1. Sicherheit & Kriminalität

Wir brauchen neuartige Jugendstrafen

Als ne­ben­amt­li­cher Rich­ter bin ich seit der letz­ten Straf­rechts­re­form auch Ju­gend­rich­ter. Als sol­cher muss ich lei­der fest­stel­len, dass Strafen gro­tesk klein sind und viel zu spät aus­ge­spro­chen werden: to litt­le, to late.

Selbst ein brutaler Raubüberfall, hat für die Jugendlichen keine echten Konsequenzen. Entsprechend stolz brüsten sie sich auch noch in der polizeilichen Untersuchungen damit, dass zu einem richtigen Ausgang am Wochenende das Betratschen einer Frau oder das Verprügeln eines männlichen Passenten dazugehöre.

Einsperr​en keine Lösung

Einsperren ist bei Jugendlichen keine Lösung. Zum Einen ist bei Jugendlichen ein echtes Wegsperren ungebräuchlich, da man sie ja resozialisieren will, zum Andern empfinden Jugendliche Einsperren oft nicht als Strafe, solange sie Zugang zu Natel und Internet haben.

Hausarest und Medienverbot

Was bei Jugendlichen als Strafe wirkt, wären Hausarrest und Medienverbote. Mit den heutigen technischen Mitteln sollte solches durchsetzbar sein. Die elektronische Fuss- oder Halsfessel müsste nur entsprechend ausgerüstet sein, dass sie nebst dem Standort auch noch allfällig in der Nähe befindliche netzfähigen Geräte registriert. Denkbar wären daneben noch raffinierte Überwachungen, wie z.B. das Messen der Hirnströme. So hätte man die Jungs und Girls weg von der Strasse, weg vom Fernseher und weg vom Internet. Bei verdächtiger Geräteaktivität kreuzt die Polizei oder der Bewährungshelfer auf. Und selbst wenn die Jungs und Gicls die Technik austricksen, dann haben sie wenigstens etwas Technisch-Naturwissen​schaftliches geleistet.

Zudem könnte man auf entsprechend grobe Straftaten, auch entsprechend hart reagieren: Statt eine Woche Arbeitseinsatz nach einem brutalen Raubüberfall wie heute, könnte die Jugendstaatsanwaltsch​aft einen Hausarrest bis Ende der Berufsausbildung anpeilen, ohne dass man diese Strafe als überhart oder die Resozialisierung verhindernd taxieren könnte.

Auf kleinere Vergehen sollten auch Schulen mit kurzen Strafen sofort reagieren können. Meist erwähnen Jugendliche, dass den groben Taten viele kleinere Grenzübertretungen vorausgegangen sind, auf die aber nicht wirksam reagiert wurde. Es gehört zur Jugendzeit, dass Grenzen ausgelotet werden.

Medienverbot​e könnten bei längerem Hausarrest je nach Wohlverhalten verschärft oder gelockert werden. Wie in den guten alten Zeiten, als uns die Eltern noch ein Fernsehzeitbudget vorgaben.

Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
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Comments to: Wir brauchen neuartige Jugendstrafen
  • Oktober 25, 2013

    Wetrer Herr Hanspeter Heeb, Grüne,
    Es ist spannend zu lesen, dass nun sogar Richter darüber mokieren, dass es mit unserem Justiz und Strafsystem schlecht bestellt ist.
    So gesehen besteht ja Hoffnung, dass irgendwann einmal, ein Umdenken stattfindet. Möglicherweise. Nun aber die Neuerungen den gleichen Personen anvertrauen, welche massgeblich an diesen heutigen laschen Neuerungen mitgearbeitet haben, kann ich leider nicht mit unterstützen.
    Ich stell mir eben den Jungen Mann vor, der ja im Kanton Zürich so Privilegien hatte, nebst Kampfsportausbildung,​ haufenweise Betreuer, inkl einer Wohnung, mit einer Bedienerin für alle nur erdenklichen Anliegen dieses jungen Mannes.
    Das soll sich nun mit einer Fussfessel und Arrest in der eigenen Wohnung ändern?
    Es gibt abgelegene Täler in den Bergen, sei es Schweiz oder Ausland, wo man ebenfalls mit Elektronischer Fussfessel bestückte Delinquenten hinbringen könnte, für ein paar Jahre Arbeiten. Ja, sie lesen richtig, nach ein paar Jahren Fleiss und Einsatz, gutem Benehmen schauen wir dann mal, ob man so jemanden wieder auf die Gesellschaft loslassen kann.
    Der Erlös der Steine die gehauen wurden, gehen in die Staatskasse.

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    • Juli 19, 2021

      Möchten Sie wirklich, dass jugendliche Täter, die bereits, salopp gesagt, «einen Schuss in der Birne haben», nach Jahrelanger Zwangsarbeit in unsere Gesellschaft zurückkehren? – Sie mögen das vielleicht als feige bezeichnen, aber ich möchte da nicht mehr Richter sein.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Hanspeter Heeb,
      Die kommen dann als ganz brave Bürger zurück, sonst werden sie nicht rausgelassen.

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  • Oktober 25, 2013

    Sehr geerhter Herr Heeb,
    ich weiss nicht, wie lange Sie sich scho als nebenamtlicher Richter betätigen. Aber es scheint mir sie kennen noch nicht alle Möglichkeiten des Jugendstrafrechtes und des Massnahmevollzugs. Den für jugendliche Straftäter gibt es doch noch die folgenden Möglichkeiten:
    – Dreimonatige pädagogische und Psychiatrische Abklärung der Situation in einer geschlossenen Beobachtungsstation (Uitikon) oder einer halboffenen wie die Jugendstätte Burghof in Dielsdorf. Zweck ist die Abklärung über die familiäre, erzieherische, psychische, berufliche, und schulische Situation. Damit kann nachher die Massnahme festgelegt werden. Dies geschieht im Einbezug des Umfeldes (Familie, Lehrmeister etc.). Oft genügt eine Beobachtungszeit, weil der/die Jugendliche intensiv mit sich selber konfrontiert wird. Für viel kehrt schon mit dieser unfreiwilligen “Ausszeit” das Leben komplet zum Positiven Verhalten.Für andere braucht es halt zwei Jahre interne/externe Lehrzeit in einem Jugendheim mit entsprechender Persöhnlichkeitsentwi​cklung (Freizeitverhalten, Selbständigkeitsaufba​u, Regelmässige Rückschau, Zukunftspoanung, ev. Therapie bei Persönlichkeitsstörun​gen).

    – Elektronische Fussfesseln, werden zwar propagiert, aber dienen nur der Umgehung der Kosten für professionelle Nacherziehung.

    – Betreffend Arreststrafen (welche im Gesetz vorkommen) möchte ich empfehlen, sie aus pädagogischen Überlegungen gezielt einzusetzten. Für Jugendliche Grossmäusler kann ein paar Tage Arrest in einer Zelle ohne Aussenkontakt enorme Wirkung erzielen. Es ist eine pädagogische Wirkung > oha.. die Gesetzgebung in unserem Land gibt es wirklich und setzt mir jetzt Grenzen! Das gibt ein innerer Ruck und die nötige Ernüchterung.

    Fall​s Sie Gelegenheit haben, besuchen sie doch einmal die einrichtungen AEA Uitikon, Prèle, Burghof Dielsdorf, Jugendheim Aarburg, oder Jugendheim Uzwil.
    Neuerdings gibt es auch kleine Gefängnis-Abteilungen​, welche nur für Jugendliche Täter zugänglich sind.
    Mit freundlichem Gruss
    Alex Müller

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