Die Mitbestimmung des Volkes ist ein zentraler Aspekt unserer direkten Demokratie. Gerade darum müssen wir aber sorgfältig mit ihr umgehen. Wenn wegen allem und jedem das Volk an die Urnen bemüht wird, dann muss man sich nicht wundern, wenn die Stimmbeteiligung immer tiefer sinkt. Grundbuchverwalter und Notare vollziehen Verwaltungsakte mit einem gewissen Grad an eigenem Ermessen, vergleichbar mit Steuerbeamten, Mitarbeitern des Sozialamtes oder des RAV. Es ist deshalb für mich nicht nachvollziehbar, weshalb die einen der Volkswahl unterliegen sollen, die grosse Mehrheit der anderen aber nicht. Da keine von diesen Funktionen gesetzgeberische oder richterliche Funktionen innehaben, braucht es meiner Meinung nach keine Wahl durch das Volk. Vom Volk gewählt werden sollen richtigerweise weiterhin Parlamente, Regierungen und Richter. Mit einem JA zur Abschaffung der Volkswahl für Notare und Grundbuchverwalter im Kanton Thurgau schneiden wir einen alten unnützen Zopf endlich ab.
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