1. Aussenpolitik

Spin Doctors im Bundeshaus, das nächste Lehrstück steht an!

Anhand des so­ge­nann­ten Ge­gen­vor­schlags zu „RA­SA-I­ni­tia­ti­ve​“, die den Volks­be­schluss der Mas­sen­ein­wan­de­ru​ngs­i­ni­tia­tive rück­gän­gig mach will, wird je­der­mann vor Augen ge­führt be­kom­men, wie po­li­ti­sche Ma­ni­pu­la­tion von oben funk­tio­niert.

Der Versuch wird dahin gehen, alle Vereinbarungen, die die Schweiz mit der EU getroffen hat, als allgemeingültiges Völkerrecht darzustellen, welches über der Schweizer Verfassung stehen soll.

Wenn das umgesetzt wird, so könnte man den Verfassungstext der MEI ohne Änderungen stehen lassen, weil ja dann ja nur noch das umgesetzt werden dürfte, was die EU zulässt. Die Schweizer Bundesverfassung wäre nur noch soweit verbindlich, als es Brüssel gestatten würde.

Begonnen hat es längst mit abgrundtiefen Lügen. So behauptet der Bundesrat dauernd, die EU weigere sich über die Anpassung der Personenfreizügigkeit​ zu diskutieren. Dabei hat die Schweiz noch gar nie einen solchen Vorschlag offiziell eingebracht. Dies mit der Behauptung es wäre sowieso sinnlos.

Dabei sieht das Personenfreizügigkeit​sabkommen in den Artikeln 14 und 18 ausdrücklich die Möglichkeit vor, dass jede Vertragspartei berechtigt ist, Nachverhandlungen zu verlangen, wenn sich die Einwanderung gegenüber den bei den Aushandlungen des Vertrages konkret geäusserten Annahmen völlig anders entwickelt. Und dies ist der Fall, nachdem sogar im Abstimmungsbüchlein von einer zusätzlichen Einwanderungszahl von 8‘000 bis maximal 10‘000 geworben wurde. Jedermann weiss, dass wir heute eine zehnmal höhere Zahl zu verkraften haben.

Mit der Gehirnwäscherformel „Erneuerung des bilateralen Weges“ soll ganz klar festgeschrieben werden, dass die Schweiz zu einem Untertanenland der EU verkommen soll. Die NLP-Formulierung „dynamische Übernahme des EU-Rechts“ verlangt nichts anderes, als die Implementierung aller EU-Beschlüsse ohne demokratische Volksbeteiligung.

Jed​em politisch Interessierten ist zu empfehlen, die Möglichkeit wahrzunehmen, dieses erneute Paradebeispiel von Psychomanipulation von Anfang an bewusst zu verfolgen.

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Comments to: Spin Doctors im Bundeshaus, das nächste Lehrstück steht an!
  • Oktober 31, 2016

    Bingo – korrekt erkannt.

    Die nächste Zwangsjacke für das Volk. Mit der angeblichen Arbeitsplatzverlustan​gst geschürt.

    Sagt Ja zur Somaruga-Idee und eine Abstimmung über die Mitgliedschaft EU erübrigt sich. Die EU wird oder darf uns dann alles diktieren und dagegen darf oder können wir nichts mehr Abstimmen.

    Demokra​tie adee….

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  • November 5, 2016

    Ein Zitat, das Beispielhaft aufzeigt, wie Völker von nicht sichtbaren, nicht kontrollierbaren Obrigkeiten oder “Eliten” gegängelt werden geistert in verschidenen Foren herum.

    Das Zitat (ohne Herkunftsangabe nota bene) lautet:
    ————​​​——————-​-​-​—————–​–​–​—————​—​—​————-​—-​—-​———–​———-
    Typi​sche​ Merkmale einer modernen Demokratie sind freie Wahlen, das Mehrheitsprinzip, Minderheitenschutz, die Akzeptanz einer politischen Opposition, Gewaltenteilung, Verfa​​ssungsmäßigkei​t, Schutz der Grundrechte, Schutz der Bürgerrechte und Achtung der Menschenrechte. Da die Herrschaft durch die Allgemeinheit ausgeübt wird, sind Meinungs- und Pressefreiheit zur politischen Willensbildung unerlässlich.
    ——​​​——————-​-​-​—————–​–​–​—————​—​—​————-​—-​—-​———–​—————-

    S​​cho​n die Bezeichnung „moderne“ Demokratie zeigt deutlich was hier im Mäntelchen einer „rechtsbelehrenden“ Verlautbarung angegriffen werden soll. Es ist der Begriff der Demokratie selbst!

    Eine Demokratie ist eine Demokratie ist eine Demokratie!

    Dieser​​ Begriff ist zeitlos und bezeichnet ausschliesslich, dass die Macht eines Staates beim seinem Volk liegt. Demokratie ist das Gegenteil von allen anderen Machtsystemen, welche die Macht eines Staates anders regeln.

    Der Begriff „moderne Demokratie“ ist ein klassisches NLP-Produkt. Das geht so:

    • Die ursprüngliche Definition von „Demokratie“ ist im Verständnis der angesprochenen Bürger ein positiv zu deutender Begriff. Man nimmt jetzt diesen Begriff und ergänzt ihn mit dem „Spin“ „modern“.

    • Damit wird im Unterbewusstsein der mit dem neuen Begriff ständig Berieselten verankert, dass es anscheinend mindestens zwei verschiedene Arten von Demokratien gibt. Die alte hinterwäldlerische und die moderne, aufgeschlossene Demokratie.

    • Nun wird mit dem Füllen des modernen Bildes der Demokratie begonnen. So kommt es dann, dass die oben zitierten „typischen Merkmale“ als Definition von „Demokratie“ verlautbart und, was die tatsächliche Absicht dahinter ist, dass von den Staatsbürgern geglaubt wird, es handle sich immer noch um „die Demokratie“ der sie schon immer vorbehaltlos positiv gegenübergestanden sind. Ja sogar, die „moderne“ Demokratie sei eine bessere.

    • Die Meinungsmanipulatoren​​​ sind nun in der Lage jegliche positiv besetzte Worthülse unter diesen „typischen Merkmalen“ zu subsummieren.

    • Die Auslegung was zum Beispiel genau unter „Minderheitenschutz“ „Akzeptanz der politischen Opposition“ oder gar unter der „Allgemeinheit“ verstanden werden muss, liegt in den Händen von wenigen Machtcliquen die die psychologische Kriegsführung gegen das Volk und die Demokratie in ihrer ursprünglichen Bedeutung steuern.

    • Dem Bürger wird Legitimität vorgegaukelt, indem man behauptet, alle Machtentscheide stützten sich ja auf die von allen akzeptierte „moderne Demokratie“.

    Genau​​​so läuft es mit Begriffen wie “Sicherung des Bilateralen Weges”, “dynamische Weiterentwicklung des Vertragsrechts”, “Rahmenvertrag” oder “Menschenrechte”.

    ​​​Schweizer, geh selbst vor die Türe um nach dem Rechten zu schauen…

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  • November 6, 2016

    Herr Oberli setzt sich in seinem Blog „Für die Angabe der Nationalität statt der Hautfarbe“ für eine Denunzierung als Rassisten aller ein, die Menschen nach ihrem Aussehen, insbesondere anhand der offensichtlich unterschiedlichen Hautfarbe unterscheiden.

    Wei​​l er die Kommentarfunktion in seinem Blog immer schliesst, sobald seinen erneuten Beteuerungen widersprochen wird, poste ich dazu hier, zumal es auch zum hiesigen Blogthema gehört.

    Im bahnbrechenden „Roman 1984“ von George Orwell, übt der Protagonist einen Beruf im „Wahrheitsministerium​​​ aus. Dort verfälscht er die Wahrheit im Sinne des Staates Ozeanien, um den Bürger nur das glauben zu lassen, was der Staat will. Auch geschichtliche Fakten werden dort so verändert, dass sich später auch in alten Büchern oder Zeitungen kein Beweis mehr für die tatsächlichen Abläufe finden lässt, denn auch diese werden entsprechend „angepasst“.

    Nicht​​​ nur eine „gewisse Ähnlichkeit“ mit unseren heutigen Verhältnissen erkennt man, wenn man die Bemühungen beobachtet, zum Beispiel das aus heutiger Sicht „diskriminierende“ Wort „Neger“ (von niger=schwarz) auch aus Büchern zu entfernen, die geschrieben worden sind, als dieser Ausdruck noch völlig unverfänglich war.

    Zwar haben sich die Verlage von Büchern wie „Lukas der Lokomotivführer“ oder „Onkel Toms Hütte“ bisher noch geweigert, die Urschrift abzuändern, aber bei Pippi Langstrumpf wurde der „Negerkönig“ bereits zum „Südseekönig“ umfunktioniert. Auch die Beliebten Kindergeschichten von Kasperli dürfen heute nicht mehr in Originalaufnahmen gehört werden und auch Globi fährt nun nicht mehr zu den Negern in Afrika.

    Ich bin sicher, dass diese Gedankenterror-Polize​​​i diesen Begriff nur als Versuchsreihe gestartet hat und die sich daraus ergebenden, erfolgreichen Resultate für weitere ähnliche „Umdrehungen“ eingesetzt werden.

    Wie das beim Begriff der „Demokratie“ bereits versucht wird, habe ich schon beschrieben

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  • November 7, 2016

    Eines der zurzeit am meisten bewirtschafteten Spin-Doctoring-Projek​te ist die hypnotisch wiederholte Behauptung, die verfassungsgemässe Umsetzung der Masseninitiative würde „die Bilateralen Verträge“ mit der EU gefährden, deren Wegfall die Schweiz vom „Zugang zum Binnenmarkt“ abschneiden würde.

    Das ist eine unwidersprochene Fälschung der Tatsachen:

    • Vorab betrifft die sogenannte Guillotineklausel nur die „Bilateralen I“ (nicht „die Bilateralen). Das sind ganze sieben der inzwischen über hundert bilateralen Verträge, welche die Schweiz mit der EU abgeschlossen hat.

    • Kein einziger dieser sieben Verträge betrifft „den Zugang zum EU-Binnenmarkt“.

    •​ Der zollfreie Zugang der Schweizer Industrie- und Handelsgesellschaften​ zum EU-Markt wird nicht durch die Bilateralen I, sondern durch das Freihandelsabkommen Schweiz – EU von 1972 sichergestellt.

    • Die Schweiz ist ebenso wie die EU insgesamt sowie sämtliche EU-Staaten einzeln, ein Mitglied der Welthandelsorganisati​on WTO. Diese verbietet willkürliche diskriminierende Massnahmen.

    Fast nirgends kann man beispielsweise Folgendes lesen oder hören:

    «Gestern fand in Bern unter dem Vorsitz der Schweiz die 60. Sitzung des Gemischten Ausschusses des Freihandelsabkommens zwischen der Schweiz und der EU von 1972 statt. Der Ausschuss stellte fest, dass das Abkommen insgesamt gut funktioniert und auch dieses Jahr ein wichtiges Instrument zur Erleichterung des Handels zwischen der Schweiz und der EU bildete.
    Das Freihandelsabkommen Schweiz – EU von 1972 liberalisiert den Handel mit Industrieprodukten und regelt den Handel mit landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukte​n. Der Gemischte Ausschuss verwaltet das Abkommen und überwacht dessen Umsetzung.» (Seco-Meldung, 11.12.2014 – von nahezu keinem Medium übernommen.)

    Ein Jahr später sagte das Seco:

    «Heute fand in Brüssel turnusgemäss unter dem Vorsitz der Europäischen Union (EU) das 61. Treffen des Gemischten Ausschusses des Freihandelsabkommens zwischen der Schweiz und der EU von 1972 statt. Der Ausschuss beschloss die Übernahme des Paneuropa-Mittelmeer-​Ursprungsprotokolls. Er stellte fest, dass das Abkommen insgesamt gut funktioniert und auch dieses Jahr ein wichtiges Instrument zur Erleichterung des Handels zwischen der Schweiz und der EU darstellte. … Das nächste Treffen des Gemischten Ausschusses wird im Herbst 2016 in Bern stattfinden.» (Seco-Meldung, 3. Dezember 2015)

    Die Tatsache, dass dieser Gemischte Ausschuss während eines vollen Jahres, zwischen dem 11. Dezember 2014 und dem 3. Dezember 2015 nie zusammentreten musste, bringt zum Ausdruck, dass während dieses ganzen Jahres keine einzige Meinungsverschiedenhe​it, keine einzige Streitfrage zum Freihandelsabkommen zwischen Bern und Brüssel zu bereinigen war.

    • Die Medien verheimlichen, dass wir ein gut funktionierendes Freihandelsabkommen mit der EU haben, das nicht zu den Bilateralen I gehört und deshalb nicht der Guillotine-Klausel unterworfen ist.

    • Es wird überdies verheimlicht, dass wir einen Gemischten Ausschuss mit der EU haben, der paritätisch, also gleichberechtigt zusammengesetzt ist.

    • Und drittens wird verheimlicht, dass der Gemischte Ausschuss Schweiz – EU seit 43 Jahren einwandfrei funktioniert, alle bisher aufgetretenen Meinungsverschiedenhe​iten bereinigen konnte und derzeit mangels strittiger Fragen eigentlich nur zur Verfassung des Jahres-Kurzberichts einmal jährlich einberufen werden muss.

    Auch die immer wieder beschworene Kündigung der Bilateralen I (die eben allesamt andere Dinge beinhalten als den „Zugang zum EU-Binnenmarkt“) ist eine reine, unbelegte Vermutung:

    Sogar Yves Rossier sagte als Staatssekretär im Departement für auswärtige Angelegenheiten:
    «Di​e EU hat kein Interesse, die Bilateralen zu kündigen. Und sie wird sie auch nicht kündigen.» (Aussage an der Winterkonferenz 2015 des Schweizerischen Gewerbeverbands)

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  • November 8, 2016

    Auch die aktuelle Abstimmung über die Atomausstiegsinitiati​ve ist ein geplanter Trick.

    Über die tatsächliche Frage Atomaustieg ja oder nein können und konnten wir nämlich gar nie abstimmen!

    Die Fragestellung heisst nur: Wollt Ihr die AKW’s sofort abstellen, oder soll dies erst etwas später geschehen?

    Auch wenn die Initiative bachab geht, werden die “Eliten” danach behaupten, das Volk habe einem grundsätzlichen Ausstieg zugestimmt, nur mit einem anderen Zeitplan.

    Die Frage darüber, ob die Schweizer tatsächlich einen Atomausstieg wollen wird auf diese Weise umschifft. Die Bürger sollen dazu in Wahrheit nichts zu sagen haben.

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  • November 28, 2016

    Die Psycho-Propaganda läuft weiter!

    Das waren die Abstimmungsresultate zum Thema Atomausstieg:

    1984​ „für eine Zukunft ohne weitere Atomkraftwerke“ – Nein 55%
    1990 „für den Ausstieg aus der Atomenergie“ – Nein 52.9%
    2000 „Volksinitiative ‘für einen Solarrappen“ – Nein 67%
    2003 „Strom ohne Atom – Für eine Energiewende und schrittweise Stilllegung der Atomkraftwerke (Strom ohne Atom) – Nein 66.3%
    2003 „Moratorium Plus – Für die Verlängerung des Atomkraftwerk-Baustop​ps und die Begrenzung des Atomrisikos – Nein 66.3%
    2016 „Atomaustiegsinitiati​ve“ – Nein 54.2%

    Trotzdem wird zweiunddreissig Jahre nach der ersten, schon am Tag der letzten, inzwischen sechsten, abgelehnten Forderung nach Abschaltung der AKW durchs Band behauptet, es sei klar, dass die Schweizer den Ausstieg aus der Atomenergie wollten.

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    • Juli 19, 2021

      ZITAT: Der “Solarrappen” hatte übrigens nichts mit dem “Atomausstieg” zu tun.

      Der Solarrappen
      https://​​www.admin.ch/ch/d/po​r​e/vi/vis236t.html

      ​Hier geht es um die Förderung der Solarenergie mit der Vision eines Atomausstiegs.

      Wes​halb Privathaushalte via Steuervogt Start-Up Firmen unterstützen sollen, also das Unternehmer-Risiko mittragen sollen, wird mir für immer ein Rätsel bleiben. Am Gewinn und unseren Zahlungen sind nur die Firmen beteiligt. Es ist ein tolles Geschäftsmodell, wenn der Kunde auch noch das Unternehmer-Risiko trägt, am Gewinn aber nicht beteiligt wird. Planwirtschaft nennt man so etwas.

      Carolus Magnus

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    • Juli 19, 2021

      Planwirtschaft gibt es eben im Atomstaat. Weshalb Privathaushalte via Steuern und Subventionen jetzt dazu beigezogen werden sollen, die unrentablen Atomkraftwerke aus der Schuldenfalle zu holen und später dann noch den Hauptteil der Stilllegungskosten und Endlagerkosten zu tragen, bleibt mir auch ein Rätsel…..

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  • Februar 1, 2017

    Die nächste Stufe ist bereits gezündet!

    Die neue Bundespräsidentin Leuthard hat in einem Interview am Jahresende klar gemacht, die Schweiz müsse noch in diesem Jahr mit der EU ein Abkommen über die Lösung der “istitutionellen Fragen” abschliessen.

    Es handelt sich um das oben genannte “Rahmenabkommen”, welches die Verpflichtung beinhalten soll, in allen Vertragsbeziehungen mit der EU alle gesetze und Gesetzesänderungen der EU automatisch zu übernehmen. Nicht die Schweizer, sondern die EU soll unser Recht setzen.

    Zusätzlich​​ soll dieses Rahmenabkommen die Schweiz dem Europäischen Gerichtshof unterstellen und die EU soll nötigenfalls Sanktionen gegen die Schweiz verhängen können, falls sich diese nicht an die EU-Vorgaben halten will.

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  • Juli 2, 2018

    Beim sogenannten Rahmenabkommen mit der EU wird von Bundesrat und Linken aktuell eine ergänzte Manipulations-Strateg​ie gefahren.

    Das Drehbuch besteht darin, das Detailthema „Arbeitnehmer- oder Lohnschutz“ auch „flankierende Massnahmen“, als dramatische rote Linie aufzubauschen und zu behaupten, dies sei der Schlüssel um einem solchen Abkommen zustimmen zu können. Sonst werde man „hart“ bleiben.

    Sobald nun genügend Eingelullte das glauben und gleichzeitig vergessen, dass es bei diesem „Ermächtigungsgesetz“​ in Wahrheit um die gesamte direkte Demokratie in der Schweiz geht, werden uns opernhafte Verhandlungskämpfe vorgegaukelt, welche zeigen sollen, wie „hart“ die Schweizer Delegationen zu „dealen“ wissen.
    Nach einer Weile wird die Sache mit einem zeitlichen Ultimatum unter Druck gesetzt. (Bis Ende Jahr usw, sonst… werden wir abgeschottet usw).

    Und siehe da! Es zeichnet sich ein Durchbruch ab! Die EU lässt gewisse (gut bezahlte) „Prüfungen des Arbeitsmarktes“ durch die Gewerkschaften zu und erlaubt der Schweiz für eine teilrückwirkende Fünfjahresperiode die regionale Müllabfuhr nach Schweizer Recht zu organisieren.
    Wow, heisst es dann überschwänglich, wir haben gewonnen! Die roten Linien wurden nicht überschritten! Jetzt können wir den „Freundschaftsvertrag​“ getrost unterschreiben.

    Es wäre das Ende der Schweiz als souveräner Staat und damit logischerweise auch das Ende der souveränen Volks- und Bürgerrechte der Schweizer.

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  • Juli 6, 2018

    Bundesratsentscheid zum Rahmenabkommen mit der EU
    Orientierungsschrei​ben von Christoph Blocher

    Namens des Komitees «Nein zum schleichenden EU-Beitritt» nimmt dessen Präsident, alt Bundesrat Dr. Christoph Blocher, zur bundesrätlichen Lagebeurteilung vom 4. Juli 2018 in Sachen EU-Rahmenvertrag wie folgt Stellung:

    Der Bundesrat hat sich in dieser Woche einmal mehr mit dem institutionellen Rahmenabkommen mit der Europäischen Union (EU) befasst. Mit diesem Vertrag soll die Schweiz in Zukunft europäische Gesetze übernehmen, ohne dass die Schweiz noch etwas zu sagen hätte, und fremde Richter akzeptieren.

    Der Bundesrat beabsichtigt, mit der EU möglichst rasch eine grundsätzliche Einigung über ein solches Abkommen zu erzielen, obwohl kein entsprechender Bedarf und kein Zeitdruck besteht. Dazu ist der Bundesrat zu weitgehenden Zugeständnissen bereit.

    Gegenüber der Öffentlichkeit rückt der Bundesrat Nebenpunkte und technische Fragen in den Vordergrund. Dies dient dazu, von den grundlegenden Fehlern des Abkommens abzulenken:

    • Das Rahmenabkommen hat nach wie vor den Zweck, dass die Schweiz die EU-Gesetzgebung in allen wichtigen Bereichen übernimmt. Die Gesetzesübernahme ist zwingend. Damit gibt man die schweizerische Selbstbestimmung und insbesondere das schweizerische Stimmrecht der Bürger preis. Bei Nichtbefolgung einer solchen Übernahme hat die EU das Recht, Sanktionen zu ergreifen, also die Schweiz zu bestrafen. Die Souveränität der Schweiz als Gesetzgeber auf eigenem Staatsgebiet würde mit dem Rahmenabkommen verloren gehen.

    • Der EU-Gerichtshof legt das EU-Recht aus. Die Schweiz wäre daran gebunden. Auch die vorgesehene Schiedsgerichtslösung​ unterliegt diesem Grundsatz. Fremde Richter sind damit Tatsache.

    • Die EU stellt sich gegen die flankierenden Massnahmen der Schweiz. Diese wurden beim Abschluss des Personenfreizügigkeit​sabkommens durch die Schweiz als Schutzmassnahme getroffen, um gravierende Nachteile der Personenfreizügigkeit​ zu mildern. Die flankierenden Massnahmen wären nicht nötig, wenn wir keine Personenfreizügigkeit​ mit der EU hätten. Die Personenfreizügigkeit​ ist ein Fehler. Sie ist aufzugeben. Stattdessen will der Bundesrat diese Personenfreizügigkeit​ aufrechterhalten, aber mit den Sozialpartnern diskutieren, wie man die flankierenden Massnahmen aufweichen könnte.

    Es bleibt dabei: Ein solches Rahmenabkommen ist ein massiver Angriff
    • auf die schweizerische Freiheit,
    • auf die schweizerische Sicherheit und
    • auf die schweizerische Unabhängigkeit.

    Darum ist alles zu tun, damit dieses Rahmenabkommen nicht zustande kommt. Für die kommende Auseinandersetzung kommt dem Komitee EU-No entscheidende Bedeutung zu.

    Komitee «Nein zum schleichenden EU-Beitritt»
    Der Präsident, Christoph Blocher

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  • Juli 6, 2018

    Wo war die Souvernität, als man das Protektorat der Franzosen war oder man noch stolz den Reichsadler auf Glasscheiben präsentierte? Oder fremde Heere hier ihre Schlachten austrugen?

    Den Franzosen sei dank, war man vom Reiche “souverän”, auch wenn man nun die Franzosen am Halse hatte.

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    • Juli 6, 2018

      Möchten Sie denn die Franzosen gerne wieder am Hals haben, Herr Eberhart? Oder den Reichsadler?

      Oder den Doppeladler…?

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  • Juli 9, 2018

    Vor einer Woche habe ich es angekündigt. Genauso kommt es nun. Niemand erstaunt es, dass zuvorderst erneut der Bschisser und Lügner-Müller (früher 18%-Müller) steht…

    https://www​.tagesanzeiger.ch/son​ntagszeitung/philipp-​mueller-bricht-buerge​rliches-tabu/story/31​335651

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  • Juli 12, 2018

    Ein bemerkenswertes Essay eines deutschen Professors entlarvt die Denkhaltung von Brüssel und Bundesbern. Weil die Schweiz um vieles besser ist als die EU, darf sie dort möglichst keine Aufmerksamkeit bekommen. Auch für Schweizer ein Lehrstück.

    Der Autor, Prof. Dr. Peer Ederer, lebt in der Schweiz und lehrt an Universitäten in Deutschland und den Niederlanden. Er leitet auch die China-Europe International Business School in Zürich. Ederer studierte in Tokyo, Harvard (USA) und Deutschland und arbeitete bei der Deutschen Bank und McKinsey.

    Ederer erklärt das Modell Schweiz anhand des aktuellen EU-Schweiz-Erpressung​sversuchs (Börsenzugangs-Befris​tung).
    • Die heutige EU in der heutigen Form konnte nur deshalb ermurkst werden, weil man sie an den eigenen Bürgern vorbei durchzwang
    • Die Bilateralen entstanden, als die Schweiz und die EU-Länder kreative Wege suchten, um auch ohne EWR-Mitgliedschaft am Wirtschaftsraum Europa teilzunehmen
    • Die EU ärgert sich bis heute, dass die Schweiz A. noch immer nicht in der EU mitmacht und B. so erfolgreich ist. Das geht doch nicht! Erst recht nicht, weil jetzt die Briten langsam auf die Idee kommen, es der Schweiz gleich zu tun
    • Die EU versuchts jetzt mit Erpressung: Börsenzugang nur gegen Unterwerfung unter EU-Richter
    • Ederer schreibt über das berechtigte Misstrauen der Schweiz gegenüber der EU: „Aber den Schweizern missfällt, dass in Brüssel fortlaufend Verträge für eine immer mehr vertiefende europäische Vereinigung geschlossen werden, die dann anschliessend mit hoher Konsequenz nicht eingehalten werden.“
    • In Sachen Maastricht-Kriterien z.Bsp. über Staatsdefizite hält sich die Schweiz daran und strebt ihre eigenen, sehr tiefen Schulden-Zielwerte an. Den EU-Ländern sind die eigenen Schulden-Zielwerte, die eh schon recht locker festgelegt sind, egal. Was auch keinerlei Konsequenzen hat.
    • Die Schwarzmaler und Untergangspropheten damals, als die Schweiz dem EWR den Rücken kehrte malen weiterhin schwarz und jammern über „Abschottung“, was eine beliebte, mangels konkreter Argumente trotzdem falsche Wortkeule ist.
    • Ederer dazu: „Es kam (seit dem EWR-Nein) aber anders: Zusammen mit den Niederlanden und Irland hat die Schweiz regelmässig die höchsten Leistungsbilanzübersc​hüsse Europas, zirka 30% höher als Deutschland. Mit einer Erwerbsquote von 82 Prozent und einer 42-Stunden-Woche gibt es auch niemanden, der fleissiger ist in Europa als die Schweizer und niemand, der weniger Steuern zahlt. Gelohnt wird es den Schweizer Arbeitnehmern damit, dass in keinem Land Europas die Einkommensverhältniss​e gleicher verteilt sind als in der Schweiz, und auch nirgends annähernd so hoch sind.“
    • „Es ist … der Volkswille, dass die letztendliche Souveränität nicht an eine unkontrollierbare Grossbürokratie in Brüssel oder Luxemburg abgegeben werden soll, sondern dass das Volk als Souverän dieser beiden Länder es sich vorbehalten möchte, in letzter Konsequenz über sich selbst entscheiden zu dürfen.“
    • „Das ist aber nicht die politische Vision eines Herrn Juncker und seiner Kollegen im Bundeskanzleramt und dem Élyséepalast. Für sie ist die unumkehrbare und ständig tiefere Vereinigung Europas – with all it takes – um einen anderen Spitzeneuropäer zu zitieren (Mario Draghi, EZB Präsident, Geldvermehrer und Sparvermögenvernichte​r), ihre wichtigste politische Überzeugung. Ob die europäische Bevölkerung das will, ist unerheblich. Wenn sie seltenheitshalber gefragt wird, votiert sie zuverlässig dagegen. Sie wählt auch mittlerweile in einem nationalen Parlament nach dem anderen höchst europaskeptische Regierungen in die Ämter. In Grossbritannien hat sie den Ausstieg gewählt. Das alles wird aber ignoriert.“

    https:​//www.achgut.com/arti​kel/erfolgsmodell_sch​weiz_dorn_im_auge_der​_eu_nomenklatura

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