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JA zur BGI: Verlieren wir den Zugang zum EU-Markt?

BGI JA: Ver­lie­ren da­durch Schwei­zer Un­ter­neh­men den Zu­gang zum EU-Markt?

Das ist eine viel gehörte, aber absurde Aussage. Das Freihandelsabkommen von 1972 garantiert den Schweizer Unternehmen den Zugang zum EU-Markt und auch die Welthandelsorganisati​on WTO schützt die Schweiz vor diskriminierenden Massnahmen der EU. Für den freien Zugang zu einem ausländischen Markt ist weder die Rechtsübernahme noch die Personenfreizügigkeit​ nötig, wie das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und China zeigt.

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