1. Sonstiges

EpG benötigt vorgängig Änderung der Bundesverfassung

Bundesrat Alain Berset (SP) hat im Mai 2013 in Genf die sog. ‘Länderspezifische Ko­ope­ra­ti­onss­tra​­te­gie’ mit der Welt­ge­sund­heits­or​­ga­ni­sa­tion WHO unterzeichnet. Ohne den Volkssouverän zu kon­sul­tie­ren, muss lei­der hinzu gefügt wer­den! Die sog. Schwei­zer ‘Qualitätsmedien, mit deren – für mich äusserst fragwürdigen Dach­or­ga­ni­sa­tion​ SDA. wel­che nach­weis­lich wich­tige In­for­ma­tio­nen be­wusst unterdrückt – haben diese In­for­ma­tion nicht in genügender Weise der Schwei­zer Öffentlichkeit zur Kennt­nis gebracht, wie eine ein­fache GOO­GLE-­Su­che er­gibt. Die Schwei­zer Me­dien ver­let­zen damit sträflichst ihre In­for­ma­ti­ons­pfli​cht gemäss Kodex des Presserats. Absicht?

Die WHO ist – wegen ihrer gut dokumentierten Nähe zur Pharmalobby – nicht eben für eine saubere, transparente Arbeitsweise bekannt, wie wir alle seit der sog. ‘Schweinegrippe 2009’ wissen, wobei die Hintergründe zu diesem Skandal von unserer Regierung (allen voran das Bundesamt für ‘Gesundheit’ BAG – ebenfalls im Zuständigkeitsbereich​ des EDI von BR Berset) nicht zfriedenstellend und öffentlichkeitsgerech​t aufgearbeitet wurden. Das Thema wird einfach totgeschwiegen und das BAG reagiert nicht auf entsprechende Anfragen – so einfach macht man es sich dort, trotz allen Lippenbekenntnissen. Eine unentschuldbare Nachlässigkeit, wie ich finde und ich vermute leider Vorsätzlichkeit dahinter. Und dieser Berset macht hin – arrogant, wie ich ihn kennen lernen musste (löscht eMails ungelesen!) und geht im Namen des Schweizer Volkes eigenmächtig schwer wiegende Zusagen ein. So wird Demokratie ad absurdum geführt, resp. vorsätzlich und bewusst ausgehebelt. resp. folgt die Globalisierungstenden​zen ergebene SP einem internationalem Trend zur Unterwanderung und letzlich Abschaffung der Demokratie (vergessen Sie nicht, dass die Sozialdemokratie ihre Wurzeln nachweislich im Marxismus hat).

Nun einige Monate später haben wir plötzlich über eine Gesetzesvorlage zum EpG abzustimmen, welche folgende Passage enthält:

 

“Bei der Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, gibt es Situationen in welchen die verfassungsmässig geschützten Grundrechte des Einzelnen beschränkt werden müssen. Hierbei kann die Anwendung von Zwangsgewalt erforderlich werden.

 

Das heisst, dass uns trotz gültiger Bundesverfassung Zwangsimpfungen mit ungetesteten Impfstoffen (wobei den Herstellern bereits Immunität vor rechtlicher Verfolgung gewährt wurde!) und Freiheitsentzug drohen. Man sollte es nicht schön reden, was die geneigten ‘Qualitätsmedien’ jedoch fleissig tun – ‘Presstituierte’, nenne ich diese Leute, die tatkräftig mithelfen, dass sich der betroffene Bürger keine saubere Meinung vor dieser Abstimmung aneignen kann und aufgrund vorgetäuschter ‘Tatsachen’ abstimmen wird. TAMIFLU z.B. ist mittlerweile berüchtigt, weil die seither gewonnen Erkenntnisse über Unwirksamkeit, resp. gravierende Schädlichkeit von NOVARTIS aktiv unterdrückt werden (googlen Sie mal ‘TAMIFLU Nebenwikungen/side effects’). Mit dem Stichwort VAERS finden Sie im Internet Hinweise zu häufigen und massiven Nebenwirkungen von Impfstoffen.

Bevor überhaupt eine Vorlage wie das EpG zur Abstimmung gelangen darf, muss die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft geändert werden und dazu braucht es erst eine Volksabstimmung. Denn wozu haben wir eine Bundesverfassung wenn diese mit medialer Hilfe einfach unterwandert werden kann? In diesen Fall können wir sie nämlich rollen und uns… (Sie wissen schon).

Die Schweiz befindet sich – nach meiner Auffassung – rechtstaatlich je länger je mehr auf einem üblen, beklagenswerten Weg. Ich bin für Souveränität und die Einhaltung der Bundesverfassung; Herr Bundesrat Berset – nehmen Sie dies bitte gebührend zur Kenntnis! “Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht” – hiess es einmal und genau diese ‘Symbolik’ scheint mir hinsichtlich der Abstimmung zum EpG dringlichst angzeigt. Sehen Sie sich auch diese Videobeiträge an:

“Gehört die Schweiz der globalen Pharma-Lobby?” und/oder “Anita Petek; Impfung: Sinn oder Unsinn?” (etwas arg lang, aber sehr, sehr bildend und höchst aufschlussreich)

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Comments to: EpG benötigt vorgängig Änderung der Bundesverfassung
  • September 13, 2013

    Herr Gloor

    Im Staatskundeunterricht​ hatten Sie wohl einen Fensterplatz.

    Viel​leicht lesen Sie mal die Bundesverfassung durch bevor Sie einen derartigen Unsinn verbreiten!

    BV, Art. 36

    1 Einschränkungen von Grundrechten bedürfen einer gesetzlichen Grundlage. Schwerwiegende Einschränkungen müssen im Gesetz selbst vorgesehen sein. Ausgenommen sind Fälle ernster, unmittelbarer und nicht anders abwendbarer Gefahr.

    Und diese gesetzliche Grundlage ist vorhanden! Eine Verfassungsänderung ist nicht nötig!!!

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    • Juli 19, 2021

      Das sehe ich anders.

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    • Juli 19, 2021

      …noch etwas (gesichtsloser) Herr Peter:

      SR 101, Art. 36 – Einschränkung von Grundrechten, Absatz 4:

      “Der KERNGEHALT der Grundrechte ist UNANTASTBAR”

      Leug​nen Sie, dass das FREIHEITSRECHT (SR 101, Art. 2, Absatz 1):

      “Die Schweizerische Eidgenossenschaft schützt die Freiheit und die Rechte des Volkes und wahrt die Unabhängigkeit und die Sicherheit des Landes.”,

      und SR 101, Art. 10 (Absatz 2) – Recht auf Leben und persönliche Freiheit:

      “Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit.”

      (insbesondere, wenn man schaut dass die körperliche Unversehrtheit durch eine Zwangsimpfung – she. VAERS – in nachweislich in Frage gestellt werden kann)

      und SR 101, Art. 31 (Freiheitsentzug), möglicherweise tangiert werden, Herr Peter? Ich erachte den KERNGEHALT (she. oben / insbesondere SR 101, Art. 10) für nicht mehr gewährleistet – daher muss ich Ihre Darstellung entschieden zurückweisen.

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    • Juli 19, 2021

      Unsinn, Herr Gloor

      Der Kerngehalt keines Grundrechts ist hier gefährdet! Wenn überhaupt werden nur in Ausnahmesituationen (im Falle einer gravierenden Epidemie) Grundrechte leicht tangiert! Und zwar weil es darum geht Menschenleben zu retten!

      Und dazu gibt es eben eine klare gesetzliche Grundlage, wie es die Verfassung verlangt!

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    • Juli 19, 2021

      Der Kerngehalt der Bundesverfassung ist sehr wohl gefährdet, wenn es zu einem Impfzwang kommt. VAERS (googlen Sie vielleicht mal!) dokumentiert zweifelsfrei, dass es zahlreiche Impfschäden gibt – daher ist die in der Bundesverfassung garantierte “körperliche Unversehrtheit” schlicht und ergreifend gefärdet – auch wenn Sie das noch nicht begriffen haben.

      Sie können sich gerne soviel impfen lassen, wie sie das für nötig halten – habe nichts dagegen… Das ist IHRE persönliche Freiheit. Für mich hingegen ist ein Zwang kategorisch abzulehnen.

      Was nützt uns eine Bundesverfassung, wenn sie ausgehöhlt und unterwandert wird? Das sind dann Zustände wie bereits in den USA, wo Bush sagte, dass die ‘Constitution’ nur “ein verdammtes Stück Papier” sei… Wollen Sie nicht umziehen?

      Ich finde die aktuelle Abstimmungsvorlage ist daher zumindest teilweise illegal und muss angepasst oder vorerst ausgesetzt werden.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Peter hier (http://www.youtube.c​om/watch?v=CTkNiJSonL​o) sehen Sie auf dem Original-Beipackzette​l, dass im Impfstoff PANDEMRIX (GSK) u.a. 5 Mikrogramm Quecksilber (Thiomersal – she. WIKI) enthalten ist. Das ist ein Nervengift – wollen SIE sich das gerne ‘zwangsspritzen’ lassen?

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    • Juli 19, 2021

      Herr Gloor

      Wenn Sie einen Mörder ins Gefängnis stecken, dann verletzten Sie auch dessen Grundrechte! Aber es besteht eben ein öffentliches Interesse und es gibt eine gesetzliche Grundlage!

      Im Falle einer Epidemie ist es eben auch von öffentlichem Interesse dass medizinsiches Personal geimpft ist.

      Es gibt zudem keinen Impfzwang! Informieren Sie sich richtig!

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    • Juli 19, 2021

      Herr Peter; Wenn Sie Sie ‘Äpfel mit Birnen vergleichen’ möchten, dann diskutieren Sie bitte mit sich selbst weiter…

      Was bitte ist die in meinem Beitrag oben fett hervorgehobene Formulierung Anderes als ein möglicher Impfzwang, Herr Peter?

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  • September 13, 2013
  • September 13, 2013

    Genau Herr Gloor dessen ist dringend nowendig und zwar der Hilfe Betroffener und nicht weiterer Drogen für Profitgierige, an der Nadel der Pharma hängedende Lobbyisten Arme(en)

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    • Juli 19, 2021

      Herr Amrein

      waren Sie abwesen, die Abstimmung über das rEpG ist Geschichte. Die Nachwehen werden vermutlich folgen.

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  • September 14, 2013

    Einmal mehr ein grosses Bravo für diese klaren Worte, Herr Gloor BPS!

    Die eifrig-hilflosen Beschimpfungen gewisser Schweiz-Bekämpfer hier im Forum sind Ihnen gewiss. Jede einzelne eine Bestätigung für die fehlenden Sachargumente dieser Herumwüter.

    Intere​ssanterweise sind es übrigens dieselben Schreihälse, die sich in anderen Blogs als versessene Deutschtümler offenbaren…

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