„Wie das Problem der Staatsverschuldung dereinst gelöst wird ist offen. Aber eines ist sicher: Kein Staat wird seine Schulden je an die Notenbank zurückzahlen können! Diese Staats-schulden werden irgendwann abgeschrieben oder– noch eleganter – von den Notenbanken in nicht rückzahlbare, unverzinsliche (sogenannt ewige) Schulden umgewandelt. Die Eidgenossenschaft, die bisher alle Staatsausgaben aus Steuern finanzierte, erscheint in diesem Licht als Sonderfall. Doch in den nächsten Legislaturperioden wird sich auch bei uns jeder Finanzminister, gleich welcher Partei, mit der Gewinnablieferung, Vermögensbewirtschaftung und Governance der Nationalbank auseinandersetzen müssen. Die über 1000 Milliarden Franken Vermögen der Nationalbank und ihre mehr als 50 Milliarden Ausschüttungsreserven aus effektiven Kapitalerträgen sind Volksvermögen. Nötig sind gesetzliche Regeln für die Bewirtschaftung und die Gewinnabführung an Kantone und Bund. Das vom dreiköpfigen SNB-Direktorium eigenmächtig erweiterte Unabhängigkeitsdogma lässt sich auf Dauer nicht rechtfertigen. Es wäre geradezu eine Absurdität des Sonderfalls Schweiz, wenn künftige Historiker dereinst rückblickend berichten müssten: In allen westlichen Industriestaaten seien die Corona- und Finanz-Schulden durch die Notenbanken finanziert und später abgeschrieben worden. In der Schweiz jedoch hätte man sie durch die Steuerzahler und durch Kürzungen staatlicher Leistungen bezahlt. Das wäre ein zu hoher Preis für ein überholtes Dogma.“ (Rudolf Strahm in der BaZ vom 29.12.2020)
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