Ständerätin DIENER LENZ VERENA war am 19.06.1997 der Mei­nung, dass es sowas wie Ge­sund­heits- Epi­de­mien hier bei uns nicht geben kann, daher ver­langte sie deren Li­qui­die­rung.

1. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass geschützte (unterirdische) Anlagen keine glaubwürdige Antwort auf die heutigen und mittelfristig zu erwartenden Gefahren für die Gesundheit mehr sind?

2. Ist der Bundesrat bereit, die Vorschriften zum Bau und Unterhalt von Schutzplätzen in Spitälern und Heimen sowie von geschützten Operationsstellen mit Pflegeräumen (Gops) aufzuheben?

3. Falls der Bundesrat an seinen Vorschriften festhält, ist er bereit, sämtliche Kosten für diese Massnahmen zu übernehmen?

https://w​ww.parlament.ch/de/ra​tsbetrieb/suche-curia​-vista/geschaeft?Affa​irId=19971105

Ende 2018 wurden in der Schweiz 94 geschützte Spitäler und 248 geschützte Sanitätsstellen gezählt. Dabei handelt es sich um unterirdische Anlagen, welche Pflegeeinrichtungen angegliedert sind.

Nach einer Revision des Stationierungskonzept​es im Rahmen der per 1. Januar 2018 gestarteten Reform «Weiterentwicklung der Armee» (WEA) wurden bis auf den Standort Einsiedeln landesweit alle Militärspitäler aufgegeben.

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NEIN zur Individualbesteuerung: Splitting-Modell ist tauglicher zur Abschaffung der Heiratsstrafe. Die Heiratsstrafe gehört zwar endlich abgeschafft – aber nicht via Individualbesteuerung. Die Individualbesteuerung ist extrem kompliziert und bestraft den Mittelstand. Die Individualbesteuerung würde auf einen Schlag 1.7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen auslösen, die alle bearbeitet und kontrolliert werden müssen. Damit wären in der ganzen Schweiz weit mehr als 2’000 neue Steuerbeamte nötig, die keine zusätzliche Wertschöpfung bringen, aber die Staatsquote zusätzlich erhöhen würden. Doch auch auf anderen Ämtern würde der administrative Aufwand stark steigen. Hinzu kommt: Die Individualbesteuerung privilegiert die Aufteilung der Erwerbstätigkeit zu je 50%. Ehepaare, die eine andere Aufteilung wählen, werden durch die Progression steuerlich massiv benachteiligt. Dies wäre ein Angriff auf den Mittelstand. Die Individualbesteuerung ist nicht praxistauglich. Mit dem SPLITTING haben wir eine Lösung, die sich bereits in zahlreichen Kantonen bewährt hat. Sie ist unkompliziert und schafft keine neuen Ungerechtigkeiten. Diese Lösung zur Abschaffung der Heiratsstrafe kann problemlos auch bei der direkten Bundessteuer eingeführt werden.
  1. Wirtschaft
Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan. Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan.

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