Die Welt sieht sich immer wiederkehrend mit neuen extremistischen Organisationen konfrontiert. Das wohl aktuellste und bekannteste Beispiel hierfür ist das menschenverachtenden Quasi-Regimes des IS und die Terrororganisation Al-Qaida. Beides Organisationen, welche wir aufgrund ihrer Brutalität, die sich in absolut gar keiner Weise rechtfertigen lässt, mit den uns zu Verfügung stehenden Mitteln bekämpfen müssen. Toleranz bei solch intoleranten Organisationen ist keine Option. Ein Verbot der besagten Organisationen – wie es auch der Bundesrat vorsieht – ist ein erster, richtiger Schritt hierzu, keine Frage!
Verlässt man jedoch das Feld IS und Al-Qaida so müssen wir uns doch zahlreiche Fragen bezüglich einem möglichen Verbot von sogenannt „extremistischen“ Organisationen stellen: Was ist „extremistisch“? Ist es sinnvoll eine Organisation zu verbieten oder treibt man diese so in den von der Öffentlichkeit unkontrollierten Untergrund? Gehört sie erst verboten wenn sie physische Gewalt anwendet, Anschläge verübt oder doch schon bereits bei Propagandaaktionen? Muss eine Organisation verboten werden, wenn sie gegen andere Ethnien oder Religionen, Frauen oder Schwule predigt?
Antworten auf all die Fragen sind meiner Meinung nach sehr stark vom einzelnen Individuum und dessen Hintergrund geprägt. „Richtig“ und „Falsch“ und wo genau die Grenze gezogen werden soll ist oftmals Ansichtssache und schwer zu objektivieren. So erkenne ich als Liberaler den extremistischen linken sowie rechten Rand des politischen Spektrums als politische Gegner, spreche mich aber grundsätzlich gegen Überwachung und Verbote aus solange sie nicht gewalttätig sind. Denn, wie vorangehend erläutert: Was man verbietet verschwindet zwar aus den Augen, entwickelt sich aber im Schatten weiter was für die Allgemeinheit meist noch viel gefährlicher ist.
Nun soll diese höchst individuelle Fragestellung eines Organisationsverbots gemäss der Vorlage des neuen Nachrichtengsetz zukünftig durch den BundesratDer Bundesrat der Schweiz bildet die Exekutive bzw. Regierun... beantwortet werden. Dies scheint mir insbesondere aus zwei zentralen Gründen äusserst bedenklich.
Freiheit & Demokratie
Das Ausstellen eines Blanko-Checks für das Verbot von Organisationen an den BundesratDer Bundesrat der Schweiz bildet die Exekutive bzw. Regierun... ist ein unnötiger Schlag gegen die freiheitlich-demokratischen Grundfesten unseres liberalen Bundesstaates. Es darf nicht sein, dass eine Regierung von sieben Personen ganze Organisationen verbieten kann und darf – schon gar nicht in einer Demokratie wie sie die Schweiz ist!
Erpressbarkeit
Wenn der BundesratDer Bundesrat der Schweiz bildet die Exekutive bzw. Regierun... alleine entscheiden kann, dann kann er auch einfacher „von aussen“ unter Druck gesetzt werden. Die Türkei z.B. könnte das Verbot der PKK fordern. Vielleicht wären wir da ja noch mehrheitlich einverstanden – wobei man bedenken muss, dass es nicht zuletzt Schwesterorganisationen der PKK sind, die sich jetzt der mörderischen IS entgegenstellen. Die Volksrepublik China könnte aber auch das Verbot von tibetischen Exilorganisationen fordern. Oder Russland das Verbot von Organisationen die sich weltweit für die Rechte von Lesben und Schwulen einsetzt. Oder, oder, oder…
Kurz um: Der BundesratDer Bundesrat der Schweiz bildet die Exekutive bzw. Regierun... – und mit ihm die Schweiz – werden durch eine entsprechende Kompetenzübertragung erpressbar. Wollen wir das? Ich ganz sicher nicht!
Während wohl aus unser aller Sicht ein Verbot von IS als auch Al-Qaida durch das ParlamentDas Parlament ist in demokratischen Verfassungsstaaten die V... auf der Hand liegt und zu unterstützen ist, lehne ich eine reine Bundesratskompetenz ab. Mindestens sind Einschränkungen wie ein Uno-Beschluss notwendig.
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Kommentare anzeigen Hide commentsBis auf den “…sind Einschränkungen wie ein Uno-Beschluss notwendig.” bin ich einverstanden. Dazu benötigt es keine Uno, sondern es genügt wenn man NR und STR miteinbezieht in die Entscheidungsdefinition und diese im Gremium als Gesamtes entscheiden.
Ja richtig, im Parlament muss noch über dieses Verbot der IS bis auf Weiteres entschieden werden. Der Bundesrat hat die Verfügung nur für 6 Monate ausgelegt.
Schauen sie sich einmal die Geschichte der Aramäer an, wie sie als Christen seit je her verfolgt und fast ausgerottet wurden.
Danach braucht es wohl keine weiteren Worte mehr, wie auch wir dieser Gefahr begegnen.
Herr Stolz Ich bin in allen Punkte mit Ihnen einig aber ein wesentlichen Punkt haben Sie sie nicht erwähnt und das ist der Waffenexport nach Saudi Arabien denn der NR durch gewunken hat schon dort hat man gewusst dass Al Qaida und auch die daraus entstandene IS Waffen von den Saudis geliefert kriegt. Es braucht strengere Kontrollinstrumente und auch Konsequenzen wenn man bei der Kontrolle durchfällt
@ Herr Stolz,
Dass Sie sich gegen die zunehmend in Mode gekommene Ausweitung der gesetzgeberischen Kompetenz vom Souverän & Parlamenten direkt an den 7-köfigen Bundesrat hier votieren, dafür dürfen sie stolz sein, & ich gratuliere und danke Ihnen auch dafür sehr.
So sind Sie ein Lichtblick am Himmel, ein Fels in der Brandung des Meeres, des schweiz. Politiksystems, das von unten nach oben aufgebaut ist, zunehmend aber von oben nach unten vom derzeitigen Bundesrat faktisch missbraucht wird, leider.
Ich als freier Bürger dieses (noch) schönen Landes – all zu viele wandern ja bereits aus – frage mich da schon, wo bleibt der abgelegte Eid der Bundesräte/Innen diese Verfassung auch weiter zu achten zum Wohle des Landes & seiner Bürger/Innen ?