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Bundesgerichtsurteil: Nach 15 Jahren kann ausgezont werden.

Dieses Bundesgerichtsurteil wird zu einer Beschleunigung der Überbauung von unüberbauten Bauzonen führen. Die siedlungsnahen Grünflächen werden also noch schneller abnehmen als bisher.

Da heute wegen des Kulturlandschutzes verdichtet überbaut werden muss, werden die Möglichkeiten, ein freistehendes Einfamilienhaus zu erstellen, noch weiter erschwert.

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