Sollten sich mutmasslich ehrverletzende Schimpfwörter, wie sie Hansi Voigt gebrauchte, als rechtmässig in Kauf zu nehmende Kollateralschäden für gewählte Politiker:innen durchsetzen, würden hierzulande einige Dämme brechen.
Die Entschädigung, welche Nationalrät:innen beanspruchen dürfen, wäre dann in der Tat eidgültig eine «Schafseckelzulage», wie sich der verstorbene frühere Bildungsdirektor Alfred Gilgen jeweils auszudrücken pflegte.
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