1. Sozialpolitik & Sozialsysteme

AHV: Kaum einbezahlt, aber trotzdem hohe Ansprüche

Die Per­so­nen­frei­zü­gi​g­keit ist kein Er­folgs­mo­dell, son­dern ein Frei­pass für jeden EU-Aus­län­der, die Schwei­zer So­zi­al­werke zu plün­dern. Selbst der Bund kam in sei­nem Be­richt zur Per­so­nen­frei­zü­gi​g­keit zum Schluss, dass die Ein­wan­de­rung für die Ar­beits­lo­sen­ver­s​i­che­rung wie auch für die So­zi­al­hilfe ein Mi­nus­ge­schäft sei, da dort vor allem Aus­län­der pro­fi­tier­ten und quasi mehr be­zö­gen als ein­zahl­ten.

Was hingegen die AHV angehe, so sei die Einwanderung ein voller Erfolg, versucht man beim Bund schönzureden. Ja: Wenn vorwiegend jüngere Personen einwandern, muss sich dies zwangsläufig positiv auf die AHV auswirken – zumindest kurz- und mittelfristig. Längerfristig haben auch diese Personen Anspruch auf eine AHV-Rente, obwohl sie gar nicht von Anfang an einbezahlt haben, lediglich mit Kleinstpensen beschäftigt waren oder von Sozialhilfe abhängig waren. Diese Personen haben dann alle eine minimale AHV-Rente, aber auch sie sind den Schweizern gleichgestellt. Mit anderen Worten: Reicht die minimale AHV-Rente nicht fürs Existenzminimum, haben die Betroffenen Anspruch auf Ergänzungsleistungen.​

Kommt hinzu, dass die „Qualität“ der Einwanderer in den letzten Jahren massiv gelitten hat: Kamen mit der Einführung der Personenfreizügigkeit​ vorwiegend Hochqualifizierte wie Ärzte und Ingenieure, sind es heute schlecht qualifizierte Rumänen und Bulgaren.“ (NR M. Bircher)

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NEIN zur Individualbesteuerung: Splitting-Modell ist tauglicher zur Abschaffung der Heiratsstrafe. Die Heiratsstrafe gehört zwar endlich abgeschafft – aber nicht via Individualbesteuerung. Die Individualbesteuerung ist extrem kompliziert und bestraft den Mittelstand. Die Individualbesteuerung würde auf einen Schlag 1.7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen auslösen, die alle bearbeitet und kontrolliert werden müssen. Damit wären in der ganzen Schweiz weit mehr als 2’000 neue Steuerbeamte nötig, die keine zusätzliche Wertschöpfung bringen, aber die Staatsquote zusätzlich erhöhen würden. Doch auch auf anderen Ämtern würde der administrative Aufwand stark steigen. Hinzu kommt: Die Individualbesteuerung privilegiert die Aufteilung der Erwerbstätigkeit zu je 50%. Ehepaare, die eine andere Aufteilung wählen, werden durch die Progression steuerlich massiv benachteiligt. Dies wäre ein Angriff auf den Mittelstand. Die Individualbesteuerung ist nicht praxistauglich. Mit dem SPLITTING haben wir eine Lösung, die sich bereits in zahlreichen Kantonen bewährt hat. Sie ist unkompliziert und schafft keine neuen Ungerechtigkeiten. Diese Lösung zur Abschaffung der Heiratsstrafe kann problemlos auch bei der direkten Bundessteuer eingeführt werden.
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