Gemäss dem Common Understanding ((“Gemeinsame Erklärung”) werden in allen Binnenmarktabkommen mit der EU sogenannte “institutionelle Elemente” (Faktenblatt des Bundes, Dezember 2023) eingebaut. Diese institutionellen Elemente besagen, dass jedes Abkommen Klauseln beinhalten wird, welche die Schweiz im Bereich des Abkommens der EU-Gerichtsbarkeit unterwerfen.
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