1. Gesellschaft

Vergessene Klugheit: Wie Normen uns am Denken hindern.

Es ist klar, dass wir gegen die AfD oder die Pe­gida (oder die SVP in der Schweiz! Anm. A.S) sind, wenn im öf­fent­li­chen Dis­kurs die Ab­leh­nung die­ser Par­teien in­sze­niert wird. Als Teil einer Ge­mein­schaft tan­zen wir mit, äus­sern die­sel­ben Tö­ne, da wir da­zu­gehören wol­len. Pa­ra­dig­men, die im öf­fent­li­chen Dis­kurs ab­ge­han­delt wer­den, kön­nen wir nicht un­ge­straft kri­ti­sie­ren. Sol­che Ab­hän­gig­kei­ten zu er­ken­nen, ist wich­tig, um die ei­gene Klug­heit zurück­zu­ge­win­nen.​ Un­sere Göt­ter ver­ber­gen sich heute nicht in der Natur und ma­chen sich auch nicht über Donner­geräusch be­merk­bar, son­dern sie ver­ber­gen sich hin­ter den Pa­ra­dig­men des öf­fent­li­chen Dis­kur­ses. Die ei­gene Klug­heit kön­nen wir zurück­ge­win­nen, wenn wir uns die­ser Ein­bet­tung be­wusst wer­den und un­se­ren Geist ent­spre­chend schär­fen. Um uns vom Glau­ben an Nor­men und vom Dik­tat des Mei­nungs­ka­n­ons zu be­frei­en, braucht es eine Ein­stel­lungs­än­de­​rung. Wir sol­len uns nicht nur ope­ra­tiv und ziel­ge­rich­tet in un­se­rem zi­vi­li­sa­to­ri­sch​en Ha­bi­tat be­we­gen, son­dern in­ne­hal­ten und ü­ber­le­gen, was der Kon­text mit uns macht. Es gilt, Di­stanz zu neh­men und den Mut zu ge­gensätz­li­chem Den­ken auf­zu­brin­gen. Es gilt, die Ma­na­ge­ment-Hal­tun​g zu ver­las­sen, die leichte Zer­streu­ung, das Spie­le­ri­sche, ket­ze­ri­sche Ge­dan­ken, Acht­sam­keit und vor allem Men­tal Mo­vers (Gedankenanstösse, auf die wir ver­wun­dert, ge­nervt oder empört rea­gie­ren. Sie kön­nen ein Zei­chen sein, dass es sich um eine neue Idee han­delt. Was wir sel­ber spon­tan als ori­gi­nelle und neue Ideen emp­fin­den, ist oft das, was wir be­reits wissen.) zu­zu­las­sen. Man setzt sich Ir­ri­ta­tio­nen aus und wagt po­li­tisch in­kor­rekte Ge­dan­ken zu äus­sern, ohne mo­ra­lisch pro­ble­ma­ti­sche An­sich­ten zu pfle­gen. Statt sich auf vor­de­fi­nierte Tätig­kei­ten zu be­schrän­ken, gibt man sich dem Mo­ment hin, ver­lang­samt das All­tags­tem­po, gibt sich der Lang­weile hin und Open-En­d-­Ge­spräche​n. Es geht um die Aus­lo­tung und Er­wei­te­rung des Den­kraums. Statt uns als tüch­tige Ma­na­ger in einem vor­de­fi­nier­ten Feld zu ver­ste­hen, soll­ten wir Zwei­fel und eine leichte Zer­streu­ung zu­las­sen, um un­sere Fähig­keit zu för­dern, deu­tend und in­tui­tiv un­sere Um­welt zu ver­ste­hen. Auf diese Weise be­steht die Hoff­nung, dass wir Ge­fah­ren bes­ser er­ken­nen, un­se­ren Wer­ten wirk­lich nach­le­ben und au­to­no­mer wer­den.“ (Allan Gug­gen­bühl in Stif­tung Frei­heit und Ver­ant­wor­tung, Schrift Nr. 20, Re­dak­tion J. F. Kü­min)

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NEIN zur Individualbesteuerung: Splitting-Modell ist tauglicher zur Abschaffung der Heiratsstrafe. Die Heiratsstrafe gehört zwar endlich abgeschafft – aber nicht via Individualbesteuerung. Die Individualbesteuerung ist extrem kompliziert und bestraft den Mittelstand. Die Individualbesteuerung würde auf einen Schlag 1.7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen auslösen, die alle bearbeitet und kontrolliert werden müssen. Damit wären in der ganzen Schweiz weit mehr als 2’000 neue Steuerbeamte nötig, die keine zusätzliche Wertschöpfung bringen, aber die Staatsquote zusätzlich erhöhen würden. Doch auch auf anderen Ämtern würde der administrative Aufwand stark steigen. Hinzu kommt: Die Individualbesteuerung privilegiert die Aufteilung der Erwerbstätigkeit zu je 50%. Ehepaare, die eine andere Aufteilung wählen, werden durch die Progression steuerlich massiv benachteiligt. Dies wäre ein Angriff auf den Mittelstand. Die Individualbesteuerung ist nicht praxistauglich. Mit dem SPLITTING haben wir eine Lösung, die sich bereits in zahlreichen Kantonen bewährt hat. Sie ist unkompliziert und schafft keine neuen Ungerechtigkeiten. Diese Lösung zur Abschaffung der Heiratsstrafe kann problemlos auch bei der direkten Bundessteuer eingeführt werden.
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Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan. Warum so viele Beschwerden gegen Planungen und Baugesuche? Um das Bauen in der Schweiz voranzutreiben, hat der Bund via Raumplanungsrecht die Vorgaben an die für die Raumplanung zuständigen Kantone so verschärft, dass diese gezwungen sind, diesen Druck via Richtplanung an ihre Gemeinden weiterzugeben. Diese müssen dann die kantonalen Vorgaben in ihrer Ortsplanung umsetzen. Wer sich gegen Bauvorhaben erfolgreich wehren will, muss dies heute auf der Ebene des Baugesuchs tun. Das wird leider von offizieller Seite dann einfach als Querulantentum abgetan.

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