Offenbar nimmt die Nachfrage nach Büroräumlichkeiten in der Schweiz wieder stark zu. Dies deutet auf eine Abnahme des Homeoffice hin. Das wäre schade.

Viele Beschäftigte schätzen die Möglichkeit, flexibel zu Hause zu arbeiten. Aus betrieblicher Sicht gibt es ebenfalls Vorteile – so wirkt sich beispielsweise eine erhöhte Zufriedenheit der Mitarbeitenden positiv auf das Betriebsergebnis aus. Mit wirksamen steuerlichen Anreizen und weiteren geeigneten gesetzlichen Regelungen sowie fairen Vereinbarungen auf der betrieblichen Ebene wäre das Homeoffice auch nach der Pandemie für alle ein Gewinn, für Beschäftigte, Betriebe und die Gesellschaft insgesamt, nicht zuletzt durch eine verbesserte Ökobilanz aufgrund wegfallender Arbeitswege.

Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
Kommentare anzeigen Hide comments
Comments to: Homeoffice ade?

Kommentar schreiben

Neuste Artikel

  1. Sicherheit & Kriminalität
Bergsteiger:innen und Skitourengänger:innen sind Hasardeur:innen. Offenbar leben wir heute in einer Welt voll von Zynikern und Egoisten. Denken diese Hasardeur:innen nicht an ihre Familien, Freunde, Bekannten und nicht zuletzt an die Gefahren für die Rettungskräfte? Gewisse Menschen muss man vor sich selber schützen wie kleine Kinder. Aber ich stelle ernüchtert fest: Verantwortungsbewusstsein, Fürsorglichkeit und Rücksichtnahme verabschieden sich langsam aus unserer Gesellschaft.
  1. Umwelt, Klima & Energie
Unwetter und Bergstürze in den Alpenregionen drängen zum Rückzug ins Mittelland! Bei den hohen Subventionen für die Erhaltung und Wiederherstellung von Infrastrukturen in den Alpenregionen darf man schon fragen, ob wirklich jedes Bergtal optimal erschlossen, erhalten und entwickelt werden soll. Die Bergkantone sollten sich einmal konzeptionell Gedanken machen, welche Täler über eine geordnete Abwanderung „passiv saniert“ werden könnten.
  1. Aussenpolitik
Das Common Understanding ist das Trojanische Pferd der bilateralen Verträge! Gemäss dem Common Understanding (("Gemeinsame Erklärung") werden in allen Binnenmarktabkommen mit der EU sogenannte "institutionelle Elemente" (Faktenblatt des Bundes, Dezember 2023) eingebaut. Diese institutionellen Elemente besagen, dass jedes Abkommen Klauseln beinhalten wird, welche die Schweiz im Bereich des Abkommens der EU-Gerichtsbarkeit unterwerfen.

Bleiben Sie informiert

Neuste Diskussionen

Willkommen bei Vimentis
Werden auch Sie Mitglied der grössten Schweizer Politik Community mit mehr als 200'000 Mitgliedern
Tretten Sie Vimentis bei

Mit der Registierung stimmst du unseren Blogrichtlinien zu