Absicht oder peinliches Versehen?
Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) sendete vor Kurzem eine E-Mail an alle Internet-Provider mit der Aufforderung der Aktivierung der Netzsperren zum 1. Juli 2019. Nachdem bereits 2018 das Geldspielgesetz verabschiedet wurde, plante die Spielbankenkommission die technischen Spezifikationen für die Netzsperren zu veröffentlichen. Diese richten sich gegen ausländische Online-Casinos. Das Dokument sollte eine Art Anleitung beinhalten, wie die Provider die Sperre durchführen können. Bei der Veröffentlichung unterlief der Kommission jedoch ein kleiner Fehler, der sogleich für viele Lacher im Internet sorgte.
Das PDF, das die Spezifikationen beinhalten sollte, war nämlich leer. Lediglich das Wort ,,Testpdf‘‘ befand sich im Dokument. Wie es zu diesem Fehler kommen konnte, ist bisher nicht ganz klar. Auf den sozialen Medien wird jedoch wild über die möglichen Gründe spekuliert. Nach der Aufruhr im Internet hatte die Spielbankenkommission Stellung genommen.
Auf der Homepage fand sich ein Schreiben aus dem hervorgeht, dass sich die Dokumente, und demnach auch das PDF vom 14. bis 30. Juni 2019 in der Testphase befinden. Die technischen Spezifikationen waren aus diesem Grund den E-Mails an den Internet-Providern angehängt. Dennoch ist nicht klar, was es mit dem leeren PFD auf sich hat, bzw. wieso es überhaupt auf die Seite gestellt worden ist.
Worum dreht es sich beim Geldspielgesetz?
Das seit 2018 gültige Gesetz erlaubt es nun auch Schweizer Casinos unterschiedliche Geldspiele, wie beispielsweise Blackjack, Roulette oder Poker online anzubieten, wie das Online Magazin berichtete. Die Netzsperre für Internet-Provider soll jedoch dafür sorgen, dass es Internetnutzern nicht mehr möglich ist auf ausländische Online-Glücksspiele zuzugreifen. Kunden ist es somit lediglich möglich auf Schweizer online-Casinos zu spielen. Welche Glücksspiel-Anbieter von der Sperre betroffen sind, wird von der Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) festgelegt.
Für die Kommission bedeutet dies, dass sie beliebige Konkurrenten inländischer Casinos auf die Liste setzen können, wie beispielsweise PokerStars oder Partypoker. Die Internet-Provider werden durch das Gesetz gezwungen eine entsprechende Sperre dieser Webseiten durchzuführen. Das Gesetz samt der Verordnungen gilt seit dem 1. Januar 2019. Für viele, die aus der Schweiz auf ausländische Glücksspiel-Anbieter zugreifen bzw. deren Webseite aufrufen möchten erhalten eine Meldung darüber, dass der Zugriff aus der Schweiz seit dem 21. Januar 2019 nicht mehr möglich ist.
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Kommentare anzeigen Hide commentsDen Nutzern sei hier der Opera Bowser empfohlen, der hat VPN integriert und damit ist diese unnütze Sperre (Zensur) ohne Aufwand umgangen.
Die Frage sei erlaubt, wurde auch daran gedacht und vorsorglich im Gesetz verankert, dass bei der leichten Umgehung dieses VERBOTES im heutigen INTERNET, ebenso eine Sanktionsmöglichkeit mit Pfeffer scharfen Bussen verankert worden sind? Ansonsten wäre ja das ganze Theater, die Abstimmung schlussendlich ein Schuss i.d. Ofen.
Die Idee ist nicht Spielcasinos sondern das WEB ist für die Medien spürbar lässtig geworden.
Sie verlieren Einfuss, also Macht, nebst Geld. Und das geht so gar nicht, meinen sie, also Zensur
Nein natürlich nicht. Zum Glück ist die Sperre nur für die Provider verbindlich. Wir Nutzer dürfen zur Zeit noch um die Sperre herum surfen. Aber das zeigt auch wie idiotisch dieses Heimatschutzgesetz ist, gleichzeitig aber Tür und Tor für weitere Sperren öffnet.
Bald darf man auch nicht mehr ins Ausland fahren um in einem Casino zu spielen? oder wie