1. Sonstiges

Corona beschleunigt Digitalisierung bei Geschäftsmodellen

Die Co­rona Pan­de­mie hat die Ar­beits­welt grund­le­gend ver­än­dert. Viele Fir­men müs­sen Ihre Ar­beits­mo­delle neu ü­ber­den­ken und einen Plan für den Not­fall parat ha­ben. Im Fokus steht dabei die Di­gi­ta­li­sie­rung von Pro­zes­sen. Die Krise stellt die Ge­schäfts­welt vor völ­lig neue Her­aus­for­de­run­ge​​n. Es muss so­wohl kurz­fris­tig als auch lang­fris­tig rea­giert werden.

Ein wich­ti­ger Be­stand­teil der Stra­te­gien be­steht aus der Ar­beit von zu Hause aus. Es wird davon aus­ge­gan­gen, dass in Zu­kunft die Ten­denz dabei bleibt und mehr aus dem Home Of­fice ge­ar­bei­tet wird. Mit­ar­bei­ter sind da­durch deut­lich fle­xibler. Das er­weist sich für viele Un­ter­neh­men als sehr wert­voll, denn in der heu­ti­gen Zeit ist Schutz, Si­cher­heit und Wohl­be­fin­den ein wich­ti­ger Fak­tor um neue Mit­ar­bei­ter an­zu­wer­ben und diese auch lang­fris­tig an das Un­ter­neh­men zu bin­den. Die Ver­ein­ba­rung von Ar­beit und Fa­mi­lie wird da­durch eben­falls erleichtert.

Außer­dem spielt die Di­gi­ta­li­sie­rung ver­schie­de­ner Pro­jekte eine wich­tige Rol­le. Dazu gehört die di­gi­tale Trans­for­ma­tion von Ge­schäftspro­zes­sen​​ und die Ein­führung von di­gi­ta­len Ser­vices, Ar­beits­me­tho­den und In­fra­struk­tu­ren. ​​­Die Co­rona Pan­de­mie macht so­wohl kurz­fris­tige als nach­hal­tige Ver­än­de­run­gen er­for­der­lich. Unter vor­ü­ber­ge­hen­den Än­de­run­gen gehören so zum Bei­spiel die Ver­le­gung von Be­schaf­fungs­stra­t​​e­gi­en. Diese sind nun ver­stärkt lokal und in­tern aus­ge­rich­tet. Als lang­fris­tige Re­ak­tion wird er­war­tet, dass Au­to­ma­ti­sie­rung,​​ Te­le­ar­beit, Ar­beits­be­rei­che mit ge­rin­ger Dichte und Si­cher­heits­vor­keh​​­run­gen im Lie­fer­pro­zess wei­ter­ge­führt wer­den.

Aber es ist nicht nur für etablierte Unternehmen wichtig ein geeignetes Geschäftsmodell zu erarbeiten, sondern auch für Start-ups. Um am Markt erfolgreich zu sein sollte das Geschäftsmodell kontinuierlich analysiert und bei Bedarf angepasst werden. Dabei ist es besonders wichtig zu wissen, wie sich das eigene Unternehmen von anderen unterscheidet. Ein geeignetes Geschäftsmodell kann durch verschiedene Konzepte erarbeitet und definiert werden. Aber was ist ein Geschäftsmodell eigentlich? Es gibt vor wie Kunden bedient und damit Geld verdient werden soll. Es ist ein grober Überblick über das Unternehmen. Wichtige Funktionen und Faktoren, die zum Erfolg führen sollen, sind darin benannt.

Ein häufig genutztes Business Model ist das Model Canvas. Durch seine verschiedenen Dimensionen ist es gut geeignet um zu verdeutlichen wie Werte geschaffen und damit Geld verdient werden kann. Das Model beinhaltet Schlüsselpartner, Schlüsselfunktionen und Schlüsselressourcen. Um das Geschäftsmodell genauer definieren zu können müssen noch weitere Aspekte wie zum Beispiel das eigene Werteversprechen, Kundenbeziehungen und Struktur der Kosten sowie Erlösquellen beachtet werden. Das Canvas Model ist sehr genau und eignet sich daher eher weniger, um jemand externen das Unternehmen vorzustellen.

Das Geschäftsmodell wird durch das magische Dreieck vereinfacht. Es bricht die wichtigsten Faktoren auf vier Ebenen herunter. Im Mittelpunkt steht die Zielgruppe. Die anderen Ebenen befassen sich mit dem Wertversprechen, der Wertschöpfung und Gewinnsteigerung. Durch diese vier Eckpunkte ist es möglich auch einer fremden Person das Geschäftsmodell verständlich zu erklären. Da sich die Marktbedingungen aber immer ändern können, ist es wichtig das Geschäftsmodell regelmäßig zu testen und anzupassen.

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NEIN zur Individualbesteuerung: Splitting-Modell ist tauglicher zur Abschaffung der Heiratsstrafe. Die Heiratsstrafe gehört zwar endlich abgeschafft – aber nicht via Individualbesteuerung. Die Individualbesteuerung ist extrem kompliziert und bestraft den Mittelstand. Die Individualbesteuerung würde auf einen Schlag 1.7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen auslösen, die alle bearbeitet und kontrolliert werden müssen. Damit wären in der ganzen Schweiz weit mehr als 2’000 neue Steuerbeamte nötig, die keine zusätzliche Wertschöpfung bringen, aber die Staatsquote zusätzlich erhöhen würden. Doch auch auf anderen Ämtern würde der administrative Aufwand stark steigen. Hinzu kommt: Die Individualbesteuerung privilegiert die Aufteilung der Erwerbstätigkeit zu je 50%. Ehepaare, die eine andere Aufteilung wählen, werden durch die Progression steuerlich massiv benachteiligt. Dies wäre ein Angriff auf den Mittelstand. Die Individualbesteuerung ist nicht praxistauglich. Mit dem SPLITTING haben wir eine Lösung, die sich bereits in zahlreichen Kantonen bewährt hat. Sie ist unkompliziert und schafft keine neuen Ungerechtigkeiten. Diese Lösung zur Abschaffung der Heiratsstrafe kann problemlos auch bei der direkten Bundessteuer eingeführt werden.
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Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan. Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan.

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