1. Gesundheitswesen

Medikamente: Gleiches zu ungleichen Preisen

 

In Schweizer Apotheken gibt es Medikamente mit einem Doppelleben. Sie werden unter einem Namen, aber gewissermassen mit unterschiedlichen Vornamen vertrieben. Beispiele sind etwa Fluimucil und Fluimucil Erkältungshusten oder Schmerzmittel wie Spedifen und Dolo Spedifen. Die Absicht der Pharmafirmen ist immer die gleiche: Bei Preis und Werbung mehr herausholen.

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Ei​n Beispiel ist das Hustenmittel Solmucol von Herstellerin IBSA. Eine Schachtel mit 10 Brausetabletten Solmucol 600 kostet Fr. 6.30. Weil das Medikament auf Verschreibung von der Kasse bezahlt wird, ist der Preis reguliert. Das Schleimlösemittel ist rezeptfrei erhältlich, doch wer ohne Rezept in die Apotheke geht, muss aufpassen. Dort steht in den Regalen auch das praktisch gleich verpackte Solmucol Erkältungshusten. Es enthält den gleichen Wirkstoff in der gleichen Dosis.

 

 Doch dann enden die Gemeinsamkeiten. Die kleinste Packung umfasst nicht 10, sondern nur 7 Tabletten. Und sie kostet mehr. Bei der Basler Anfos-Apotheke etwa wird sie für Fr. 11.60 verkauft. Pro Tablette ist das 163 Prozent mehr. Manchmal werden auch Zehnerpackungen verkauft, doch selbst diese sind noch rund 60 Prozent teurer.

 

 Für​ die Herstellerin bedeutet der Vertrieb mit dieser Dachmarkenstrategie nicht nur, dass sie unterschiedliche Preise verlangen kann. Sie kann auch das Werbeverbot umgehen, das für kassenpflichtige Produkte gilt. Solmucol Erkältungshusten gilt als eigene Marke ohne Kassenpflicht und darf beworben werden

 

Kons​ument​enschützer kritisieren die Tricks der Pharma-Firmen. Zwischen den Untermarken bestehe eine grosse Verwechslungsgefahr, sagt Sara Stalder, Geschäftsführerin der Stiftung für Konsumentenschutz. Auch könne es nicht sein, dass über Umwege für Produkte geworben werden könne, die von den Krankenkassen bezahlt werden müssen. Sie verweist auf die Arzneimittel-Werbever​​ordnung. «Man sollte da eine Bestimmung mit aufnehmen, dass Medikamente nicht beworben werden dürfen, wenn sie die gleiche Marke verwenden wie kassenpflichtige Produkte.»

Ins gleiche Horn bläst Helsana-Sprecherin Borchart: Es läge an der Zulassungsbehörde Swissmedic, solche missbräuchlichen Praktiken zu verbieten oder im Einzelfall für ein verschreibungspflicht​​iges Arzneimittel einen anderen Namen einzufordern.

 

 Qu​elle:

  

http://ww​w.schweizams​onntag.c​h/ressort/wir​tschaft​/medikamente_g​leiche​s_zu_ungleichen​_prei​sen/

 

Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
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Comments to: Medikamente: Gleiches zu ungleichen Preisen
  • April 19, 2015

    Die meisten Hersteller argumentieren auf Anfrage, es handle sich bei den Zwillingsprodukten um separate Marken mit je einer eigenen Zulassung. Juristisch gesehen stimmt das. Die Zulassungsstelle Swissmedic akzeptiert sehr ähnliche Marken als eigenständige Produkte. Namen, die den gleichen «Markenkern» verwendeten, seien erlaubt, sagt Swissmedic-Sprecher Peter Balzli.

    Dieses Argument überzeugt mich nicht.

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  • Oktober 11, 2016

    Auch die Konsumentenschutz-Org​a​nisationen wenden sich bereits lange gegen diese Preispolitik – leider bisher mit wenig Erfolg.

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