Die Schweiz darf nie und nimmer einen Vertrag unterschreiben, der die Selbstbestimmung von Bund, Kantonen und Bevölkerung ausschaltet. Eine Entmachtung der Bürgerinnen und Bürger durch die automatische oder dynamische Übernahme von EU-Recht kommt ebenso wenig in Frage, wie die Anerkennung des obersten Gerichts der Gegenpartei als Schiedsrichter oder eine erpresserische Guillotine-Klausel.
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