1. Aussenpolitik

Schweiz Im UNO-Sicherheitsrat: Ende der Neutralität?

Wie kann man als Ver­mitt­ler zu “Schur­ken­staa­ten” auf­tre­ten, wenn man im Si­cher­heits­rat Sank­tio­nen gegen den Iran, Nord­ko­rea, Ve­nen­zue­la, etc be­für­wor­tet?

Wie kann man noch in Konflikten wie Bergkarabach als “neutraler” Ort für Vermittlungen auftreten, wenn z.b Sanktionen gegen Ascherbaidschan/Armen​ien oder beteiligte Kriegsparteien befürwortet werden?

Wie kann man noch einem Konflikt wie Algerien/Frankreich vermitteln wenn man im Sicherheitsrat per Sicherheitsrat zb. Frankreich/Algerien verurteilt?

Wie kann man in Russland noch als “neutraler” Staat betrachtet werden, wenn man im Sicherheitsrat für Sanktionen gegen Russland eintritt?

Wie kann man in China als “neutraler” Staat betrachtet werden, wenn man im Sicherheitsrat für Sanktionen eintritt z.b bei den Uiguren und den “Umerziehungszentren”​?

Die Schweiz ist gerade vom 30-Jährigen Krieg und den folgenden Kriegen verschont geblieben, weil man stehts den Versuchungen von Ruhm und Ehre auf dem Schlachtfeld ferngeblieben ist und sich mit Soldverträgen begnügt hat.

Comments to: Schweiz Im UNO-Sicherheitsrat: Ende der Neutralität?

Neuste Artikel

  1. Wirtschaft
Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan. Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan.

Bleiben Sie informiert

Neuste Diskussionen

Willkommen bei Vimentis
Werden auch Sie Mitglied der grössten Schweizer Politik Community mit mehr als 200'000 Mitgliedern
Tretten Sie Vimentis bei

Mit der Registierung stimmst du unseren Blogrichtlinien zu