„Die landesweite Bevölkerung setzt sich zusammen aus 74,9 Prozent Schweizerbürger*innen und 25,1 Prozent ständiger ausländischer Wohnbevölkerung. Die Schweizer*innenmachen somit Dreiviertel der hiesigen Wohnbevölkerung aus und kommen für 49 Prozent aller Straftaten in Frage – und das eine Viertel an ständiger ausländischer Wohnbevölkerung ist ursächlich für 51 Prozent aller Verstösse gegen das Strafgesetzbuch.
Man hat entweder Mühe mit dem Dreisatzrechnen oder ist ideologisch dermassen verblendet, um nicht zu realisieren, dass auch die in unserem Lande lebenden Ausländer*innen eine höhere Deliktsintensität haben. Rechnet man schliesslich noch die reisenden Täter*innen aus dem Ausland und jene mit Asylstatus dazu, dann hat der Bürger und die Bürgerin das Recht, diese Tatsachen zu erfahren. (Markus Melzl in der BaZ vom 19.3.2021)
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