1. Sonstiges

Sorgsamer Umgang mit Volksrechten

Die Mit­be­stim­mung des Vol­kes ist ein zen­tra­ler Aspekt un­se­rer di­rek­ten De­mo­kra­tie. Ge­rade darum müssen wir aber sorgfältig mit ihr um­ge­hen. Wenn wegen allem und jedem das Volk an die Urnen bemüht wird, dann muss man sich nicht wun­dern, wenn die Stimm­be­tei­li­gung immer tiefer sinkt. Grund­buch­ver­wal­te​r und No­tare voll­zie­hen Ver­wal­tungs­akte mit einem ge­wis­sen Grad an ei­ge­nem Er­mes­sen, ver­gleich­bar mit Steu­er­be­am­ten, Mit­ar­bei­tern des So­zi­al­am­tes oder des RAV. Es ist des­halb für mich nicht nach­voll­zieh­bar, wes­halb die einen der Volks­wahl un­ter­lie­gen sol­len, die grosse Mehr­heit der an­de­ren aber nicht. Da keine von die­sen Funk­tio­nen ge­setz­ge­be­ri­sche​ oder rich­ter­li­che Funk­tio­nen in­ne­ha­ben, braucht es mei­ner Mei­nung nach keine Wahl durch das Volk. Vom Volk gewählt wer­den sol­len rich­ti­ger­weise wei­ter­hin Par­la­men­te, Re­gie­run­gen und Rich­ter. Mit einem JA zur Ab­schaf­fung der Volks­wahl für No­tare und Grund­buch­ver­wal­te​r im Kan­ton Thur­gau schnei­den wir einen alten unnützen Zopf end­lich ab.

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