Das Rahmenabkommen ist falsch aufgegleist. Der Europäische Gerichtshof, das Gericht der Gegenpartei, hätte bei Streitfällen zwischen der Schweiz und Brüssel das letzte Wort. Das widerspricht dem Völkerrecht. Dieses Schiedsgerichtsmodell ist für die Ukraine, Moldawien und Georgien entworfen worden. Wenn der Bundesrat das Abkommen unterschreibt und anschliessend geht die Volksabstimmung bachab, erleben wir den Worst Case. Besser wäre es, mögliche Szenarien ohne Denkverbote zu analysieren.
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