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Abstimmung 03.03.2013: Bundesbeschluss über die Familienpolitik

Der Bundesbeschluss über die Familienpolitik hat zum Ziel, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Vereinbarkeit von Familie und Ausbildung in den Zuständigkeitsbereich des Bundes zu legen.

Das Parlament hat den Verfassungsartikel ausgehend von einer parlamentarischen Initiative aus dem Jahr 2007 erarbeitet. Über diese Änderung wird nun aufgrund des obligatorischen Referendums abgestimmt. Dieser Text erklärt die Ausgangslage, die Änderungen und die Auswirkungen der Vorlage. Zudem werden die Argumente der Befürworter und der Gegner aufgezeigt.

Ausgangslage

Für die Familienpolitik sind hauptsächlich die Kantone und Gemeinden zuständig. Dies ist ein Merkmal der föderalistischen Struktur der Schweiz. In der Bundesverfassung ist heute geregelt, dass der Bund die Bedürfnisse der Familien berücksichtigen muss, Vorschriften zu den Familienzulagen erlassen kann und eine Mutterschaftsversicherung einrichtet. Es gibt jedoch noch keinen spezifischen Artikel in der Bundesverfassung zur Familienpolitik. Insbesondere steht in der Bundesverfassung nirgends, dass die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familie gefördert werden sollte. Auf Kantonsebene ist das Thema Familienpolitik uneinheitlich geregelt. Elf Kantone haben das Ziel der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Kantonsverfassung verankert. Achtzehn Kantone haben ein Ziel zur familienergänzenden Kinderbetreuung in der Kantonsverfassung oder im Gesetz verankert.

Was wird geändert?

Durch den Bundesbeschluss wird die Familienpolitik in der Bundesverfassung geregelt.

Dabei sollen neu der Bund und die Kantone die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung fördern. Dabei werden in erster Linie die Kantone verpflichtet, für ein bedarfsgerechtes Angebot an familienergänzenden und schulergänzenden Tagesstrukturen zu sorgen. Sollten die Bestrebungen der Kantone nicht ausreichen, muss der Bund Grundzüge festlegen, um die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familie zu fördern.

Der Grundsatz, dass der Bund die Bedürfnisse der Familie berücksichtigt, Massnahmen zum Schutz der Familien erlassen kann und Vorschriften zu den Familienzulagen erlassen und eine Mutterschaftsversicherung einrichtet, bleibt erhalten.

Auswirkungen

Durch den Verfassungsartikel erhält der Staat die Aufgabe, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. Dafür zuständig sind der Bund und die Kantone gemeinsam. Grundsätzlich ist noch unklar, welche Massnahmen sich daraus ergeben. Der Bund und die Kantone müssen nun gestützt auf dieser Grundlage Gesetze erlassen, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern. Die einzelnen Bundesgesetze dazu werden dem fakultativen Referendum unterliegen, d.h. 50‘000 Unterschriftsberechtigte können verlangen, dass das Volk über diese Gesetze abstimmt.

Die einzige konkrete Auswirkung ist die Verpflichtung (Beauftragung) aller Kantone, für ein ausreichendes Angebot an familienergänzenden und schulergänzenden Tagesstrukturen zu sorgen. Dies bedeutet nicht zwingend, dass die Kantone das Angebot selbst bereitstellen müssen. Wie dies die Kantone machen, ist vorläufig ihnen überlassen. Denkbar wäre die Bereitstellung von Kinderkrippen, Horten und Mittagstischen, um die Kinderbetreuung zu verbessern.

Falls die Kantone nicht ausreichend handeln, legt der Bund Grundsätze über die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung fest. Es ist jedoch nicht vollständig klar, was als „nicht ausreichend“ gilt.

Die finanziellen Auswirkungen für den Bund und Kantone sind schwer abzuschätzen. Sie hängen davon ab, welche Gesetze das Parlament auf Basis des Verfassungsartikels erlässt und wie stark die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder Ausbildung gefördert wird. Zudem hängt es davon ab, welches Angebot an familienergänzenden und schulergänzenden Tagesstrukturen als bedarfsgerecht definiert wird und wie weit man heute davon entfernt ist. Die Änderungen führen aber auf jeden Fall zu einer Erhöhung der staatlichen Ausgaben, eventuell aber auch zu zusätzlichen Einnahmen.

Argumente der Befürworter

Kindertagesstätten würden die Integration sowie die Sprach- und Sozialfähigkeiten der Kinder fördern. Werden solche Strukturen ausgebaut, würden nicht nur die Eltern profitieren, sondern auch die Kinder.

Die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördere die wirtschaftliche Entwicklung. Weiter führe eine höhere Arbeitsbeteiligung zu höheren Steuereinnahmen und zu mehr Beiträgen in die Sozialwerke.

Die Vorlage trage dazu bei, dass sich wieder mehr Paare für Kinder entscheiden würden. So könnten die Auswirkungen der aktuellen demografischen Entwicklung abgeschwächt werden.

Ein Verfassungsartikel zur Familienpolitik würdige die Bedeutung der Familie angemessen und habe zudem eine Signalwirkung auf unsere Gesellschaft.

Der Bundesbeschluss fördere zudem die Gleichstellung von Mann und Frau in der Familie und im Beruf.

Argumente der Gegner

Es werde ein zusätzlicher Aufgabenbereich für den Staat geschaffen. Daraus würde man zu viele Leistungsansprüche ableiten können. Der Sozialstaat werde ausgebaut und die Eigenverantwortung der Familien geschwächt.

Im Fokus der Familienpolitik sollen das Wohl des Kindes und die freie Wahl der Kindesbetreuung stehen. Die Vorlage konzentriere sich je-doch zu stark auf eine Fremdbetreuung der Kinder.

Die Vorlage widerspreche dem Mo-dell des liberalen Marktes. Es sei effizienter, die Bereitstellung von Kinderkrippen dem Markt zu über-lassen.

Die Familienpolitik werde zur Angelegenheit des Bundes erklärt. Die Souveränität der Kantone und Gemeinden werde dadurch unnötig beschnitten.

Durch die Zuteilung von neuen Auf-gaben ergäben sich zusätzliche Ausgaben für den Staat in noch unbekannter Höhe. Diese müssten durch Steuergelder finanziert werden.

Literaturverzeichnis

Bundesbüchlein (2013).

CVP (2013). JA zu Familien – JA zum CVP-Familienartikel! Gefunden am 13. 1. 2013 unter Link

Die Bundesversammlung – das Schweizer Parlament (2012). Volksabstimmung vom 3. März 2013. Gefunden am 30.Dezember 2012 unter Link

Gregor A. Rutz (2013). Nein zur Verstaatlichung der Familie. Gefunden am 9. Januar 2013 unter Link

Ja zur Familie (2012). Argumente. Gefunden am 30. Dezember 2012 unter Link

Michael Schoenenberger (2012). Familie als Staatsaufgabe. Gefunden am 3. Dezember 2012 unter Link

Michael Schoenenberger (2012). Familien gehören nicht in die staatliche Obhut. Gefunden am 30. Dezember 2012 unter Link

Norbert Hochreutener (2013). Mehr Kinder oder mehr Einwanderung. Gefunden am 9. Januar 2013 unter Link

Schweizerische Eidgenossenschaft (2009). Merkmale der Familienpolitik in der Schweiz. Gefunden am 13. 1. 2013 unter Link

Schweizerische Eidgenossenschat (2012). Familienfreundliche Arbeitsbedingungen. Gefunden am 13. 1. 2013 unter Link

Schweizerische Volkspartei (2012). SVP International: 3xNein am 3. März 2013. Gefunden am 30. Dezember 2012 unter Link

Text_Familienpolitik.pdf – PDF

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