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Abstimmung 08.03.2015: Volksinitiative „Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen.“

Bei der Initiative geht es darum, Familien zu entlasten. Dies soll erreicht werden, indem die Kinder- und Ausbildungszulagen von der Einkommenssteuer befreit werden.

Ausgangslage

Aktuell stellen Familien rund ein Drittel aller Haushalte dar. Diese sind oft auf zwei Einkommen angewiesen. Ein Drittel aller Kinder leben zudem in einkommensschwachen Familien, die durch verschiedene Massnahmen entlastet und gefördert werden. Dies sind einerseits steuerliche Massnahmen. So bezahlen rund die Hälfte der Haushalte mit Kindern keine direkten Bundessteuern. Andererseits gibt es auch Massnahmen ausserhalb des Steuerrechts. Beispiele sind verbilligte Krankenkassenprämien, vereinfachter Zugang zu Stipendien oder Erwerbsersatz bei Mutterschaft.

Seit Januar 2013 haben alle erwerbstätigen Eltern, sowohl selbstständig wie nicht selbständig erwerbende, Anspruch auf Familienzulagen (siehe „Einfach erklärt“). Nichterwerbstätige Eltern haben keinen Anspruch darauf, wenn sie ein Einkommen, bspw. Einkünfte durch Sozialbezüge, von mehr als 42‘120 Franken im Jahr erreichen.

Familienzulagen umfassen neben den Kinder- und Ausbildungszulagen noch weitere Zulagen, die jedoch kantonal unterschiedlich und durch Spezialgesetze geregelt sind. Die vorliegende Initiative zielt darauf ab, die Kinder- und Ausbildungszulagen von der Einkommenssteuer zu befreien, weshalb diese genauer erklärt werden.

Kinder- und Ausbildungszulagen sind Geldleistungen der Arbeitgeber an die Eltern. Dadurch soll das Einkommen der Eltern aufgebessert werden. Diese Zulagen sind ein Bestandteil des Lohnes und fallen deshalb unter die Einkommenssteuer.

Seit Januar 2009 gibt es für Kinder- und Ausbildungszulagen schweizweit Mindestsätze von 200 Franken pro Kind bzw. 250 Franken pro Jugendlichen in Ausbildung. Ein Teil der Kantone verlangt, dass die Arbeitgeber den Eltern einen Betrag, der über dem Mindestansatz liegt, zur Verfügung stellen.

Neben den beschriebenen Zulagen werden Familien zusätzlich dadurch entlastet, dass sie Abzüge von den Steuern machen können. Darunter fallen bspw. Abzüge für Kinderfremdbetreuung oder Abzüge für Versicherungsprämien pro Kind.

Die beschriebenen Massnahmen führen dazu, dass bereits heute bei der direkten Bundessteuer knapp 900 Millionen Franken pro Steuerjahr weniger eingenommen werden. Hinzu kommen Mindereinnahmen bei Kantonen und Gemeinden wegen der vorher erwähnten kinderbedingten Abzüge. Diese betragen schätzungsweise zusätzliche 2,2 bis 2,7 Milliarden Franken. Insgesamt belaufen sich die Mindereinnahmen für Bund, Kantone und Gemeinden also auf 3,1 bis 3,6 Milliarden Franken pro Jahr. Als Antwort auf diese Initiative wird der Bundesrat einen Vorschlag zur zielgerichteten Entlastung oder Förderung von Familien mit Kindern erarbeiten. Dabei sollen alternative Möglichkeiten mit dem Anliegen der Initiative verglichen und besonders die Kosten und Nutzen weiterer Vorschläge sowie die Zahl der betroffenen Familien berücksichtigt werden.

Was wird geändert

Die Annahme der Initiative verankert in der Bundesverfassung folgendes: „Kinder- und Ausbildungszulagen sind steuerfrei.“

Damit will die Volksinitiative, dass Familien mehr Geld zum Leben zur Verfügung haben.

Auswirkungen

Die Annahme der Initiative würde dazu führen, dass Kinder- und Ausbildungszulagen von der Einkommenssteuer befreit würden. Folglich hätten Bund, Kantone und Gemeinden knapp 1 Milliarde weniger Steuereinnahmen als heute.

Durch die Steuerbefreiung der Kinder- und Ausbildungszulagen würden insbesondere Familien aus dem Mittelstand und einkommensstarke Familien mehr Geld zum Leben zur Verfügung haben. Familien aus dem Mittelstand profitierten gemäss den Initianten nicht von staatlichen Unterstützungsleistungen, welche Familien mit tiefen Einkommen zukommen. Durch die Erwerbstätigkeit des zweiten Elternteils rutschen diese Familien oft in eine höhere Steuerklasse, womit ihre verfügbaren Einkommen gering bleiben.

Wie hoch die Entlastungen ausfallen würden, wäre von Kanton zu Kanton unterschiedlich: sie würde von der Höhe der Zulage sowie dem Betrag abhängen, ab dem Familien mit Kindern steuerlich belastet werden. Insgesamt würden von dieser Initiative einkommensstarke Haushalte, also vor allem Mittelstandsfamilien, am meisten profitieren, da bei ihnen wegen der Progression die Entlastung grösser ausfallen würde. Dieser Effekt würde noch verstärkt, weil die Zulagen in den Kantonen unterschiedlich hoch sind. Wo die Zulagen höher sind, würden die Familien mehr entlastet als in Kantonen, welche die Mindestbeträge verwenden.

Argumente der Befürworter

  • Es sei falsch, dass Kinder- und Ausbildungszulagen als Einkommensbestandteil gelten, denn die Zulagen dienten der teilweisen Kompensation der tatsächlich anfallenden Kinderaufzugs- und Unterhaltskosten und sollten nicht besteuert werden.
  • Die Mehrheit der Familien seien Mittelstandsfamilien, welche kaum von nichtsteuerlichen Massnahmen, wie Stipendien oder verbilligten Krankenkassenprämien, profitierten. Da die Kosten für Kinder wie Unterhalt, Ausbildung, oder entfallende Erwerbstätigkeit beträchtlich sind, müssten diese abgefedert werden. Daher sei ein Fokus auf Mittelstandsfamilien gerechtfertigt.
  • Die Arbeitgeber investierten jedes Jahr rund 5 Milliarden Franken in die Kinderzulagen, wovon der Staat 1 Milliarde wieder abschöpfe. Dies mache keinen Sinn.
  • Die Steuerbefreiung käme allen Familien zu Gute und würde sie sofort entlasten, unabhängig vom gewählten Lebens- oder Erwerbsmodell.
  • Auch Familien mit niedrigem Einkommen, die von der direkten Bundessteuer befreit sind, profitierten von der Initiative. Sie müssten weniger Kantons- oder Gemeindesteuer bezahlen. Zudem erhielten diese Familien einfacheren Zugang zu Vergünstigungen für tiefe Einkommen, da das steuerbare Einkommen tiefer ausfiele.

Argumente der Gegner

  • Bund und Kantone würden bereits viele Instrumente, Mittel und Möglichkeiten kennen, um Familien zu entlasten. Somit bestünde kein unmittelbarer Handlungsbedarf.
  • Die Initiative verursache grosse Steuerausfälle bei Bund, Kantonen und Gemeinden. Ein Konzept, wie dies gegenfinanziert werden soll, liege nicht vor. Eine allfällige Steuererhöhung zur Kompensation würde den Effekt der Initiative aufheben.
  • Die Initiative sei nicht zielgerichtet, weil eher besserverdienende Familien profitieren würden. Ausgerechnet jene Familien, die es am nötigsten hätten, würden leer ausgehen. Denn die Hälfte der Haushalte mit Kindern sei bereits von der direkten Bundessteuer befreit.
  • Die Steuerbefreiung der Zulagen widerspreche dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, da die Zulagen ein Bestandteil der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Familien sind. Nach der Argumentation der Initiative müssten eigentlich alle staatlichen Zulagen (wie die AHV, Subventionen) in der Folge steuerbefreit werden.
  • Die Initiative greife in die Zuständigkeiten der Kantone und Gemeinden ein. Die unterschiedlichen Regelungen tragen dem föderalistischen Aufbau der Schweiz Rechnung und würden unnötig gestört.

Literaturverzeichnis

Admin (2015). „Erläuterungen des Bundesrates zu den eidgenössischen Abstimmungen vom 08. März 2015“. Gefunden am 13.01.15 unter Link

Bundesamt für Sozialversicherungen BSV (2013). Familienzulagen: Häufig gestellte Fragen.“ Stand 1.1.2013. Gefunden am 13.01.15 unter Link

CVP. “Familie stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen.“ Gefunden am 13.01.15 unter Link

EVP (2014). „Ja zu Initiative „Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen.“ Gefunden am 16.01.2015 unter Link

FDP. „Nein zur Nein zur CVP Familieninitiative. Zielgerichtete Unterstützung von Familien statt Giesskannenprinzip.“ Gefunden am 23.01.2015 unter Link

Grüne Partei. „Nein zur Initiative ‚Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen‘.“ Gefunden am 23.01.2015 unter Link

NZZ (2014). „Falsches Mittel für ein hehres Ziel.“ Gefunden am 13.01.15 unter Link

NZZ (2014). Nationalrat lehnt CVP-Familieninitiative ab.“ Gefunden am 13.01.15 unter Link

Parlamentsdienste (2014). „Verhandlungen. Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen. Volksinitiative“. Gefunden am 09.01.15 unter Link

SP. “Familien stärken – Ergänzungsleistungen für Familien.“ Gefunden am 16.01.15 unter Link

Familien_st%C3%A4rken_final.pdf – PDF

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