Die EU hat soeben eine Regelung eingeführt, wonach schwere Verstösse gegen Menschenrechte mit Einreisesperren, mit dem Einfrieren von Vermögenswerten oder dem Verbot von wirtschaftlicher Hilfeleistung sanktioniert werden können. Die Sanktionen können sich gegen Personen, Firmen oder Organisationen richten, die Menschenrechtsverletzungen begangen oder unterstützt haben oder auf andere Art daran beteiligt sind. Die Schweiz könnte sich dem anschliessen. Sie wäre dann nicht alleinige Zielscheibe von Gegenmassnahmen Chinas.
Chinas Rolle im europäischen Markt wird zunehmend kritisch gesehen, insbesondere was Subventionen in Europa tätiger chinesischer Unternehmen durch den chinesischen Staat betrifft. Die Europäische Kommission hat nun einen Vorschlag vorgelegt, wie drittstaatliche Subventionen neutralisiert werden sollen.
Die Schweiz muss auch eine Debatte darüber führen, was für ausländische Investoren generell nicht käuflich ist. Das gilt insbesondere für Unternehmen, bei dem letztlich immer der Staat mit einem Plan dahintersteht, wie das bei China der Fall ist. Deutschland zum Beispiel, das auch exportstark ist und sich als Innovationsgesellschaft versteht, verschärfte die Bedingungen für ausländische Firmenübernahmen.
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