1. Wirtschaft

JA zum Covid-19-Gesetz:Aber nur bis zur Versicherungspflicht

JA zum Co­vi­d-19-­Ge­setz: Aber nur bis eine Ver­si­che­rungs­pfli​cht für Un­ter­neh­mun­gen des Wahl­be­darfs besteht!

Die Covid-19-Epidemie zeigt mit aller Deutlichkeit auf, welche Branchen und Bereiche in einer Epidemie, aber mit grosser Wahrscheinlichkeit auch in einer „normalen“ Wirtschaftskrise, besonders betroffen sind. Es sind dies samt und sonders Branchen und Bereiche des Wahlbedarfs (Kultur, Events, Gastronomie, Tourismus, Sport, Medien, etc.). Diesen wird jetzt mit dem Covid-19-Gesetz von der öffentlichen Hand finanziell geholfen.

Damit ein solcher Anspruch nicht ein weiteres Mal, bei einer nächsten Epidemie oder gar einer „normalen“ Wirtschaftskrise geltend gemacht wird, werden Sozialpolitiker*innen​ aller Parteien die mangelnde soziale Abdeckung von Erwerbsrisiken überprüfen müssen. Neben der geltenden Arbeitslosenversicher​ung mit der hocheffizienten Kurzarbeitsentschädig​ung braucht es eine Versicherung gegen Erwerbslosigkeit für Selbstständige, Scheinselbständige, 1-Personenfirmen, Künstlerkollektive. Sie sparen sich heute Beitragsleistungen an die Arbeitslosenversicher​ung, doch in dieser Krise beziehen sie enorme Sonderleistungen aus Steuergeldern. Nach Einführung einer erweiterten obligatorischen Erwerbsersatzversiche​rung für alle soll strikt nur noch Entschädigung erhalten, wer auch Beiträge einbezahlt hat.

Die Versicherungsbranche hat sich für eine obligatorische Pandemieversicherung stark gemacht. Doch die Idee ist politisch nicht mehrheitsfähig. Das Finanzdepartement des Bundes hat beschlossen, das Konzept nicht weiterzuverfolgen. Deklarierter Hauptgrund: Es fehle derzeit an klaren Anzeichen, «dass die Unternehmen eine Pandemieversicherung in dieser Art wollen». Das ist eine defätistische Haltung, die so nicht widerstandslos hingenommen werden darf.

Im Weiteren ist durch eine Kürzung von öffentlichen Unterstützungsmitteln​ dafür zu sorgen, dass die wirtschaftliche Bedeutung von krisenanfälligen Unternehmungen nicht noch weiter wächst, um das Risiko von weiteren Schadenersatzzahlunge​n für die öffentliche Hand zu reduzieren.

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