1. Finanzen & Steuern

Abschaffung des Eigenmietwerts: Positive Aspekte trotz grundsätzlicher Ungerechtigkeit gegenüber Mieter:innen

Der Eigenmietwert einer Wohnung ist ein „Nutzungsertrag“ und darum ein Naturaleinkommen. Dieses muss aus Gerechtigkeitsgründen besteuert werden, da Mieter:innen ein entsprechendes Kapitaleinkommen auf Vermögensanlagen auch versteuern müssen. Trotzdem hätte die Abschaffung des Eigenmietwerts auch positive Aspekte:

  1. Der Anreiz, die heute (zu) hohe Hypothekarverschuldung zu reduzieren, wird erhöht.
  2. Im Gegensatz zu Kapitalanlagen kann Immobilienvermögen nur schwer hinterzogen werden.
  3. Privates Wohneigentum wird gefördert. Zwei Drittel der Mieter:innen träumen von Wohneigentum. Auch die Altersvorsorge in Form von Wohneigentum wird gefördert.
  4. Es bleibt mehr Geld für Renovationen der eigenen Wohnliegenschaft; davon profitiert auch das Gewerbe.
  5. Die in der Abstimmungsvorlage vorgesehene Liegenschaftssteuer auf Zweitliegenschaften kann die absehbaren Einnahmenausfälle in den Berg- und Tourismuskantonen kompensieren.
  6. Die Steuererklärung würde für viele vereinfacht.
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