1. Sozialpolitik & Sozialsysteme

AHV: Kaum einbezahlt, aber trotzdem hohe Ansprüche

Die Per­so­nen­frei­zü­gi​g­keit ist kein Er­folgs­mo­dell, son­dern ein Frei­pass für jeden EU-Aus­län­der, die Schwei­zer So­zi­al­werke zu plün­dern. Selbst der Bund kam in sei­nem Be­richt zur Per­so­nen­frei­zü­gi​g­keit zum Schluss, dass die Ein­wan­de­rung für die Ar­beits­lo­sen­ver­s​i­che­rung wie auch für die So­zi­al­hilfe ein Mi­nus­ge­schäft sei, da dort vor allem Aus­län­der pro­fi­tier­ten und quasi mehr be­zö­gen als ein­zahl­ten.

Was hingegen die AHV angehe, so sei die Einwanderung ein voller Erfolg, versucht man beim Bund schönzureden. Ja: Wenn vorwiegend jüngere Personen einwandern, muss sich dies zwangsläufig positiv auf die AHV auswirken – zumindest kurz- und mittelfristig. Längerfristig haben auch diese Personen Anspruch auf eine AHV-Rente, obwohl sie gar nicht von Anfang an einbezahlt haben, lediglich mit Kleinstpensen beschäftigt waren oder von Sozialhilfe abhängig waren. Diese Personen haben dann alle eine minimale AHV-Rente, aber auch sie sind den Schweizern gleichgestellt. Mit anderen Worten: Reicht die minimale AHV-Rente nicht fürs Existenzminimum, haben die Betroffenen Anspruch auf Ergänzungsleistungen.​

Kommt hinzu, dass die „Qualität“ der Einwanderer in den letzten Jahren massiv gelitten hat: Kamen mit der Einführung der Personenfreizügigkeit​ vorwiegend Hochqualifizierte wie Ärzte und Ingenieure, sind es heute schlecht qualifizierte Rumänen und Bulgaren.“ (NR M. Bircher)

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