1. Sonstiges

Herr Vasella hätte die 72 Millionen erhalten

… wenn nicht dank der Minder-Initiative unser Volk zutiefst sensibilisiert wäre.

Der Novartis-Verwaltungsr​at hatte die Abgangsentschädigung – das Geschenk – von 72 Millionen Schweizer Franken an seinen Vorsitzenden Vasella als berechtigt, als notwendig, als in Übereinstimmung mit den Statuten erklärt. Überrascht von dem Aufschrei, der Entrüstung die von links bis rechts unser Land erfasste, kapitulierten die Verwaltungsräte und annullierten das Zahlungsversprechen. Denn – sogar auf den vom Tagesgeschehen abgehobenen Vorstands- und Verwaltungsratsetagen​ machte sich die Erkenntnis breit, dass im Vorfeld der Minder-Initiative solche Machenschaften falsch sind. Schleunigst zurückrudern war die Losung, damit sich der Zorn legt, damit die Initiative gegen solche und andere Abzocker doch noch bachab geht. Später dann können wieder hohe Boni und Entschädigungen ausgeschüttet werden.

Da gibt es nur eines: Ein herzhaftes, überzeugtes „Ja“ für die Minder-Initiative – zum Wohle unserer Wirtschaft, unserer Banken  unseres Landes!

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Comments to: Herr Vasella hätte die 72 Millionen erhalten
  • Februar 25, 2013

    Sie fahren ja einen schönen Zickzackkurs Herr Meyer. Zum Thema Asylanten kopieren Sie einfach mehrere Seiten aus der Weltwoche. Bei der Minderinitiative reiten Sie auf der Welle der Empörten und wollen Aufgrund einzelner, weniger von den massiven Nachteilen welche die Minderinitiative für die Wirtschaft bringt ablenken. Lassen Sie sich doch zur Minderinitiative auch von der Weltwoche belehren. Diese Initiative hätte keinen einzigen Franken von Vasellas Bezügen verhindert und auch Entschädigungen für ein Konkurenzverbot werden weder mit der Initiative noch mit dem Gegenvorschlag verboten.
    Der Volkszorn wird aber leider über die vernünftigen Argumente siegen.

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    • Juli 19, 2021

      Hr Amsler: Sie scheinen bei der Minderinitiative nicht so klar zu verstehen um was es geht.
      Die Minder-Initiative hätte die Vasella-Bezüge nicht verhindert ? Quatsch ! Es ist vorgesehen im Text auch mit Strafbestimmungen dass geldwerte Leistungen irgendwelcher Art verhindert/zurückgefo​rdert werden können! Text lesen !
      Zudem soll das Organ- und Depotstimmrecht verboten werden. Seit über 10 Jahren !!!! (10 Jahre !!) wird an einem neuen Aktienrecht gebastelt. Ein Punkt wird jetzt eingeführt: Das Organ- und Depotstimmrecht wird verboten. Das wird unabhängig eingeführt ob Minder-Initiative Ja oder Nein oder Gegeninitiative eingeführt egal was der Stimmbürger stimmt. Das Abstimmungsverhalten an einer Aktionärsversammlung wird sich somit ändern.

      Zudem gibt es noch den Sachverhalt dass eine Firma die grossen Aktionäre mit geldwerten Leistungen besticht damit diese im Sinne des Verwaltungsrates/Gesc​häftsleitung abstimmen.
      Wie eine Firma die Aktionäre mit Geld und anderen Leistungen besticht damit die Aktionäre im Sinne der Firma Geschäftsleitung/Verw​altungsrat abstimmen berichtet ein Insider:
      Zitat:
      Im Vorfeld von GV’s namhafter CH-Unternehmen habe ich erlebt wie CEO’s (Namen nenne ich hier nicht) persönlich die grössten Aktionäre besucht haben, um sicherzustellen, dass die Anträge mehrheitsfähig sind. Darunter waren auch namhafte Vorsorgeeinrichtungen​ die “besucht” wurden. Die “Treuhänder” dieser Vorsorgeeinrichtungen​ wurden dann angehalten, ihre Stimme im Sinne des VR abzugeben; dies notabene mit Geld, das nicht ihnen, sondern den Destinatären gehörte. Der “Zufall” wollte es dann, dass zustimmendes Abstimmungsverhalten wie folgt belohnt wurde: 1) durch persönliche Vorab-Zuteilung im Falle von IPO’s; 2) durch äusserst günstige Hypothekarkonditionen​; 3) durch Einladungen an Luxus-Events (inkl. Hotelübernachtung und Flug); 4) durch Beförderung im Falle nachhaltig-konformen Verhaltens mit entsprechendem Lohnsprung; 5) durch anteilige “Rücküberweisung” sog. Retrozessionen… So wurden die Stimmen “gekauft”. Damit hatte man diese Exponenten im Boot und die Stimmen für sicher.
      Daher gibt es am 3. März nur eine Antwort: Ein deutliches JA zur Minder-Initiative, damit diese Selbstbereicherung von Gesetzes wegen aufhört. Der indirekte Gegenvorschlag ist nur im Interesse des status quo und gibt dem Laien den Anschein, man habe das Problem gelöst; tatsächlich geht dann die Sauhäfeli/Saudeckeli – Mentalität weiter.

      Die deutsche Zeitschrift Spiegel hat schon mehrere solche Fälle aufgedeckt. In Deutschland strafbar.
      Komisch: das ist strafbar. Der Gesetzgeber in der Schweiz müsste eigentlich dazu handfeste Gesetze erlassen, macht aber nichts.
      Und selbstverständlich wird Beeinflussung auch im Falle Novartis so gelaufen sein.
      Mit der Abschaffung Organ/Depotstimmrecht​ ändert das garantiert!

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