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Schutzklausel bei der Personenfreizügigkeit ist nötig.

“Dem Vernehmen nach kommen die Verhandlungen unter anderem nicht voran, weil die Schweiz die Idee einer Schutzklausel bei der Personenfreizügigkeit eingebracht hat: Wobei die Idee alles andere als neu ist: Sie steht als Artikel 14.2. im Freizügigkeitsabkommen (FZA), das die EU und die Schweiz 1999 unterzeichnet haben In Artikel 14.2 heisst es: Sollte die Zuwanderung in der Schweiz zu «schwerwiegenden wirtschaftlichen oder sozialen Problemen» führen, dann wären «Abhilfemassnahmen» gestattet.

Natürlich hat die Schweiz, der EU ergeben, als wären wir ein Volk von Pudeln, von dieser Schutzklausel noch nie Gebrauch gemacht. Warum sollten wir auch? Seit Einführung der Personenfreizügigkeit im Jahr 2002 ist die Bevölkerung der Schweiz ja bloss um fast zwei Millionen gewachsen. Ein Klacks, eine Quisquilie, Finzelkram. Ob Cassis und seine Unterhändler daran glauben oder sie nur taktisch so vorgegangen sind: Jedenfalls haben sie recht. Die Schweiz muss dringend das Gespräch über eine Schutzklausel suchen, die wir auch anwenden dürfen, ohne scheel angesehen zu werden, als hätten wir uns gerade Russland angeschlossen Und so schwer kann es nicht sein, die EU zur Einsicht zu bringen. Wenn es nämlich einen Sonderfall gibt, was die Folgen der europäischen Personenfreizügigkeit anbelangt, dann ist das die Schweiz. Kaum ein Land ist mehr davon betroffen.” (Somms Memo vom 20.6.2024)

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