Die Personenfreizügigkeit ist kein Erfolgsmodell, sondern ein Freipass für jeden EU-Ausländer, die Schweizer Sozialwerke zu plündern. Selbst der Bund kam in seinem Bericht zur Personenfreizügigkeit zum Schluss, dass die Einwanderung für die Arbeitslosenversicherung wie auch für die Sozialhilfe ein Minusgeschäft sei, da dort vor allem Ausländer profitierten und quasi mehr bezögen als einzahlten.
Was hingegen die AHV angehe, so sei die Einwanderung ein voller Erfolg, versucht man beim Bund schönzureden. Ja: Wenn vorwiegend jüngere Personen einwandern, muss sich dies zwangsläufig positiv auf die AHV auswirken – zumindest kurz- und mittelfristig. Längerfristig haben auch diese Personen Anspruch auf eine AHV-Rente, obwohl sie gar nicht von Anfang an einbezahlt haben, lediglich mit Kleinstpensen beschäftigt waren oder von SozialhilfeDie Sozialhilfe, auch Fürsorge genannt, sichert die Existen... abhängig waren. Diese Personen haben dann alle eine minimale AHV-Rente, aber auch sie sind den Schweizern gleichgestellt. Mit anderen Worten: Reicht die minimale AHV-Rente nicht fürs Existenzminimum, haben die Betroffenen Anspruch auf Ergänzungsleistungen.
Kommt hinzu, dass die „Qualität“ der Einwanderer in den letzten Jahren massiv gelitten hat: Kamen mit der Einführung der Personenfreizügigkeit vorwiegend Hochqualifizierte wie Ärzte und Ingenieure, sind es heute schlecht qualifizierte Rumänen und Bulgaren.“ (NR M. Bircher)
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