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Abstimmung 28.11.2010: Ausschaffungsinitiative

Die Ausschaffung ist das letzte Mittel eines Staates, um gefährliche, die Sicherheit des Landes gefährdende oder schwer kriminelle ausländische Staatsbürger des Landes zu verweisen. Dies sehen die Initianten als zu wenig stichhaltig an und verlangen deshalb per Initiative eine genauere Ausformulierung der Tatbestände, die zu einer Ausschaffung führen sollen. Das Parlament hat dazu einen Gegenvorschlag ausgearbeitet, der die Tatbestände erweitert und zusätzlich einen Integrationsartikel in der Bundesverfassung verankern soll. Das Schweizer Volk kann nun über die Initiative und über den Gegenvorschlag abstimmen.

Ausgangslage

Eine Ausweisung wird bis heute zur Wahrung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz durch das Fedpol (Bundesamt für Polizei) durchgeführt. Den Ausländern wird dazu eine angemessene Frist angesetzt.

Wenn die betroffene Person erheblich oder wiederholt gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung verstossen hat oder die innere oder die äussere Sicherheit gefährdet, ist die Ausweisung sofort vollstreckbar.

Die Ausweisung wird mit einem befristeten oder unbefristeten Einreiseverbot verbunden.

Was wird geändert?

Der eigentliche Vollzug der Ausweisung ist die Ausschaffung. Diese wird durch das Ausländergesetz geregelt und durch die Initiative nicht berührt. Es handelt sich bei der Initiative und beim Gegenvorschlag also um eine Änderung im Sinne der Ausweisung.

Initiative

Mit einer Annahme der Initiative verlieren Ausländer das Aufenthaltsrecht sowie alle Rechtsansprüche auf Aufenthalt in der Schweiz, wenn sie eines der folgenden Delikte begehen: vorsätzliche Tötung, Vergewaltigung oder ein anderes schweres Sexualdelikt, Raub, Menschenhandel, Drogenhandel oder Einbruch. Die Täter müssen vom Gericht aufgrund dieser Delikte verurteilt worden sein – eine Anklage alleine reicht nicht aus. Ebenso führt der missbräuchliche Bezug von Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe zu einem Verlust des Aufenthaltsrechts.

Wenn ein Ausländer aufgrund eines dieser Delikte verurteilt worden ist, wird er aus der Schweiz ausgeschafft und mit einem Einreiseverbot von 5-15 Jahren belegt. Im Wiederholungsfall dauert das Verbot 20 Jahre. Personen, die das Einreiseverbot missachten und illegal in die Schweiz einreisen, machen sich strafbar.

Gegenvorschlag

Bei Annahme des Gegenvorschlags wird die Verfassung erstens um einen Integrationsartikel ergänzt. Dieser fordert von den Ausländern, dass sie die Grundwerte der Bundesverfassung und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung respektieren, den Willen zu eigenverantwortlicher Lebensführung sowie Verständigung mit der Gesellschaft.

Die föderalistische (Bund, Kanton, Gemeinde) Integration soll günstige Rahmenbedingungen für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Leben schaffen, die es den Ausländern ermöglicht, chancengleich am Leben teilzunehmen.

Zweitens wird festgehalten, wann Ausländer aus der Schweiz ausgewiesen werden sollen. Zusätzlich zu den Gesetzesverstössen der Initiative verlangt der Gegenvorschlag die Ausweisung auch bei: Geiselnahme, Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz oder andere Straftaten, die eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe vorsehen (rechtskräftig verurteilt).

Im Gegensatz zur Initiative sieht der Gegenvorschlag eine Ausweisung nicht nur bei Missbrauch von Sozialversicherungen und Sozialhilfe vor, sondern auch bei Missbrauch von öffentlich-rechtlichen Abgaben oder Betrug. Im Gegensatz zur Initiative erfolgt eine Ausweisung nur, wenn eine Verurteilung von mindestens 18 Monaten vorliegt.

Weiter wird jeder Ausländer ausgewiesen, wenn er für eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren oder mehrere Freiheits- oder Geldstrafen von insgesamt mindestens 720 Tagen innert 10 Jahren verurteilt wird.

Der Gegenentwurf erwähnt ausdrücklich, dass bei der Ausweisung und dem Entzug der Aufenthaltsbewilligung die Grundrechte und Grundprinzipien der Bundesverfassung und des Völkerrechts zu beachten sind. Insbesondere ist der Grundsatz der Verhältnismässigkeit zu beachten. Der Gegenentwurf enthält kein Einreiseverbot.

Auswirkungen

Gemäss dem Bundesamt für Migration werden derzeit jährlich 400 Ausländer ausgewiesen. Mit der Annahme der Initiative stiege diese Zahl gemäss Initiativkomitee voraussichtlich auf 1500 an. Das Bundesamt für Migration geht hingegen von 1400 aus. Beim Gegenvorschlag gäbe es einen Anstieg auf 800 Ausschaffungen pro Jahr.

Argumente der Befürworter der Initiative

Die Befürworter der Initiative argumentieren, dass die Initiative Klarheit schaffe. Denn die Tatbestände, die zu einer Ausschaffung führen, seien klar aufgelistet.

Des Weiteren würden durch die Initiative gezielt kriminelle Ausländer bestraft. Rechtschaffende Ausländer seien in keiner Art und Weise davon betroffen.

Ausserdem führe sie zur noch besseren Integration der integrationswilligen und rechtschaffenden Ausländer, weil man sich weniger mit den kriminellen beschäftigen müsse.

Zudem würden die Schweizer Sozialwerke gestärkt werden, da Sozialbetrüger von den Bezügen ausgeschlossen würden.

Weiter argumentieren sie, der Gegenvorschlag sei zu schwammig. Die Formulierung „Grundprinzipien des Völkerrechts“ sei zu wenig aussagekräftig. Sie befürchten, dass damit gerechtfertigte Ausschaffungen letztlich verhindert würden.

Der Vorteil der Initiative gegenüber dem Gegenvorschlag liege zudem darin, dass beim Strafmass nicht Richter via Ermessen über eine Ausschaffung entscheiden können, sondern das begangene Verbrechen den Grund für die Ausschaffung darstellt.

Argumente der Befürworter des Gegenvorschlags

Gemäss den Befürwortern sei die Stärke des Gegenvorschlags, dass er die Anliegen der Initiative aufnehme und gleichzeitig das Völkerrecht respektiere. Zudem berücksichtige er die Verhältnismässigkeit.

Die Befürworter des Gegenvorschlags bemängeln an der Initiative, dass sie gegen Grundprinzipien des Völkerrechts verstosse. Die Schweiz hat sich verpflichtet, das Non-Refoulement-Prinzip anzuwenden. Dieses besagt, dass man Ausländer nicht in ihr Heimatland ausschaffen darf, wenn ihnen dort Folter oder Tod droht. Gemäss den Befürwortern des Gegenvorschlages würde die Initiative dieses Prinzip verletzen. Der Gegenvorschlag hingegen würde ausdrücklich dem zwingenden Völkerrecht Vorrang geben.

Die Ausweitung des Katalogs der Straftaten hat zudem neue Delikte erfasst. Weil nicht nur die Tat, sondern auch das Strafmass massgebend sind, könne dem Einzelfall besser gerecht werden.

Der Integrationsartikel sei nach Angaben der Befürworter ein echter Mehrwert, da ein solcher bis heute gar nicht existierte. Eine zukünftige Integrationsvereinbarung mit Ausländern hätte somit eine rechtliche Grundlage.

Argumente der Gegner beider Vorlagen

Gegner aus dem linken Lager vermissen eine echte Auseinandersetzung mit der Problematik der Ausländer der 3./4. Generation. Werden solche Personen ausgeschafft, würde diesen ein echter Bezug zum „Heimatland“ fehlen.

Eine weitere Kritik ist, dass mit dem Gegenvorschlag keine Lösung des Problems der Ausländerkriminalität erreicht werde, sondern nur auf Repression gesetzt werde. Die grundlegende Frage, wieso die Ausländer kriminell werden und wie man dies verhindern kann, werde nicht beantwortet.

Ein weiterer Nachteil sei die Einseitigkeit und Unverhältnismässigkeit des Straftat-Katalogs. Ungleich schwere Delikte wie Einbruch und Mord hätten durch die Initiative die gleiche Folge, nämlich die Ausschaffung.

Schliesslich bestehe keine Garantie dafür, dass die Schweiz durch die Initiative sicherer würde. Ausgewiesene Personen könnten in ihren Heimatländern womöglich sofort wieder freikommen und illegal in die Schweiz einreisen. Dies würde die Sicherheit mehr gefährden als ein in der Schweiz eingesperrter Krimineller.

Zu guter Letzt ist die Anwendung des neuen Rechts auf EU-Bürger durch die bilateralen Abkommen eingeschränkt. Diese stellen auf den Begriff der „Schutz der öffentlichen Ordnung“ ab, der beispielsweise beim Sozialhilfemissbrauch nicht gegeben wäre.

Literaturverzeichnis

Schweizerische Eidgenossenschaft. (2010). Ausweisung. Gefunden am 05. Oktober 2010 unter Link

Schweizerische Bundesverwaltung. (2010). Die von der Ausschaffungsinitiative verlangte Regelung fördert die Ungleichbehandlung nach Herkunft und verletzt das Völkerrecht. Gefunden am 05. Oktober 2010 unter Link

Schweizer Parlament. (2010). Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungsinitiative). Gefunden am 20. September 2010 unter Link

Schweizer Parlament. (2010). Verhandlungen. Gefunden am 05. Oktober 2010 unter Link

Schweizer Parlament. (2010). Bundesbeschluss über die Aus- und Wegweisung krimineller Ausländerinnen und Ausländer im Rahmen der Bundesverfassung (Gegenentwurf zur Volksinitiative «für die Ausschaffung krimineller Ausländer [Ausschaffungsinitiative]“). Gefunden am 20. September 2010 unter Link

Freisinnig-Demokratische Partei. (2010). Ausschaffungsinitiative. Gefunden am 20. September 2010 unter Link

Schweizerische Volkspartei. (2010). Parolen. Gefunden am 21. September 2010 unter Link

Neue Zürcher Zeitung. (2010). Straffälligkeit im nationalen Raster. Gefunden am 28. September 2010 unter Link

Neue Zürcher Zeitung. (2010). SVP setzt wieder auf Provokation. Gefunden am 05. Oktober 2010 unter Link

Ausschaffungsinitiative_Endversion.pdf – PDF

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