Swissair, UBS und kürzlich Lex USA: Es reicht!
In einem Kommentar habe ich vor einiger Zeit eine InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... zur Verhinderung ähnlicher Fälle gefordert. In diesem Beitrag werde ich das Problem kurz beschreiben, mögliche Ziele definieren und eine ersteIdee für eine InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... skizzieren. Möglicherweise motiviert die daraus entstehende Diskussion Mitbürger oder eine Partei zur Realisierung eines geeigneten Volksbegehrens.
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Das Problem
Beispiel Lex USA in der Sommersession:
Wieder ist praktisch eine ganze SessionDer Begriff Session stammt aus dem Lateinischen (sessio) und... für einzelne Banken draufgegangen. Wieder musste die Eidgenossenschaft schwerwiegende Fehler von Privaten ausbaden. Wieder wurden die wirklich Schuldigen nicht zur Kasse gebeten. Wieder wird das ParlamentDas Parlament ist in demokratischen Verfassungsstaaten die V... nichts unternehmen um weitere Notfallübungen zu verhindern oder die „to big to fail“ Problematik zu entschärfen.
Wie skrupellos und kriminell Nationen von der Privatwirtschaft ausgeraubt werden können, lässt sich hier auf knapp 4 Minuten zusammengefasst mithören: http://www.srf.ch/player/radio/popupaudioplayer?id=d3d9b775-c74e-4b33-b2fe-88e69174f25f&starttime=27.894
Am Beispiel Irlands ist offensichtlich, wie gefährlich Rettungsaktionen sein können. Dieses Thema ist also von grosser Relevanz. ParlamentDas Parlament ist in demokratischen Verfassungsstaaten die V... und BundesratDer Bundesrat der Schweiz bildet die Exekutive bzw. Regierun... sind nicht Willens und fähig die säumigen Schweizer Firmen an die Kandare zu nehmen: Hier muss eine VolksinitiativeDie Volksinitiative ist ein politisches Recht in der direkte... her!
Es wäre unklug und umständlich Notfallübungen gänzlich zu verhindern – Aber es ist durchaus möglich klare Bedingungen für Hilfe der Eidgenossenschaft zu stellen.
Die Ziele einer „To Big To Fail- Initiative“
Klare Bedingungen für die Hilfe der Eidgenossenschaft.
Jede Hilfe wird bezahlt.
Die Eidgenossenschaft soll endlich eine potente Feuerkraft in die Hand bekommen, welche jeden Privatwirtschafter zweimal überlegen lässt, ob er staatliche Hilfe in Anspruch nehmen will.
Die wahren Verantwortlichen dürfen nicht ungeschoren davonkommen.
Sie soll die Richtigen treffen ohne die Rechtschaffenen zu behelligen.
Sie soll es unattraktiv machen „to big to fail“ zu bleiben.
Sie soll lediglich künftige ähnliche Fälle wie Swissair, UBS und Lex USA abdecken. In solchen Fällen soll Hilfe zwar möglich sein – aber den betroffen Firmen muss gezeigt werden, wo der Hammer hängt!
Der Initativvorschlag
Die folgenden Bestimmungen gelten für alle privaten Schweizer Unternehmen:
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Einkünfte und Boni aller Art, welche den Betrag von 1 Million CHF je Dienstjahr überschreiten gehören neu zum „erweiterten Haftungsvermögen“. Im Falle einer ausserordentlichen Staatsintervention kann dieses Haftungsvermögen sofort zur Schadenstilgung eingefordert werden. Bezüger können die Forderung vermindern, wenn Sie Beweise für Ihre Unschuld/Rechtschaffenheit darbringen. Die Unternehmen passen ihre Arbeitsverträge in diesem Sinne an.
Die folgenden Bestimmungen gelten ausschliesslich für Unternehmen, welche ausserordentlichen Staatsinterventionen der Eidgenossenschaft in Anspruch nehmen:
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Alle ausserordentlichen Staatsinterventionen erfolgen auf Antrag der privaten Unternehmen. Jeder Antrag kann abgelehnt werden.
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Alle Hilfestellungen und Schäden (finanziell, politisch und rechtlich) werden in Rechnung gestellt. Dies gilt für Bundesratssitzungen, Kommissionssitzungen, Verhandlungssitzungen und Sitzungen der eidgenössischen Räte ebenso wie für alle anderen finanziellen Aufwände.
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Alle Kosten werden mit dem durchschnittlichen Zinssatz einer Hypothek verzinst. Das Bundesgericht bestimmt die Höhe der immateriellen Schäden.
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Solange diese Rechnungen nicht vollständig beglichen sind, kann die Eidgenossenschaft von einem Vetorecht bei Entscheidungen der Geschäftsleitung, Verwaltungsrat und der Aktionärsversammlung Gebrauch machen.
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Solange diese Rechnungen nicht beglichen sind, kann die Eidgenossenschaft Verkäufe anordnen der eine Aufteilung der Firma erzwingen.
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Die folgenden Bestimmungen gelten ausschliesslich für systemrelevante Schweizer Unternehmen:
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Die Eidgenossenschaft stellt Kriterien für „Systemrelevanz“ auf.
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Systemrelevante Unternehmen haben folgende Möglichkeiten:
A: Sie strukturieren sich so um, dass sie nicht länger diesen Kriterien entsprechen.B: Sie tun nichts und werden im Falle einer ausserordentlichen Staatsintervention voll belastet
C: Sie stellen einen Antrag auf „Systemrelevanz“ und bezahlen einen erhöhten Risiko-Steuersatz. Wird dieser Antrag angenommen, so wird im Falle einer ausserordentlichen Staatsintervention das erweiterte Haftungsvermögen maximal zu 50% eingezogen, immaterielle Schäden und Sitzungen werden nicht verrechnet, der Schuldzins ist tiefer und das Vetorecht endet nach dem Begleichen von 50% der Schadenskosten. Nach Erhalt von 50% der Schadenskosten erlischt das Recht auf Zwangsmassnahmen. Aus der Bezahlung des erhöhten Steuersatzes leitet sich kein Anspruch auf ausserordentlichen Staatsintervention ab.
Hilfe der Eidgenossenschaft zu beanspruchen ist nun ordentlich unattraktiv. Nun könnte es sein, dass sich private Firmen vor dem stellen eines Antrags drücken möchten. Stattdessen könnten sie Parlamentarier oder Magistraten dahingehend beeinflussen wollen, Ihnen Hilfe ohne negative Auswirkungen zukommen zu lassen. Mann möge mich einen Pessimisten nennen, dass ich meinen Mitmenschen soviel Schlechtigkeit zutraue…
Die folgenden Bestimmungen gelten im Betrugsfall:
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Wurden ausserordentliche Staatsinterventionen für einzelne Firmen ohne ordentlichen Antrag gewährt so gilt dies als schwerer Betrug.
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Es können alle Massnahmen nachträglich erfolgen und alle Kosten müssen zum doppelten Zinssatz verrechnet werden.
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Die Leitung der schuldigen Firmen wird mit Gefängnis bestraft.
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Parlamentarier und Magistraten welche einen solchen Betrug ermöglicht haben werden auf Lebenszeit aus allen politischen Ämtern ausgeschlossen.
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Kommentare anzeigen Hide comments1) Initiativen kann man nicht einfach fordern und andere finanzieren sie. Werden Sie Mitglied der SPS, wirken Sie dort mit und finanzieren Sie die Initiative, Herr Michel! Unter zwei Mio CHF läuft da nichts.
2) Meinen Sie “Too big to fail” ?
Grüezi Herr Wildenstein
1) Doch doch, das geht. Sehen sie ja hier. Das ist Job der Parteien. Wenn die SPS diesen Zug verschläft ist ihr nicht zu helfen und die Menschen werden sich weiter den Minders und Blochers anschliessen. Die SPS hat jetzt zwei Jahrzehnte geschlafen.
2) Huch, Korrekt & Merci