Wer als Gewinner beim Abkommen hervorgegangen ist, ist eigentlich vernachlässigbar. Viel wichtiger ist, dass mit diesem Vernunftentscheid das unkontrollierte Chaos wahrscheinlich verhindert werden kann. Bis die Mechanismen einigermassen greifen, werden aber Grossbritannien und die EU beim Handel an ihre Grenzen kommen. Für mich entscheidend ist aber, dass die Briten in einigen ganz wichtigen Punkten sich durchsetzen konnten, das heisst: keine automatische/dynamische EU-Rechtsübernahme, keine einseitige EU-Gerichtsbarkeit, der Europäischer Gerichtshof ist ausgeschlossen. Bei Streitigkeiten wird ein neutrales Schiedsgericht abschliessend entscheiden. Eine Guillotine-Klausel gibt es nicht und auch von der Personenfreizügigkeit sind die Briten befreit. Jetzt wäre es an der Schweiz, die noch offenen Verhandlungspunkte beim Rahmenabkommen entsprechend anzupassen. Ein Nachbessern bei der Unionsbürgerschaft, den staatlichen Beihilfen und dem Lohn-schutz reichen nicht. Die dynamische EU-Rechtsübernahme als auch der EuGH als abschliessende Gerichtsinstanz müssen zwingend aus dem Vertrag gestrichen werden. Ganz wichtig ist, dass der 1972 ausgehandelte Freihandelsvertrag dem Rahmenvertrag nicht unterstellt wird und somit unser wichtigstes Pfand im Zugang zum Binnenmarkt nicht zu einem «non valeur» verkommt!
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