1. Sonstiges

Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit

JA zum Bun­des­ge­setz vom 17. Juni 2016 über steu­er­li­che Mass­nah­men zur Stär­kung der Wett­be­werbs­fähig­k​eit des Un­ter­neh­mens­stand​­orts Schweiz (Un­ter­neh­mens­steu​­er­re­form­ge­setz III) Mit die­ser Re­form wer­den aus­län­di­sche und in­län­di­sche Fir­men gleich be­steu­ert. Die Schweiz bleibt als Stand­ort wei­ter­hin at­trak­tiv und Ar­beitsplätze wer­den ge­schaf­fen. Dank die­ser Steu­er­re­form bleibt die Schweiz für For­schung und Ent­wick­lung in­ter­essant. Die In­no­va­ti­ons­kraft​ wird ge­för­der­t.

Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
Kommentare anzeigen Hide comments
Comments to: Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
  • Januar 17, 2017

    Mit der Reform können die Firmen Schuldzinsen abziehen, obwohl sie keine Schulden haben. Das nennt sich dann “zinsbereinigte Gewinnsteuer”. Das ist etwa so, wie wenn ich einen Kinderabzug machen kann ohne Kind. Oder Krankheitskosten abziehen, obwohl ich gesund bin. Ein Selbstbedienungsladen​ für Konzerne und deren Aktionäre irgendwo auf der Welt auf Kosten der Schweizer Bürger, die dann die Zeche zahlen müssen.

    Nein zur Unternehmenssteuerref​orm III.

    Kommentar melden
  • Januar 18, 2017

    Wer in der teuren, aber sicheren Schweiz meint, er könne alles steuerfrei erhalten, darf ruhig draussen bleiben! Erst, wenn klar aufgezeigt wird, wer die zukünftige Zeche bezahlt, kann man ruhig JA stimmen, wenn man es sich leisten kann diese zu übernehmen.

    Kommentar melden
  • Januar 22, 2017

    Herr Peyer

    Wenn in der USR III steht, dass ein Unternehmen, dass sich verpflichtet mind (z.B. 10 Jahre) in der Schweiz die grössten Investitionen tätigt, dann könnten wir über eine solche Steuer für solche Betriebe diskutieren.

    Klein​- und Mittelbetriebe, die hier in der Schweiz ihre Investitionen tätigen, Steuern bezahlen, Arbeitsplätze schaffen und der Schweiz tatsächlich einen “Profit” bringen, werden in dieser USR III kaum berücksichtigt.

    Es​ wird immer mit Arbeitsplätzen argumentiert, Klar, aber dann Zukunftssicher und nicht einfach für Schnellprofitdenker. Solche Firmen sollen erst beweisen, dass Sie auch zur Schweiz als Investitionsland stehen.

    Der SMI an der Börse (ohne Grosskonzerne) wäre durch die Decke gegangen, wenn nicht die Grosskonzerne dank internationalen Geschäften usw. diesen ins Minus oder auf “Mager” gedrückt hätten. Wer ist also somit der Motor unserer Schweizer-Wirtschaft?​ Grosskonzerne die sich dahin verlagern und Steuerermässigungen erhalten (für 1-2 Jahre) und schnell weg sind, wenn nicht eine USR IIII kommt, welche noch grössere Ermässigungen ergeben?

    Die USR III sowie die II ist lediglich eine Gewinnoptimierung der Inter-Multis, welche da Ihre Konzerngewinne erzielen.

    Kommentar melden
  • Februar 2, 2017

    Klaus J. Stöhlker PR-Berater schrieb auszugsweise folgendes über die USR lll:

    Die Unternehmenssteuerref​orm ist ein spätes Weihnachtsgeschenk an 24’000 ausgewählte Unternehmen der global orientierten A-Schweiz

    Bei einem Ja zu USR III ist die personell kleine A-Schweiz der Gewinner, die 96% B-Schweizer können nur hoffen, dass vom Tisch der neuen «Gnädigen Herren», die zu drei Vierteln aus dem Ausland stammen, etwas für sie abfällt. Das Schweizer Kapital hat sich dem angeschlossen.

    htt​p://www.infosperber.c​h/Artikel/Wirtschaft/​Unternehmenssteuerref​orm-USR-Hier-die-Chef​s-Dort-das-Volk

    Kommentar melden
    • Juli 19, 2021

      Der, Herr Huber, Stöhlker-Artikel, welchen Sie verlinken bringt kein einziges Argument. Nur Behauptungen und Verunglimpfungen verschiedener Befürworter.

      Aber ganz ohne ist sein Geschreibe nicht, es ist entlarvend gar, wenn er seine wahren Absichten durchscheinen lässt:

      “Bankperson​al kann man verlagern und entlassen, aber ein Volk kann man nicht von heute auf morgen auswechseln, es sei denn durch den Import von Zuwanderern; aber das braucht Zeit.”

      Vielleicht wäre es an der Zeit, solche Schnorri auszuwechseln…

      Kommentar melden

Kommentar schreiben

Neuste Artikel

  1. Finanzen & Steuern
NEIN zur Individualbesteuerung: Splitting-Modell ist tauglicher zur Abschaffung der Heiratsstrafe. Die Heiratsstrafe gehört zwar endlich abgeschafft – aber nicht via Individualbesteuerung. Die Individualbesteuerung ist extrem kompliziert und bestraft den Mittelstand. Die Individualbesteuerung würde auf einen Schlag 1.7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen auslösen, die alle bearbeitet und kontrolliert werden müssen. Damit wären in der ganzen Schweiz weit mehr als 2’000 neue Steuerbeamte nötig, die keine zusätzliche Wertschöpfung bringen, aber die Staatsquote zusätzlich erhöhen würden. Doch auch auf anderen Ämtern würde der administrative Aufwand stark steigen. Hinzu kommt: Die Individualbesteuerung privilegiert die Aufteilung der Erwerbstätigkeit zu je 50%. Ehepaare, die eine andere Aufteilung wählen, werden durch die Progression steuerlich massiv benachteiligt. Dies wäre ein Angriff auf den Mittelstand. Die Individualbesteuerung ist nicht praxistauglich. Mit dem SPLITTING haben wir eine Lösung, die sich bereits in zahlreichen Kantonen bewährt hat. Sie ist unkompliziert und schafft keine neuen Ungerechtigkeiten. Diese Lösung zur Abschaffung der Heiratsstrafe kann problemlos auch bei der direkten Bundessteuer eingeführt werden.
  1. Wirtschaft
Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan. Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan.

Bleiben Sie informiert

Neuste Diskussionen

Willkommen bei Vimentis
Werden auch Sie Mitglied der grössten Schweizer Politik Community mit mehr als 200'000 Mitgliedern
Tretten Sie Vimentis bei

Mit der Registierung stimmst du unseren Blogrichtlinien zu