BGI JA: Verlieren dadurch Schweizer Unternehmen den Zugang zum EU-Markt?
Das ist eine viel gehörte, aber absurde Aussage. Das Freihandelsabkommen von 1972 garantiert den Schweizer Unternehmen den Zugang zum EU-Markt und auch die Welthandelsorganisation WTO schützt die Schweiz vor diskriminierenden Massnahmen der EU. Für den freien Zugang zu einem ausländischen Markt ist weder die Rechtsübernahme noch die Personenfreizügigkeit nötig, wie das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und China zeigt.
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