Stempelsteuern, im Rahmen dieser Abstimmung genauer Emissionsabgaben, werden vom Bund für die Aufnahme von Eigenkapital von Unternehmen erhoben. Die Abgabe in der Höhe eines Prozents wird bei der Neugründung eines Unternehmens fällig. Emissionsabgaben sind ebenfalls bei der Erhöhung des Eigenkapitals zu entrichten.

Im Rahmen des Referendums gegen die Änderung des Bundegesetzes über die Stempelabgaben wird darüber entschieden, ob die Emissionsabgaben abgeschafft oder beibehalten werden sollen.

Ausgangslage

Erste Formen der Stempelsteuern wurden in Schweizer Kantonen schon 1798 eingeführt. Bundesweit erhoben werden sie seit 1917.  Das Schweizer Stimmvolk hat sich am 13. Mai 1917 mit 53,2% Ja-Stimmen für die Stempelsteuern ausgesprochen, auch vor dem Hintergrund des erhöhten Finanzbedarfs im Rahmen der Verteidigungsausgaben für den ersten Weltkrieg. Die Stempelsteuer wurde seitdem mehrfach ausgedehnt.

Doch die Abgaben stehen auch oft in der Kritik, insbesondere seit den 1980er-Jahren. 2012 wurde die Emissionsabgabe auf Fremdkapital (in Form von Obligationen) abgeschafft, und 12 Jahre lang, seit der Einreichung der liberalen Fraktion im Bundeshaus 2009, war eine entsprechende Abschaffung der Stempelabgaben im Parlament hängig. Schlussendlich wurde die parlamentarische Initiative mit Mehrheiten in National- und Ständerat angenommen. Allerdings wurde dagegen das Referendum ergriffen, welches am 18. November 2021 erfolgreich zustande gekommen ist. Daher wird am 13. Februar 2022 über die Vorlage abgestimmt.

Die Emissionsabgabe fällt im Rahmen einer Eigenkapitalschaffung und -erhöhung an. Dabei gilt ein Freibetrag von einer Million Franken; werden beispielsweise Aktien im Wert von 3 Millionen Franken herausgegeben, müssen auf 2 Millionen Franken Emissionsabgaben entrichtet werden, welche in diesem Fall 20’000 Franken betragen würden. Bei der Aufnahme von Fremdkapital, wie etwa einem Kredit, werden allerdings keine Abgaben fällig.

Ausgenommen von den Stempelsteuern sind gemeinnützige Unternehmen wie beispielsweise Wohnbaugenossenschaften und Transportunternehmen falls das Eigenkapital vom Staat kommt. Auch bei Sanierungen wird unter Umständen keine oder eine reduzierte Emissionsabgabe erhoben.

Durchschnittlich erhebt der Bund mit der Stempelsteuer knapp 250 Millionen Franken. Diese Form der Steuer, trotz ihres französischen Ursprungs, ist international wenig verbreitet und wird neben der Schweiz und Liechtenstein in Europa nur von Griechenland und Spanien erhoben. Im Jahr 2020 waren etwa 2’300 Unternehmen von der Abgabe betroffen.

Argumente der Befürworter

Bundesrat und Parlament befürworten die Abschaffung der Emissionsabgabe. Sie bremse die Schweizer Wirtschaft und belaste innovative Unternehmen auf Expansionskurs.

Die Stempelsteuer verteuere Investitionen, wodurch die Wirtschaft geschwächt und die Standortattraktivität der Schweiz geschädigt werde. Die Abschaffung der Abgabe würde das Wirtschaftswachstum stärken und Arbeitsplätze schaffen. Die Mindereinnahmen würden daher durch das zusätzliche Wachstum aufgewogen werden. Gerade in einer Krise seien Wachstumsimpulse entscheidend, weshalb die Stempelabgabe gegen eine antizyklische Finanzpolitik verstosse.

Auch steige das Risiko der Unternehmensverschuldung, da auf Fremdkapital keine solche Steuer erhoben werde. Daher hätten Unternehmen einen Anreiz, Kredite aufzunehmen, womit sie sich weiter verschuldeten und somit auch für die Gesamtwirtschaft ein Risiko darstellten.

Die Emissionsabgabe belaste vor allem junge Unternehmen, welche ihre Investitionen noch nicht über realisierte Gewinne finanzieren könnten. Sie sind auf die Erhebung von Eigenkapital angewiesen, wobei sie allerdings steuerlich belastet werden.

Darüber hinaus falle die Steuer unabhängig vom finanziellen Erfolg der Investitionen an, was die Unternehmen weiter belaste. Auch müsse dem Umstand Rechnung getragen werden, dass die OECD demnächst eine Mindeststeuer einführen könnte. Um im internationalen Steuerwettbewerb mitzuhalten, käme die Abschaffung der Emissionsabgabe gelegen.

Argumente der Gegner

Die Abschaffung der Emissionsabgaben käme hauptsächlich international tätigen Grosskonzernen, Banken und Versicherungen zugute. Die durch die Abschaffung der Abgabe ausfallenden Steuereinnahmen müssten letzten Endes von Bürgerinnen und Bürgern kompensiert werden, mit höheren Steuern oder weniger staatlichen Leistungen.

Es werde eine «Salamitaktik» angewandt, deren Ziel die Abschaffung von Steuern auf das Kapital und die Überwälzung der Steuerlast auf Einkommen und Konsum sei. Schon seit 25 Jahren würden Unternehmen von fortwährenden Steuersenkungen, insgesamt in der Höhe von 5 Milliarden Franken, profitieren, während die Mehrwertsteuer und Abgaben auf Bundesebene um ebenjene 5 Milliarden Franken gestiegen sind. Werde die Änderung des Bundesgesetzes angenommen, würden von den Befürwortern Anstrengungen unternommen, um alle Stempelsteuern abzuschaffen.

Ferner erhielten bei der Abschaffung der Emissionsabgaben 55 Grosskonzerne über 50% der Privilegien, während die KMUs leer ausgingen. Es seien nur 0,25% der Unternehmen in der Schweiz von der Emissionsabgabe betroffen, welche mit 1% zudem sehr tief angesetzt sei. Insbesondere Grosskonzerne in der Finanzbranche würden profitieren, da sie heute schon von der Mehrwertsteuer befreit seien.

Werde die Stempelsteuer abgeschafft, müsste das Volk für die fehlenden Einnahmen aufkommen, entweder durch höhere Einkommens- oder Mehrwertsteuern, oder durch den Abbau staatlicher Leistungen, etwa bei Prämienverbilligungen oder der Bildung.

 

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Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben


Quellen

Bundeskanzlei (2021). Referenden gegen die Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben (StG) und gegen das Bundesgesetz über ein Massnahmenpaket zugunsten der Medien zustande gekommen. Gefunden am 17. Januar 2022 unter https://www.bk.admin.ch/bk/de/home/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-85971.html

Bundesrat (2022). Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben. Gefunden am 17. Januar 2022 unter https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/abstimmungen/20220213/aenderung-des-bundesgesetzesueber-die-stempelabgaben.html

Bundesrat (2021). Erläuterungen des Bundesrates – Volksabstimmung vom 13.02.2022. Gefunden am 17. Januar 2022 unter https://www.admin.ch/dam/gov/de/Dokumentation/Abstimmungen/Februar2022/DE%20B%C3%BCchlein.pdf.download.pdf/DE%20B%C3%BCchlein.pdf

Eidgenössische Steuerverwaltung (2016). Steuerarten – Stempelabgabe. Gefunden am 18. Januar 2022 unter http://www.estv2.admin.ch/jubi/steuerarten-stempel-d.htm

Nein zum Stempelsteuer-Bschiss (2022). Nur noch Lohn, Rente und Konsum besteuern? Gefunden am 18. Januar 2022 unter https://stempelsteuer-bschiss.ch/wp-content/uploads/2021/12/SPS_Stempelsteuer_Factsheet_DE_.pdf

Parlament (2021). Stempelsteuer schrittweise abschaffen und Arbeitsplätze schaffen. Gefunden am 17. Januar 2022 unter https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20090503

SRF (2022). Abschaffung der Stempelsteuer: Befürworter wollen KMU stärken. Gefunden am 17. Januar 2022 unter

https://www.srf.ch/news/abstimmungen-13-februar-2022/gesetz-ueber-stempelabgaben/abstimmung-vom-13-februar-abschaffung-der-stempelsteuer-befuerworter-wollen-kmu-staerken

Swiss Banking (2021). Abschaffung der Stempelabgaben und Reform der Verrechnungssteuer. Gefunden 18. Januar 2022 unter https://www.swissbanking.ch/de/themen/steuern/stempelabgaben-und-verrechnungssteuer

Swissinfo (2021). Volksentscheid über Abschaffung einer Steuer für Grossunternehmen. Gefunden am 18. Januar 2022 unter https://www.swissinfo.ch/ger/13–februar-initiative-tabakwerbung_volksentscheid-ueber-abschaffung-einer-steuer-fuer-grossunternehmen/47197336

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