1. Politisches System

Prognosen im Abstimmungsbüchlein: Man darf sie jetzt grundsätzlich als Fake-News bezeichnen.

Das Bundesgericht hat in seinem Urteil zur Frauenrentenalter-Abstimmung argumentiert, dass den Stimmberechtigten im Allgemeinen zugetraut werden könne, mit Prognosen richtig umzugehen. «Der Umstand allein, dass sich Prognosen im Nachhinein als unzutreffend oder falsch erweisen, stellt für sich genommen keine Irreführung der Stimmberechtigten und keine Verletzung der Abstimmungsfreiheit dar.»

Im Umkehrschluss folgt, dass die Gegnerschaft von Vorlagen aus dem Bundeshaus jederzeit ungestraft die vom Bundesrat und Parlament im Abstimmungskampf vorgelegten Prognosen als Fake-News bezeichnen darf.

Das sind schlechte Nachrichten für jene Kreise, die die direkte Demokratie noch zu schätzen wissen.

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