1. Medien & Kommunikation

Bundesgesetz über Radio und Fernsehen: so nicht!

“Gleiches gleich, Un­glei­ches un­gleich be­han­deln”, so der grundsätzliche An­spruch an unser Rechts­sys­tem. Doch genau die­ser Grund­satz wird beim neuen RTVG (Ra­dio- und Fern­seh­ge­setz) missachtet.

In der diesjährigen Frühlingssession steht die Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen RTVG auf der Traktandenliste des Nationalrates. Leider wird die Wichtigkeit der Vorlage massiv unterschätzt. Meiner Meinung nach brauchen wir gerade in unserer vielfältigen Schweiz ein starkes SRF aber auch einen starken privaten Sektor mit Regionalradios und regionalen TV-Stationen. Da heute verschiedenste Medienräume zusammen wachsen, vor allem über das Internet, sind auch die Printmedien indirekt betroffen.

In der vorgeschlagenen Änderung des RTVG ist insbesondere die Anpassung der Konzessionsvergabe von zentraler Bedeutung.

Es ist dringlich, dass die Konzessionserteilungs​-Verfahren für regionale und lokale Radio- und TV-Sender vereinfacht werden um damit langwierige Vergabeprozesse, welche erhebliche Unsicherheiten mit sich bringen, zu verhindern. Dabei ist die Frage der Verlängerung der Konzessionen sehr umstritten. Wenn jedes Mal die Konzessionsvergabe zu einer Lotterie verkommt, dann wird kein Unternehmer genügend Mittel in z.B. ein Lokalradio investieren. Das darf nicht sein. Hier braucht es eine vernünftige Lösung. Der private Sektor muss gestärkt werden.

Eine ausgewogene Berichterstattung für alle Regionen, Kulturen, Religionen, usw. kann nur durch ein öffentliches Radio- und Fernsehangebot sichergestellt werden. Ein föderalistisches Land wie die Schweiz braucht unbedingt ein starkes öffentliches Radio und Fernsehen – aber kein erdrückend starkes. Auch die privaten Anbieter brauchen einen Raum und vernünftige Investitions-Rahmenbe​dingungen. Dies stärkt schlussendlich die ganze Branche und führt zu einem vielfältigeren Medienangebot.

Die Idee aber, dass, wenn ein Radiosender kein Geld vom Staat via Gebührensplitting bezieht, den selben Leistungsauftrag zu erfüllen und entsprechende Kontrollen zu dulden hat, wie alle Gebührensplitting-Nut​zniesser, ist klar zu verwerfen. Gleiches ist gleich, Ungleiches ungleich zu behandeln! Desshalb werde ich mich insbesondere für die Kürzung des entsprechenden Artikels einsetzen.

 

Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
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Comments to: Bundesgesetz über Radio und Fernsehen: so nicht!
  • März 13, 2014

    Dass die Sender Geld brauchen, ist unumstritten, was es jedoch nicht braucht, ist ein Billagkonstrukt, welches als “Bürokratiezwischenh​andel” mitkassiert.

    Im weiteren ist es fraglich, weshalb man für 150 Sender bezahlen muss, wovon man mehr als die Hälfte nicht braucht. Es kann nicht sein, dass wir Schweizer Bürger/Innen Sender aller Nationalitäten mitfinanzieren müssen. Wer ins Ausland geht, kann auch keine Schweizer Sender konsumieren, ausser man bezahlt dafür.

    Billag-Gebü​hr ist nichts anderes als eine versteckte Steuer.

    Der NR hat dies anders gesehen, es bleibt zu hoffen, dass das Referendum ergriffen wird. Was man konsumiert soll bezahlt werden, ohne wenn und aber, was nicht, im Sinne der Gerechtigkeit eben nicht.

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    • Juli 19, 2021

      Das für fernsehen bezahlt werden muss, glaub ich eher nicht. Wer den Mist produziert und noch sendet, sollte dafür bezahlen. Also, Radio, Fernsehen usw. sollten eine Konzession ersteigern und dafür bezahlen müssen. Das gesparte Geld könnte dann in den Konsum fliessen.

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    • Juli 19, 2021

      “Im weiteren ist es fraglich, weshalb man für 150 Sender bezahlen muss, wovon man mehr als die Hälfte nicht braucht.”

      Die​ 150 Sender zahlen sie aber mit ihrem UPC oder Swisscom Abo, Frau Habegger, nicht mit der Billag Gebür! RAI 1 sieht nicht’s davon! 😉

      “Wer ins Ausland geht, kann auch keine Schweizer Sender konsumieren, ausser man bezahlt dafür.”

      Wolle​n sie sich vor der ganzen Welt fremd schämen? Wenn ich da so ans SwissDinner denke, bin ich froh sieht das der Rest der Welt nicht, ist ja sowas von peinlich…. 😉

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  • März 13, 2014

    Die vorgesehene Abgabe von Fr. 400.– ist viel zu hoch. Mit den Fr. 400.–, den jeder bezahlen muss, kassiert SRF wesentlich mehr als heute. Zudem eine solche Rüppelfirma wie die BILLAG braucht es nicht mehr.

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  • März 15, 2014

    Ganz klar dürfen die Ansprüche an ein Privatradio nicht die gleichen sein wie die an einen öffentlich finanzierten Sender.
    Eine gewisse Konstanz bei der Erteilung der Konzession ist sicher sinnvoll. Ein weiteres Kriterium wäre auch, Monopolbildung zu verhindern und sicherzustellen, dass nicht bei zu vielen Sendern die gleichen Geldgeber dahinterstecken.
    Die​ heutige Erfassung von Fernsehern und Nicht-Fernsehern ist nicht mehr praktikabel, das leuchtet soweit ein. Wenn schon, dann muss die Finanzierung des öffentlichen Radios und Fernsehens aber aus den allgemeinen Bundesmitteln erfolgen!
    Eine angeblich “verursachergerechte​” Abgabe, die aber ausnahmslos alle belastet, ist ein Hohn. Das ist eine schlecht getarnte Kopfsteuer. Die Billag wird überflüssig und sollte abgeschafft werden!

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  • März 15, 2014

    Wikipedia lässt uns u. a. aus Deutschland zu der dort GEZ genannten ‘Billaggebühr’ wissen

    Ab dem 1. Januar 2009 betrug die monatliche Rundfunkgebühr 5,76 €, bei Nutzung des Fernsehempfangs 17,98 €. Diese Gebühren waren jeweils für einen Zeitraum von drei Monaten zu zahlen. Empfangsgeräte in gewerblich genutzten Räumen und Fahrzeugen waren einzeln anmelde- und gebührenpflichtig. Die Rundfunkgebühr galt dabei sowohl für herkömmliche Hörfunkempfänger als auch ausdrücklich für sogenannte „neuartige Rundfunkgeräte“, was internetfähige Computer umfasst. Eine Ordnungswidrigkeit beging, wer seine Gebührenpflicht nicht innerhalb eines Monats anzeigte oder fällige Beiträge nicht vollständig innerhalb von sechs Monaten zahlte.

    Am 9. Juni 2010 beschlossen die Ministerpräsidenten der Länder, das von Paul Kirchhof erarbeitete Beitragsmodell einer Wohnungspauschale ab 1. Januar 2013 einzuführen. Der in der Folge von den Parlamenten der Bundesländer ratifizierte Rundfunkbeitragsstaat​svertrag sieht vor, die Rundfunkgebühr als Wohnungsbeitrag pauschal einzuziehen, unabhängig von den tatsächlich vorhandenen Empfangsgeräten und unabhängig davon, wie viele Personen in einer Wohnung leben. Der monatliche Beitrag pro Wohnung beträgt 17,98 €, wie bisher bei Fernsehnutzern. Damit hat sich die Gebühr für Haushalte, die nach bisheriger Regelung mehrere Gebührensätze zahlen mussten, verringert, aber für Nutzer, die nur über ein Radio oder PC und kein Fernsehgerät verfügten, um ca. 212 % (von 5,76 € auf 17,98 €) erhöht. Seit 2013 müssen auch Behinderte, denen das Merkzeichen RF zuerkannt wurde, Gebühren zahlen.[13] Demnach bezahlen solche Schwerbehinderte ein Drittel der monatlichen Gebühr (also 5,99 € pro Monat). Davor waren Schwerhörige, Ertaubte, Gehörlose und Blinde von der Gebühr befreit. Danach werden nur Taubblinde sowie Empfänger von Blindenhilfe nach § 72 SGB XII vollständig von der Zahlung des Rundfunkbeitrages befreit.

    Es lässt sich also vergleichend folgendes festhalten:

    Die neue Billaggebühr soll bei CHF 400.- liegen, also ca. EURO 333 pro Jahr
    Die GEZ kostet 4 x 17.98 = EURO 71.92 ist also 4.6 mal höher als in der Schweiz.

    Das ist doch vollkommen irre, zumal in Deutschland gegen eben diese neue GEZ (212% höher als vorher) Sturm gelaufen wird.

    Vorschlag:
    – Billag abschaffen.
    – Die viel zu vielen SRF Sender abschalten
    – Gebühr, wie von der SRF selbst eingezogen wird auf maximal Fr. 200 festlegen.
    – Die zuviel eingezogenen Billaggebühren von – so ich erinnere -CHF 70 mio. – müssen zurück erstattet werden.

    Will BR Leuthardt per Volksinitiative eine erneute Abfuhr riskieren?

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  • Mai 13, 2014

    Meiner Meinung nach sollten wir, wenn wir schon fürs öffenltich-rechtliche​ Fernsehen/Radio und deren Auswüchse bezahlen müssen, wenigsten Neutrale und faktengerecht eben über dieses System informiert werden. Und umso mehr private Sender es gibt umso meht spielt Geld bei der Berichterstattung eine Rolle. Und da die öffenltich-rechtliche​n Medien heute schon gleichgeschaltet sind und mehr propaganda als Aufklärung betreiben, sollten die Politiker lieber mal dafür sorgen dass die Medien fachgerecht und unpropagandistisch informieren. Denn das tuen sie überhaupt nicht. Das wäre wichtig oder haltet Ihr uns mit Absicht dumm?

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  • Mai 13, 2014

    Weshalb soll der Staat ganze Sender subventionieren? Zur Information der Bevölkerung würde es doch vollkommen ausreichen, wenn gezielt klar definierte Sendungen wie z.B. die Tagesschau usw. finanziert würden. Diese könnten sogar allen Sendern zur Verfügung gestellt werden.
    Für alles andere sollte nicht über staatliche Zwangsgebühren oder Steuern bezahlt werden.

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  • Mai 14, 2014

    Ja, zum neuen Fernseh- und Radiogesetz würde ich besser Ihnen beantragen: Giacobbo / Müller, Roger Schawinski usw. sind allen Dümmste vors unser Schweizer Volksrecht uns nicht zulieb.
    Weil begründet sich viel Egoistismus der Poltik zuerst immer nehmen.
    Andere einfache Leuten sein!

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  • Mai 14, 2014

    Vor allem, weil wir hier ca. 4.2 mal soviel bezahlen als z. B. die Deutschen mit fe GEZ Gebühr.

    Wenn z. B. ein Sven Epiney für eine Tralalashow mal eben CHF 600’000.- bekommt, stimmt etwas überhaupt nicht mehr. Das ist nur noch die Betonierung für reine Abzocke mit ganz wenigen qualitativen Ausnahmen, die solche Gebühren nicht rechtfertigen. Wurst Fastfood Flach TV kann man sich über Satellit in besserer Qualität holen als bei SRF und zwar im Radio wie im TV.

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