1. Sicherheit & Kriminalität

Möchtegern-Hoover Lauber: Mehr Muppetshow als FBI

Traurige Zu­stände in der Bun­des­an­walt­schaf​t:

“Geheime” Treffen von Lauber mit der FIFA

Unprotokollierte​ Trefffen mit “unbekannten” Personen

Strafverfahr​en, die an der Verjährung scheitern.

Bundesanwä​lte, die mehr Zeit vor Gericht verbringen, anstatt selber zu ermitteln.

Bundesanwä​lte die von Gerichten als befangen erklärt von Fällen zurückgezogen werden müssen.

Bezug von Anwälten (Lorenz Erni), die auch für Verdächtige des FIFA-Falles arbeiten.

Bundesanwäl​te wie Lauber, die wegen Sanktionen (8% Lohnentzug) vor Gericht ziehen mit dem besagten Anwalt Lorenz Erni.

Hier liegt Schein und Sein weit auseinander. Solange Lauber in seinem Amt ist, wird niemand die Bundesanwaltschaft ernstnehmen und jede Ermittlung wird von Beginn an unter Generverdacht stehen. Jeder gute Anwalt wird darauf setzen, die Ermittlungen lächerlich zu machen mit Verweis auf den Möchtegern-Hoover Lauber.

Höchste Zeit für einen Neuanfang, mit jemanden, der nicht belastet und nicht für sein Amt unbrauchbar ist.

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  1. Wirtschaft
Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan. Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan.

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