Obwohl das Basler Strafgericht den Landesverweis eines verurteilten Algeriers anordnete, wird dieser wohl noch lange hierbleiben. Denn sein Heimatland weigert sich, ihn zurückzunehmen.
Kürzlich wurde ein 23-jähriger Algerier vom Basler Strafgericht wegen gewerbsmässigem Diebstahl, Körperverletzung und Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten und zu einem Landesverweis von 10 Jahren verurteilt. Dieses Mal haben die Basler Strafrichter nicht von der Härtefallklausel Gebrauch gemacht, dennoch bleibt der Algerier in der Schweiz – weil der algerische Staat die Ausschaffung verunmöglicht.
Es war dies bereits der zweite Landesverweis, der für den Verurteilten nicht vollzogen werden kann. Mit überheblicher Schnoddrigkeit verweigert das algerische Konsulat in Genf die Ausstellung von entsprechenden Papieren, und somit wird der Mann wohl noch viele Jahre in Basel-Stadt hängen bleiben, zumal ein entsprechendes Rayonverbot für die restliche Schweiz besteht. Jetzt fordert der Basler SVP-Grossrat Joël Thüring unter anderem die Zahlungseinstellung von Entwicklungsgeldern an Algerien, was sicher ein probates Mittel wäre, den nordafrikanischen Staat zum Einlenken zu zwingen.
Dies wird aber nie und nimmer passieren. Viel zu viele Beamte eidgenössischer Departemente und unzähliger Bundesämter schätzen den Tanz auf dem internationalen Parkett. Ob in Brüssel bei der EU, bei der UNO in New York oder bei einer der unzähligen globalen Konferenzen, geziemt es sich für Mitarbeitende von Bundesbern nicht, eine fremde Regierung mit so etwas Banalem wie dem Zudrehen des Geldhahns zu belästigen. Zumal das zu verteilende Geld sowieso schamlos dem Steuerzahler aus dem Sack gezogen wird.
Der wahre Clevere bei dieser Schmierenkomödie ist der algerische Staat. Natürlich müsste Algerien den Verurteilten zurücknehmen, doch sämtlichen Beteiligten dürfte klar sein, dass die Drohung, von der Entwicklungshilfe ausgeschlossen zu werden, nichts als heisse Luft ist. Weshalb also sollte Algerien einen Verbrecher zurücknehmen, auf dessen Anwesenheit man gut und gern verzichten kann?“ (Markus Melzl ehemaliger Kriminalkommissär und Sprecher der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt in BaZ vom 14.08.2020)
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