- Die Vorteile des vorliegenden InstA gleichen die Nachteile keineswegs aus. Das InstA vom 6. Dezember 2018 ist nicht im Interesse der Schweiz.
- Die Schweiz kauft die Katze im Sack. Die EU kann mit dem definierten Streitbeilegungsmechanismus ihre Ziele wirkungsvoll durchsetzen.
- Der Grossteil des grundsätzlichen Binnenmarktrechtes ist reines EU-Recht und unterliegt ohne Ausnahme der Auslegung des EU-Gerichtshofes (EuGH). Die Schiedsgerichte müssen die EuGH-Auslegung anwenden.
- Es ist unklar, welches Recht die EU für binnenmarktrelevant erklärt. Die EU kann die Gültigkeit ihrer Rechtsakte beliebig mit dem Hinweis „Binnenmarkt“ ausdehnen. Für die Schweiz ist das ein Fass ohne Boden.
- Die Unionsbürgerrichtlinie und die Koordination der Sozialversicherungen kann die EU auf Grundlage des InstA durchsetzen.
- Die bewährte Sozialpartnerschaft der Schweiz ist zu Ende.
- Die Kantone verlieren die Steuerhoheit und das Recht auf eine eigenständige Subventionspolitik.
- Die Absicht, das Freihandelsabkommen von 1972 ebenfalls dem InstA zu unterstellen, wird für die Schweiz klar negative Folgen haben.
- Mit dem InstA bindet sich die Schweiz unwiderruflich und wird zur EU-Handelskolonie.
- Die Schweiz verliert ihre Unabhängigkeit durch die Aufgabe der Eigenständigkeit bei der Zuwanderungspolitik, Sozialpolitik, Arbeitsmarktpolitik, Energiepolitik, Wirtschafts- und Handelspolitik sowie der Subventionspolitik.
- Die Schweiz verliert mit dem vorliegenden Entwurf des InstA das Wesen der direkten Demokratie.“
PRO LIBERTATE 3/19 vom Mai/Juni 2019
Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
Kommentare anzeigen Hide commentsHier kann jeder selbst zum Fazit kommen:
https://www.eda.admin.ch/dam/dea/de/documents/abkommen/Acccord-inst-Projet-de-texte_de.pdf
InstA im PowerPoint:
https://www.eda.admin.ch/content/dam/dea/de/documents/folien/Institutionelles-Abkommen-Powerpoint_de.pptx
Und hier:
https://www.eda.admin.ch/dam/dea/de/documents/abkommen/InstA-Wichtigste-in-Kuerze_de.pdf
Nein, Sie müssen das politisch bewerten. Sie müssen ja irgendwann einmal darüber abstimmen.
https://www.vimentis.ch/d/dialog/readarticle/rahmenabkommen-sicher-nein/
Sie sind auf dem richtigen Pfad und haben die Machtambitionen der EU-Eliten durchschaut. Wir müssen die Schweiz vor diesen reissenden EU-Wölfen bewahren.–
Meine Lösung wäre: die EFTA erweitern und als GEGENMODELL zur EU den anderen europäischen Ländern präsentieren.
Die EFTA ist überhaupt die Alternative zur EU.–
DAS sollten wir wieder vermehrt selbstbewusst nach aussen vertreten.–
Wieder einmal will die EU nur ihren Willen durchsetzen. Je mehr wir darauf eingehen, desto mehr Druck wird später kommen.
Die SVP-Bundesräte Parmelin und Maurer fordern einem Medienbericht zufolge, dass das Rahmenabkommen in der vorliegenden Form nicht unterzeichnet wird. In Brüssel ist aber klar: Es wird nicht nach- oder neuverhandelt.
Dass für die Schweiz praktisch kein Spielraum mehr vorhanden ist, bestätigte einmal mehr Martin Selmayr, der Generalsekretär der EU-Kommission, in der SRF-Sendung «Rundschau». Die Verhandlungen seien abgeschlossen, das Rahmenabkommen mit der Schweiz könne nicht nach- oder neuverhandelt werden, sagte der mächtigste EU-Beamte. Die Kommission erwarte von der Schweizer Regierung, dass diese sich bis Ende Juni für die Ratifizierung des Rahmenabkommens stark mache, so Selmayr.
Deshalb darf die Schweiz dieses Rahmenabkommen weder unterzeichnen, noch ratifizieren.
Neu verhandeln oder so lassen wie es ist.
Gemäss diesem Artikel von A.Schneider/ Pro Libertate dürfen wir kein Rahmenabkommen mit der EU unterzeichnen!– Keine Unterschrift, diesen Vertrag zurückweisen!–
Die bilateralen Verträge mit der EU (ohne Gilloutine-Klausel) genügen vollauf.–
Wir sollten die bilateralen Verträge dergestalt neu verhandeln, dass diese knechtende Gilloutineklausel wegfällt.–
Danach sollten wir getrost die Personenfreizügigkeit kündigen.
Die EU ist nicht mehr so mächtig, wie sie uns vorgibt, zu sein. Wegen des BREXIT fehlt in der EU Grossbritannien. Dieses muss auch ein neues Verhältnis zur EU finden.
Wir sollten Grossbritannien in die EFTA aufnehmen und auch weitere europäische Länder (Balkan, Russland) um so ein Gegengewicht zur EU zu schaffen und so noch mehr Länder animieren, aus der EU auszutreten.
Unsere Verhandlungs-Position gegenüber der EU wäre dann plötzlich eine Stärkere.
DAS wäre aktive Aussenpolitik einer souveränen Nation.–
Der Bundesrat hat sich gestern (7. Juni 2019) “für” das Rahmenabkommen ausgesprochen. Es könne ABER in der heute vorliegenden Version nicht unterzeichnet werden. So werde es an der Urne keine Zustimmung finden. In der Schweiz sitze “das Volk mit am Verhandlungstisch”. Bei den drei Themen Lohnschutz, Staatsbeihilfen und Unionsbürgerrichtlinie müsse mit der EU eine Lösung gefunden werden, die eine Mehrheit finde.
Der Bundesrat beschränkt sich auf diese drei Themen, die sich bei der Vernehmlassung herauskristallisiert haben. Weitere “Verbesserungen” sind seiner Ansicht nach nicht nötig, um bei den Abstimmenden eine Mehrheit für den Rahmenvertrag zu gewinnen. Mit dieser Einschätzung liegt er richtig.
Und ohne die drei Verbesserungen ist der Rahmenvertrag gestorben. Dann muss sich die Schweiz völlig neu orientieren.
Meine Meinung: Ich würde dem Rahmenvertrag sehr gerne zustimmen, kann das aber nicht, falls die Lohnkontrolle ungenügend bleiben sollte.
Ist dies jetzt die Meinung von Willibald v Wildenstein, Walter Beck oder Rudolf Oberli?
Schliesslich haben sie ja viele Namen aber immer den gleichen Still.
Das Rahmenabkommen” mit der EU darf so niemals unterzeichnet werden, oder die Schweiz schafft sich gleich selber ab. Nur schon die institutionellen Mechanismen der Rechtsentwicklung lassen in den Begründungen das Lügengebäude der EU gleich selber zum Einsturz bringen, dies wie folgt gut nachvollziehbar:
3. Institutionelle Mechanismen (Artikel 1)
Die institutionellen Mechanismen Rechtsentwicklung, Überwachung, Auslegung und Streitbeilegung stellen den eigentlichen Kernbestand des Abkommens dar: Rechtsentwicklung (Artikel 5 in Verbindung mit Artikeln 12-14): Damit der Marktzugang der Schweiz langfristig gesichert ist, müssen die Marktzugangsabkommen Schweiz-EU regelmässig an die relevanten Entwicklungen des EU-Rechts angepasst werden. Geschieht dies nicht, entstehen Rechtsabweichungen und damit Handelshürden, die den Marktzugang für Schweizer Akteure erschweren und diese benachteiligen. Laut Entwurf des institutionellen Abkommens verpflichten sich die Schweiz und die EU, relevante EU-Rechtsentwicklungen in die Abkommen zu übernehmen. Die Schweiz kann aber über jede Anpassung einzeln und in Übereinstimmung mit den verfassungsmässigen Entscheidverfahren beschliessen – das Referendumsrecht wird vollumfänglich gewahrt. Eine automatische Rechtsübernahme ist ausgeschlossen. Die Schweiz wird bei der Erarbeitung der relevanten Rechtsentwicklungen in der EU systematisch konsultiert und kann so ihre Anliegen frühzeitig einbringen (decision shaping). Ist die Schweiz nicht bereit, eine Weiterentwicklung zu übernehmen, kann die EU das Streitbeilegungsverfahren einleiten (siehe Streitbeilegung). Rechtsauslegung (Artikel 4): Die Schweiz und die EU legen die bilateralen Abkommen eigenständig und möglichst einheitlich nach völkerrechtlichen Grundsätzen aus. In die Abkommen übernommenes EU-Recht wird in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ausgelegt.
Jedes Abkommen mit einem “Vertragspartner” wo bei Differenzen diese die Gerichte des Vertragspartner zu 100 % in der Finalität selber entscheiden, kommt einem Unterwerfungs-Vertrag gleich. Das heisst nichts anderes als bedingungslose KAPITULATION, wie es 1945 Nazideutschland gegenüber den Allierten USA-Grossbritannien, UDSSR und Frankreich hat unterzeichnen müssen. Die Schweiz hat aber mit Nazideutschland von 1933-1945 rein nichts am Hut. .
Im übrigen hat die “EU-Demo-Diktatur” in eigener grösster Selbstüberschätzung gerade auch im Brexit-Verfahren bislang seine undemokratische, diktatorische “Fratze” exemplarisch recht deutlich gezeigt. Die Engländer jedenfalls lassen sich so etwas nicht mehr gefallen, und die Schweiz tut gut daran, dies ebenso zu halten.
https://www.vimentis.ch/d/dialog/readarticle/wahltaktik-und-rahmenvertrag/
Oberliga schreibt: “Abmachungen mit der EU über Lohnkontrollen spielen also so oder so keine Rolle mehr. Die Stimmbürgerinnen* können dem Rahmenabkommen zustimmen.”
Ob Abmachungen Sinn mit der EU Sinn machen ist eine Frage, das Rahmenabkommen hat aber andere
offene Fragen, nur wer auf die unten stehende Fragen mit ja antworten kann, sollte zustimmen:
Sind Sie für die automatische Wiederaufnahme des EU-Rechts?
Sind Sie für ausländische Richter am Europäischen Gerichtshof?
Sind Sie für die Anwendung der Richtlinie über die Unionsbürgerschaft in der Schweiz?
Sind Sie für die Abschaffung der Begleitmaßnahmen?
Sind Sie dafür, Kantonalbanken mit staatlicher Garantie aufzugeben?
hier höre ich auf, es gibt noch eine ganze Menge.
https://www.vimentis.ch/dialog/readarticle/rahmenabkommen-sicher-nein/
Ja nun, ob man mit einer 8-Tagesfrist tatsächlich hier zielführend handelt, kann man sehen wie man will.
Auf jeden Fall ist es schwierig, Unternehmen über Landesgrenzen hinweg oder mit komplizierten Rechtsformen tatsächlich mit Strafgeldern abschrecken zu können.
Wenn die Bussen zu gering sind oder die Kontrollen zu lasch, nimmt man den offenen Rechtsbruch in Kauf und nimmt die Bussen als Geschäftsrisiko auf die Portokasse (z.b LKW-Fahrten). Weil das alle andere auch tun, hat man schlechtere Chancen, wenn man korrekt handelt.