JA zum PMT-Gesetz: Reine Stimmungsmache der Gegner
Die Gegner des Gesetzes warnen vor der «Aushebelung der Rechtsstaates und der Aufhebung der Unschuldsvermutung». Dies ist reine Stimmungsmache. Das Schweizerische Strafgesetz kennt den Tatbestand der strafbaren Vorbereitungshandlung, wobei bestraft werden kann, wer planmässig konkrete technische oder organisatorische Vorkehrungen zu einer schweren Straftat trifft. Und hier schliesst das neue Terrorgesetz eine wichtige Lücke, weil es zu einem früheren Zeitpunkt greift und nicht erst zur Anwendung kommt, wenn der Point of no Return bereits überschritten ist.
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