In der Schweiz gilt die sogenannte Kostenmiete. Der Vermieter darf keinen übersetzten Ertrag aus der Mietsache erzielen. Der erlaubte Mietzins soll sich nach den Kosten des Wohnungseigentümers inklusive Hypothekarzins richten. Für neu vermietete Objekte gilt ein Rendite-Deckel von 2 Prozent über dem Referenzzinsatz.
Immer wieder verweisen die Hauseigentümer:innen bei Mietzinserhöhungen auf Art. 269 a. OR, wonach Mietzinsen im Rahmen der orts- und quartierüblichen Mietzinse liegen dürfen. Dieser Paragraf ist eine Einladung an die Hauseigentümer:innen zum Missbrauch bei Neubauten oder bei Mieterwechsel.
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