, Herr Knall, wo Sie in den aktuellen Gesetzesgrundlagen eine Ehedefinition finden, welche die Ehe als “Willenseinigung zwischen Mann und Frau” festlegt, würden Sie mich wirklich überraschen. Denn die gibt es so nicht.

      Die aktuelle Auslegung des zivilrechtlichen Ehebegriffs als explizite Verbindung von Mann und Frau steht juristisch nämlich auf vergleichsweise wackeligen Füssen, insbesondere da die Schweizerische Bundesverfassung gemäss Art. 14 im Prinzip jeder Schweizerin und jedem Schweizer das Recht auf Ehe und Familie gewährt und auch im ZGB die Gleichgeschlechtlichk​eit zweier potentieller Ehepartner nicht explizit als Grund für ein Eheverbot aufgeführt ist.

      Das weiss natürlich auch die EDU, sonst hätte sie ja kein Bedürfnis eine solche Initiative zu lancieren. Was genau aber will nun die EDU? Sie will ihre christlich-religiöse Auslegung des Ehebegriffs gesetzlich manifestieren und damit einer im Prinzip logischen und jedenfalls längst fälligen Öffnung des zivilrechtlichen Ehebegriffs für gleichgeschlechtliche​ Paare entgegenwirken.

      Deshalb scheint mir mein Kommentar eigentlich sehr treffend.

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    • Juli 19, 2021

      Der Art.14 garantiert jeder Schweizerin und jedem, Herr Vaucanson, Schweizer, das Recht auf Ehe und Familie. Dem ist nicht zu widersprechen. Und es gibt auch keinen Grund dieses Recht anzuzweifeln.

      Es geht aber eben nicht um dieses Recht, sondern darum dass der Begriff “Ehe” in sein Gegenteil verkehrt werden soll. Denn dieser Begriff bedeutet eben nichts anderes als “Mann und Frau”. http://www.ehe-recht.​ch/ Und dazu ist jede Schweizerin und jeder Schweizer berechtigt.

      Als der Artikel in die Verfassung geschrieben worden ist, wäre niemand auf die Idee gekommen, dass man die Ehe später einmal für Schwulenpartner oder sonstige “andersartigen” Kombinationen verwenden könnte.

      Weil heute aber genau diese absurde Vorstellung durchgedrückt werden soll, ist die Initiative zum Schutz der Ehe dringend notwendig.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Selk

      Vielleicht darf ich Sie als erstes dezent darauf hinweisen, dass der auf meinem Profilbild in Erscheinung tretende Kopf durchaus über ein vollständiges Augenpaar verfügt und das eine Auge aufgrund des davor gehaltenen Vergrösserungslases und den Gesetzen der Optik folgend lediglich etwas grösser dargestellt ist als das andere.

      Wie klein jener Teil unserer Bevölkerung (zumindest der von Zürich) ist, der sich explizit gegen eine Öffnung des Ehebegriffs ausspricht indem dieser ein gesetzlicher Riegel vorgeschoben wird, sehen wir dann am 27. November. Ich bin darüber so gespannt wie Sie, Herr Selk, wage aber eine etwas andere Prognose und schätze diesen Anteil grösser ein als nur “gering”.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Knall

      Inwiefern der zivilrechtliche Ehebegriff durch seine Ausweitung auf gleichgeschlechtliche​ Partnerschaften in sein Gegenteil verdreht werden soll, kann ich leider nicht nachvollziehen. Gemischtgeschlechtlic​he Ehen werden durch diese Ausweitung weder zusätzlich bevor- noch benachteiligt, sondern bleiben unverändert bestehen.

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    • Juli 19, 2021

      Wenn die Ehe als eine Verbindung zwischen Mann und Frau definiert ist, so ist die Behauptung, die Ehe sei nicht eine Verbindung zwischen Mann und Frau eine Verkehrung ins Gegenteil.

      Versteh​en Sie das?

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    • Juli 19, 2021

      Ich verstehe, was Sie sagen wollen, Herr Knall, fürchte aber, dass Sie einem logischen Fehlschluss erlegen sind.

      Niemand behauptet, die Ehe sein nicht eine Verbindung zwischen Mann und Frau. Was behauptet, oder vielmehr vorgeschlagen wird, ist, dass die Ehe nicht NUR eine Verbindung zwischen Mann und Frau ist, sondern vielleicht eben auch zwischen Mann und Mann oder Frau und Frau. Eine Verbindung zwischen Mann und Frau bleibt auch so immer noch eine Ehe.

      Eine Verkehrung ins Gegenteil wäre es hingegen nur, wenn man neu definiert, dass eine Ehe NUR zwischen zwei Frauen oder zwei Männern geschlossen werden kann und eine Verbindung zwischen Mann und Frau keine Ehe mehr ist.

      Können Sie das verstehen?

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    • Juli 19, 2021

      Herr Selk

      Am 27. November stimmt die Zürcher Stimmbevölkerung über die hier diskutierte Initiative “Schutz der Ehe” ab. Ich denke, ich lehne mich nicht allzu sehr aus dem Fenster, wenn ich annehme, dass wer der Initiative zustimmt, dem Vorschlag einer Öffnung der Ehe auch für gleichgeschlechtliche​ Paare nicht gerade enthusiastisch gegenübersteht, auch wenn dies nicht explizit Gegenstand der Abstimmung ist. Bitte korrigieren Sie mich, wenn Sie glauben, ich liege falsch.

      Eine Erklärung dafür, was ein logischer Fehlschluss ist, finden Sie z. B. hier:

      https://www.​skeptiker.ch/themen/l​ogische-fehlschluesse​/

      Im Übrigen lade ich Sie gerne ein, mir aufzuzeigen, was meine Ausführungen für Sie verdreht erscheinen lässt.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Selk

      Ja, wie bereits zweimal ausgeführt, habe ich gesagt, dass wir am 27. November sehen, wer der Initiative zustimmt und wer nicht. Weil an diesem Tag findet die Abstimmung zu diesem Thema statt. Was ist daran falsch? Was ist daran undemokratisch?

      Im Gegenzug haben Sie ja gänzlich ohne Relativierung behauptet, der Anteil an der Bevölkerung der eine Öffnung der Ehe befürwortet sei grundsätzlich “gering” und ein “kleines Klientel”.

      Viellei​cht mögen Sie ja all Ihre pointierten Ausschweifungen ja mal ein wenig erläutern und bestenfalls sogar begründen?

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    • Juli 19, 2021

      “Nicht nur”, Herr Vaucanson, ist das Gegenteil von “ausschliesslich”.


      Wo da der “logische Fehlschluss” liegt, müssen Sie erst mal darlegen, bevor Sie mir Verständnisschwierigk​​eiten vorwerfen.

      Dass eine Ehe NUR zwischen einer Frau und einem Mann geschlossen werden kann und eine Verbindung zwischen zwei Männern oder zwei Frauen keine Ehe ist – ist keine Verdrehung sondern die exakte, geltende Defiition der Ehe.

      Weil die Definition von “Ehe” einzig aus diesen Komponenten besteht, ist jegliche Änderung automatisch und logisch eine Verkehrung ins Gegenteil

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    • Juli 19, 2021

      Nein, Herr Knall, das ist es nicht.

      Ein Beispiel:
      Wenn wir definieren “Äpfel sind rot”, dann sind grüne Äpfel keine Äpfel. Wenn wir die Definition nun aber erweitern und sagen “Äpfel sind rot oder grün”, sind auch grüne Äpfel Äpfel. Auch die roten Äpfel sind immer noch Äpfel. Und Sie dagegen behaupten jetzt, durch die Definitionserweiterun​g seien alle roten Äpfel plötzlich Birnen geworden? Das ist nicht logisch.

      Ich wiederhole das gerne nochmals: Für gemischtgeschlechtlic​he Ehepaare ändert sich rein gar nichts, wenn auch gleichgeschlechtliche​ Paare heiraten dürfen. Von einer “Demontage” oder “Abwertung” der Ehe zu sprechen ist für mich daher nicht nachvollziehbar. Bringen Sie vielleicht doch endlich eine nachvollziehbare Begründung zustande? Geht es vielleicht doch einfach um religiöse Dogmen?

      Übrigens:

      Dass eine Ehe NUR zwischen Mann und Frau geschlossen werden kann, steht so (wie bereits mehrmals erwähnt) nirgends in unseren Gesetzesgrundlagen. Eine solche Legaldefinition gibt es nicht. Darum will die EDU diese ja überhaupt erst einführen.

      Dass Ehen heute nur zwischen Männer und Frauen geschlossen werden dürfen basiert rein auf der Auslegung der Gesetze (wie es z. B. auch das Bundesgericht macht). Dabei wird auch der rechtliche und gesellschaftliche Kontext in dem diese Gesetze eingeordnet sind, in die Betrachtung mit einbezogen.
      Zumindest letzter hat sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten aber stark verändert. Eine gesetzliche Anpassung, die eine Öffnung der Ehe möglich macht, erscheint daher naheliegend. Ausser vielleicht man stellt religiöse Dogmen über zivilrechtliche Argumentationen wie die EDU.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Selk

      Ich glaube, Ehen werden zwischen zwei Menschen geschlossen und nicht zwischen Ethnien oder Sexualpräferenzen. Genau sowenig wie man Ehen zwischen Menschen unterschiedlicher Herkunft speziell kennzeichnen muss, muss man meiner Ansicht nach Ehen zwischen zwei Männern oder Frauen speziell kennzeichnen.

      Warum Sie das anders sehen und ein Problem damit haben, dass zwei Männer oder zwei Frauen eine Ehe schliessen dürfen, werde ich von Ihnen aber offenbar nie erfahren… Belassen wir’s also dabei.

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    • Juli 19, 2021

      Es sieht so aus als ob die Welt bald zu Ende geht. Alle tanzen um die Hure Babylon

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    • Juli 19, 2021

      Und als nächstes darf man dann auch seinen Hund oder seine Katze ehelichen? Wer für alles offen ist, kann nicht ganz dicht sein! Auf Facebook kann man inzwischen seinen Zivilstand in 64 Varianten angeben.

      Auch das Römische Imperium zerfiel einst wegen seiner Dekadenz.

      Carolus Magnus

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    • Juli 19, 2021

      Bei diesen Tempo der Einmischung ins Privatleben durch Gesetzesproduktionen am Laufband könnte es sehr schnell auch zu Zwangsehen und noch viel Schlimmerem kommen.

      Tacitus sagte: «Je korrupter ein Staat ist, desto mehr Gesetze braucht er.»

      Carolus Magnus

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    • Juli 19, 2021

      Nah ja, das hat ja sogar Nicolas Sarkozy schon vorgeschlagen, im Sinne einer Rassenvermischung. Und falls es die Bevölkerung nicht freiwillig tut, soll der Staat sie dzu zwingen.

      https://w​ww.youtube.com/watch?​v=3GW7dAya5Y0

      auch​ Merkel hat dieses Ziel
      https://www.you​tube.com/watch?v=_Cv8​ON0IcAY

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