1. Finanzen & Steuern

Inflationsbekämpfung: Nicht im Interesse der meisten Politiker:innen!

Die Hauptschuldigen an der Inflation sind die Staaten (EU, Regierungen und Parlamente mit ihrer extensiven Ausgabenpolitik und Schuldenwirtschaft) und ihre Handlanger, die staatlich gesteuerten National- oder Notenbanken – die eigentlich für die Geldwertstabilität sorgen müssten – mit ihrem Hang (Zwang?) zur Geldvermehrung, d.h. der explosiv steigenden Herstellung von billigem Geld. Die dauernde Geldvermehrung erhöht den Wohlstand nicht, sondern untergräbt die Geldwertstabilität.

Dass die Inflation nicht besser bekämpft wird, liegt im Interesse der meisten Politiker:innen. Das Geldausgeben für ihre eigenen Herzensangelegenheiten bringt ihnen Stimmen im kommenden Wahlkampf. Die dadurch ausgelöste zunehmende Verschuldung der Staatshaushalte ist ihnen hingegen egal, denn Staatsverschuldungen werden durch die fortlaufende Geldentwertung automatisch getilgt.

Aber die Rentner:innen sind benachteiligt, denn ihre praktisch gleichbleibenden Rentengelder haben immer weniger Kaufkraft. Auch die Sparer:innen werden wegen den mickrigen Sparzinsen durch die Inflation und die Banken kalt enteignet.

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  1. Wirtschaft
Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan. Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan.

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